Zwei der vier stillgelegten Steinbrüche – Rumpersdorf und Badersdorf – gehören heute zur selben Unternehmensgruppe: der Klöcher Baugesellschaft m.b.H., einer hundertprozentigen Tochter der Grazer Granit Holding GmbH. In beiden Fällen wurde der operative, asbestbelastete Betrieb kurz nach der behördlichen Stilllegung in eine neu gegründete, minimal kapitalisierte Tochtergesellschaft ausgegliedert. exxtra24 zeigt anhand von Firmenbuchunterlagen, wie diese Konstruktion im Detail aussieht.
Die Rumpersdorf-Abspaltung: 12.449,51 Euro für einen Steinbruch
Mit Spaltungsstichtag 31. Dezember 2025 gliederte die Klöcher Baugesellschaft m.b.H. (FN 199266p) den operativen Betrieb des Steinbruchs Rumpersdorf in die neu geschaffene Steinbruch Rumpersdorf GmbH (FN 674691v) aus. Laut Restvermögensprüfungsbericht Rumpersdorf-Abspaltung betrug das dabei übertragene Nettovermögen lediglich 12.449,51 Euro – bei einem Eigenkapital der Muttergesellschaft von 8.868.711,41 Euro. Liegenschaften waren vom Übergang ausdrücklich nicht erfasst.
Möglich wurde dies, weil hohe „sonstige Rückstellungen“ von 386.863,81 Euro und Verbindlichkeiten von 87.928,50 Euro mitübertragen wurden, die das übertragene Anlage- und Umlaufvermögen fast vollständig aufzehrten, wie aus dem Prüfbericht hervorgeht. Verfasst wurden die Verträge von der Kanzlei hba Rechtsanwälte GmbH, konkret von Rechtsanwalt Mag. Johannes Zink, wie der Restvermögensprüfungsbericht Rumpersdorf-Abspaltung ausweist – zu Zinks weiterer Rolle in der Granit-Gruppe mehr in Teil 3 dieser Serie.
Das Badersdorf-Muster: erst Rohrdorfer, dann Klöcher
Bei Badersdorf verlief die Konstruktion in zwei Schritten. Zunächst spaltete die Rohrdorfer Sand und Kies GmbH den Steinbruchbetrieb mit Vertrag vom 12. Mai 2025 in die neu gegründete Steinbruch Badersdorf GmbH ab – mit einem handelsrechtlichen Nettoübertragungsvermögen von 179.725,12 Euro bei einer Konzern-Bilanzsumme von rund 80,5 Millionen Euro, wie aus dem zugehörigen Notariatsakt hervorgeht. Auffällig: Geschäftsführer Walter Tunka unterzeichnete den Vertrag für beide Seiten – als Geschäftsführer der übertragenden Rohrdorfer Sand und Kies GmbH und zugleich der übernehmenden Steinbruch Badersdorf GmbH.
Binnen rund vier Wochen nach Wirksamkeit der Abspaltung ging die gesamte neue Gesellschaft samt Steinbruchbetrieb an die Klöcher Baugesellschaft über, wie der Firmenbuchauszug Steinbruch Badersdorf GmbH zeigt: Die Sitzverlegung von Langenzersdorf nach Oberwart wurde am 24. Juni 2025 eingetragen, neue Geschäftsführer wurden Günther Lederhaas und Gerhard Horn.
Der gemeinsame Nenner: Günther Lederhaas
Ing. Günther Lederhaas ist bei beiden Vorgängen die zentrale handelnde Person: Geschäftsführer der Klöcher Baugesellschaft, Geschäftsführer der neuen Steinbruch Rumpersdorf GmbH, zeitweise auch bei der Steinbruch Badersdorf GmbH – und laut evi.gv.at – Firmenbuchabfrage Granit Holding GmbH (FN 58036y) ↗ zugleich seit 2009 Geschäftsführer sowie seit 2023 auch Gesellschafter der Konzernmutter Granit Holding GmbH. Der evi.gv.at – Firmenbuchabfrage Bauunternehmung Granit GmbH (FN 535609k) ↗ bestätigt zudem seine Geschäftsführerrolle bei der Bauunternehmung Granit GmbH seit deren Gründung 2020.
Der selbst ausgesuchte Prüfer
Für die verpflichtende Restvermögensprüfung der Rumpersdorf-Abspaltung schlug Klöcher dem zuständigen Gericht laut Antrag auf Restvermögensprüfer drei Wirtschaftsprüfungskanzleien vor – an erster Stelle die Steirische Prüfungs- und BeratungsGmbH. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz bestellte diese Kanzlei zwei Tage später, wie Firmenbuchanmeldung Spaltung Rumpersdorf belegt: exakt jene Kanzlei, die Klöcher selbst als bevorzugten Vorschlag genannt hatte.
Was das Gesetz dazu sagt
Nach § 15 des Spaltungsgesetzes bleibt die Klöcher Baugesellschaft trotz der Abspaltung grundsätzlich für vor der Firmenbuch-Eintragung entstandene Ansprüche haftbar, begrenzt der Höhe nach auf ihr verbliebenes Nettoaktivvermögen. Die Konstruktion schützt damit nicht automatisch vor Haftung für bereits entstandene Altansprüche, könnte aber künftige, aus dem laufenden Betrieb der neuen Gesellschaften entstehende Ansprüche stärker isolieren. Ob und in welchem Umfang das im konkreten Fall zum Tragen kommt, ist rechtlich nicht abschließend geklärt.
EINORDNUNG DER REDAKTION
Die dargestellten Abspaltungen sind durch Firmenbuch- und Gerichtsunterlagen belegt. Ob es sich um eine gezielte Auslagerung von Haftungsrisiken oder um im Baugewerbe übliche Konzernreorganisation handelt, lässt sich aus den vorliegenden Dokumenten allein nicht abschließend beurteilen.
Hier geht es zu Teil 1 unserer Serie
Credits: Bild wurde von KI erzeugt
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