Gesetz in Kraft, Verfahren eingestellt: Grüne kritisieren Justizministerin beim Dick-Pic-Paragraf

Gesetz in Kraft, Verfahren eingestellt: Grüne kritisieren Justizministerin beim Dick-Pic-Paragraf

Seit 1. September 2025 ist das unaufgeforderte Versenden von Genitalbildern in Österreich strafbar. Erste Verfahren wurden trotzdem eingestellt — obwohl die Täter geständig waren. Justizministerin Sporrer sieht kein Problem. Die Grünen schon.

Was das Gesetz vorsieht

Mit § 218 Absatz 1b StGB wurde am 1. September 2025 ein neuer Straftatbestand eingeführt, wie saferinternet.at und rawlaw.at dokumentieren: Wer einer anderen Person unaufgefordert und absichtlich Bildaufnahmen übermittelt, die wesentlich menschliche Genitalien zeigen, macht sich strafbar — das gilt auch für bearbeitete oder KI-generierte Bilder. Das Strafmaß: bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen, wie jusline.at den Gesetzestext wiedergibt.

Das Problem: Erste Verfahren schon eingestellt

Grünen-Frauensprecherin Meri Disoski richtete eine parlamentarische Anfrage an Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ), nachdem bekanntgeworden war, dass erste Strafverfahren trotz geständiger Beschuldigter eingestellt wurden, wie oe24.at berichtet. Als besonders alarmierend bezeichnete Disoski die kolportierte Begründung, wonach Beschuldigte angegeben hätten, die neue Rechtslage nicht gekannt zu haben.

Sporrers Antwort: Keine Zahlen, kein Handlungsbedarf

Die Anfragebeantwortung von Justizministerin Sporrer ließ die zentralen Fragen offen. Wie oe24.at berichtet, kann Sporrer weder sagen, wie viele Verfahren es gibt, noch warum sie tatsächlich eingestellt wurden. Sie erklärte lediglich, die bekannten Einstellungen hätten „keine strukturellen Unklarheiten der Staatsanwaltschaften bei der Rechtsanwendung zutage gebracht“ und keinen „Handlungsbedarf“ ergeben. Die Einstellungen seien jedenfalls nicht wegen fehlender Kenntnis der Beschuldigten über die neue Rechtslage erfolgt.

Disoski: „Schwer nachvollziehbar“

Die Grünen-Abgeordnete ließ das nicht gelten. „Das Justizministerium weiß nicht einmal, wie viele Anzeigen wegen Dick-Pics erstattet, eingestellt oder erledigt werden — und die Ministerin sieht trotzdem keinen Anlass, daran etwas zu ändern. Das ist schwer nachvollziehbar“, sagte Disoski laut oe24.at. Wer digitale Gewalt wirksam bekämpfen wolle, müsse wissen, ob die bestehenden Gesetze greifen. „Betroffene haben ein Recht darauf, dass genau hingeschaut wird.“

Einordnung

Das Problem liegt auf der Hand: Ein Gesetz, dessen Anwendung nicht systematisch erfasst wird, lässt sich nicht evaluieren. Ob der Dick-Pic-Paragraf wirkt — ob er Täter abschreckt, Opfer schützt und von den Staatsanwaltschaften konsequent angewendet wird — ist derzeit schlicht nicht beantwortbar. Sporrers Aussage, es gebe keinen Handlungsbedarf, klingt unter diesen Umständen weniger wie eine fundierte Einschätzung als wie eine Aussage ohne Datenbasis.

Credits: Florian Schrötter, BKA

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