Die Supermarktkette Aldi Süd (2000 Filialen) darf seine als „Dubai-Schokolade“ bezeichnete Süßware vorerst nicht mehr verkaufen. Das entschied das Landgericht Köln per einstweiliger Verfügung (AZ: 33 O 544/24). Der Beschluss untersagt dem Discounter den weiteren Vertrieb des Produkts. Grund dafür ist, dass die Schokolade nicht in Dubai produziert wurde, sondern in der Türkei, was laut Gericht Verbraucher täuschen könnte.
Missverständliche Herkunftsbezeichnung
Nach deutschem Recht dürfen Produkte nur dann als „Dubai-Schokolade“ bezeichnet werden, wenn sie tatsächlich in Dubai hergestellt wurden oder einen eindeutigen geografischen Bezug zu Dubai haben. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass Kunden durch die Namensgebung irregeführt werden. Aldi Süd hatte die „Alyan Dubai Handmade Chocolate“ im Dezember in seinen Filialen eingeführt, jedoch stammte das Produkt, wie auf der Verpackungsrückseite angegeben, aus der Türkei. Das Gericht befand, dass dieser Hinweis nicht ausreichend sei, berichtet jetzt das ZDF. Verbraucher könnten fälschlicherweise annehmen, die Schokolade sei in Dubai produziert und nach Deutschland importiert worden.
Klage eines Mitbewerbers
Die Klage wurde vom Süßwarenimporteur Andreas Wilmers eingereicht, der in Dubai hergestellte Schokolade der Marke Fex in Deutschland vertreibt. Im Fall einer Wiederholung droht Aldi Süd ein Ordnungsgeld. Der Discounter hat sich bisher nicht zu dem Urteil geäußert und kann noch Widerspruch einlegen, da der Beschluss nicht rechtskräftig ist.
Weitere Abmahnungen im Dezember
Bereits im Dezember hatte Wilmers auch den Discounter Lidl und den Schokoladenhersteller Lindt wegen des Verkaufs von „Dubai-Schokolade“ abgemahnt. In diesen Fällen steht eine gerichtliche Entscheidung jedoch noch aus. Lindt argumentierte, der Begriff „Dubai-Schokolade“ beziehe sich auf die Sorte – etwa Schokolade mit Pistazien-Kadayif-Füllung – und nicht zwingend auf die Herkunft.
Der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie erklärte hingegen, dass „Dubai-Schokolade“ weltweit hergestellt werden dürfe. Dennoch zeigt das Urteil, dass die Herkunftsangaben bei Lebensmitteln sensibel betrachtet und rechtlich überprüft werden können.
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