Gerichts-Entscheid: FPÖ darf DÖW weiter als „pseudowissenschaftlich“ bezeichnen

Gerichts-Entscheid: FPÖ darf DÖW weiter als „pseudowissenschaftlich“ bezeichnen

Die Freiheitliche Partei (FPÖ) hat sich vor Gericht das Recht erstritten, einen ihrer schärfsten Kritiker, das Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes (DÖW), als „pseudowissenschaftlich“ zu betiteln. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien wies eine Berufung des DÖW ab und bescherte der FPÖ damit einen entscheidenden Sieg in einem erbitterten Streit um Glaubwürdigkeit und Meinungsfreiheit.

So entzündete sich der Streit

Der Konflikt brach im August 2023 aus, nachdem das Innenministerium das DÖW mit der Erstellung eines Rechtsextremismusberichts beauftragt hatte. Die FPÖ ging sofort zum Gegenangriff über. Wie oe24.at berichtet, bezeichnete FPÖ-Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer das DÖW am 3. August 2023 in einer Aussendung als „ideologisch geprägte pseudowissenschaftliche Institution“. Die Partei legte auf ihrer Webseite nach und sprach von einem „Staatsauftrag“ an ein „pseudowissenschaftliches Institut“.

Diese scharfe Wortwahl brachte das DÖW dazu, den Klageweg zu beschreiten. Mit einer Klage auf Unterlassung und Widerruf wollte sich das Archiv gegen die Bezeichnung wehren. Es war ein Kampf um den eigenen Ruf, bei dem das DÖW seine wissenschaftliche Arbeitsweise verteidigte, während die FPÖ für ihr Recht auf politische Kritik ins Feld zog.

Gericht stärkt Meinungsfreiheit – auch wenn es hart wird

Schon im Februar 2025 wies das Handelsgericht Wien die Klage des DÖW ab. Nun hat das Oberlandesgericht diese Entscheidung bestätigt und dem Archiv damit eine zweite juristische Niederlage bereitet. Die Begründung des Gerichts ist ein starkes Signal für die öffentliche Debatte.

Laut dem Urteil, das der Austria Presse Agentur (APA) vorliegt, muss jeder, der die politische Bühne betritt – also auch Wissenschaftler und Vereine – mit scharfer Kritik rechnen. Das OLG argumentierte, dass „nicht nur Politiker, sondern auch Privatpersonen und Vereinigungen (…) einen höheren Grad an Toleranz zeigen“ müssen. Das gelte insbesondere dann, wenn sie selbst mit Äußerungen an die Öffentlichkeit gehen, die Kritik herausfordern könnten.

Das Gericht stellte klar, dass selbst überspitzte und massive Kritik hingenommen werden muss, solange kein „massiver Wertungsexzess“ vorliegt. Im Klartext: Wer in den Ring steigt, muss auch einstecken können.

Ein „polemischer“ Ausdruck der Meinung

Das Gericht bewertete die Verwendung des Begriffs „pseudowissenschaftlich“ durch die FPÖ als „polemischen“, aber zulässigen Ausdruck ihrer Ablehnung gegenüber der Definition von „Rechtsextremismus“ durch das DÖW. Das Urteil betonte die hohe Bedeutung der Meinungsäußerungsfreiheit und stellte fest, dass der Partei nicht verboten werden könne, ihren Widerspruch auch mit solch zugespitzten Worten auszudrücken.

Für die FPÖ ist dies eine klare Bestätigung ihres Kurses. Die Partei merkte an, dass dem DÖW als letzte rechtliche Möglichkeit nur eine außerordentliche Revision beim Obersten Gerichtshof (OGH) bleibe. Dafür müsste jedoch nachgewiesen werden, dass die Entscheidung des OLG Wien „in krassem Widerspruch“ zur bisherigen Rechtsprechung des OGH steht – eine sehr hohe juristische Hürde. Vorerst hat die FPÖ also den Segen des Gerichts, ihre verbalen Angriffe in diesem andauernden Polit-Krieg fortzusetzen.

Credits: APA

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