Eine überraschende Wende in der Causa um den Signa-Gründer René Benko: Der Verwaltungsgerichtshof hat eine gegen ihn verhängte Beugestrafe für unzulässig erklärt. Der Unternehmer hatte im parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Covid-Finanzierungsagentur (COFAG) die Aussage verweigert. Nun muss der Bund sogar für die entstandenen Kosten aufkommen.
Aussage verweigert, Strafe kassiert
Rückblick: Im Jahr 2024 wurde René Benko vor den COFAG-Untersuchungsausschuss geladen. Doch der vielbeschäftigte Unternehmer erschien nicht nur einmal nicht, sondern verweigerte später auch die Aussage. Wie die Kleine Zeitung berichtete, wurde er wegen seines anfänglichen Nichterscheinens bereits zu einer Strafe von 1.500 Euro verurteilt. Sein Anwalt argumentierte, dass die zahlreichen Verfahren gegen seinen Mandanten eine angemessene Vorbereitung unmöglich machten – eine Begründung, der das Gericht damals nicht folgte.
Als Benko schließlich doch vor dem Ausschuss erschien, schwieg er zu vielen Fragen. Insbesondere ging es um das luxuriöse „Chalet N“ in Lech am Arlberg. Er berief sich auf laufende Ermittlungen und verweigerte die Auskunft. Daraufhin beantragten die Abgeordneten eine Beugestrafe, um den Unternehmer doch noch zum Reden zu bewegen.
Formfehler macht Strafe nichtig
Doch diese Beugestrafe wurde nun vom Verwaltungsgerichtshof gekippt. Die Begründung ist rein formeller Natur und hat mit dem Inhalt der Fragen nichts zu tun. Eine Beugestrafe soll eine Person dazu zwingen, einer Pflicht nachzukommen – in diesem Fall auszusagen. Sie ist aber nur dann zulässig, wenn die Aussage überhaupt noch erbracht werden kann.
Genau hier liegt das Problem: Der Antrag auf die Beugestrafe wurde erst am 29. Mai 2024 gestellt. Die Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses war zu diesem Zeitpunkt aber bereits seit dem 22. Mai offiziell beendet. Benko hätte also gar nicht mehr aussagen können, selbst wenn er gewollt hätte. Die Strafe war somit sinnlos geworden. Der Bund muss Benko nun die Verfahrenskosten in Höhe von 1.346,50 Euro ersetzen.
Worum ging es beim „Chalet N“?
Die Fragen, die Benko nicht beantworten wollte, hatten es in sich. Wie Der Standard aufdeckte, ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wegen mutmaßlichen schweren Betrugs und Fördermissbrauchs rund um das Chalet. Es besteht der Verdacht, dass für das Luxus-Anwesen zu Unrecht mehr als eine Million Euro an Corona-Förderungen geflossen sind. Das Chalet, das Benko sowohl geschäftlich als auch privat genutzt haben soll, wurde als Hotelbetrieb geführt, was die Förderungen ermöglichte.
Quellen: oe24.at, Kleine Zeitung, Der Standard, profil.at
Credits: APA
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