Gericht stoppt Verfassungsschutz: AfD darf vorerst nicht „gesichert rechtsextrem“ genannt werden

Gericht stoppt Verfassungsschutz: AfD darf vorerst nicht „gesichert rechtsextrem“ genannt werden

Ein Kölner Verwaltungsgericht bremst das Bundesamt für Verfassungsschutz aus – und stellt damit eine der folgenreichsten politischen Weichenstellungen der letzten Jahre auf den Prüfstand.

Was das Gericht entschieden hat

Das Verwaltungsgericht Köln hat am 26. Februar 2026 einem Eilantrag der AfD im Wesentlichen stattgegeben. Der Beschluss (Az. 13 L 1109/25) ist eindeutig: Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Partei bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens weder als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen, noch diese Bewertung öffentlich verbreiten. Wie das Gericht in seiner Pressemitteilung festhält: Der Verfassungsschutz muss den Ausgang des Hauptverfahrens abwarten – und das könnte sich noch Jahre hinziehen.

Der Eilantrag ist anfechtbar. Nächste Instanz wäre das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster.

Wie es dazu kam

Vorgeschichte: Am 2. Mai 2025 hatte das BfV öffentlich mitgeteilt, die AfD werde auf Basis eines internen Folgegutachtens vom „Verdachtsfall“ zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ hochgestuft. Der Verdacht, so die Behörde, habe sich in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet.

Hinter der Hochstufung steht nach Recherchen von Tichys Einblick auch politischer Druck: Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) soll das BfV kurz vor ihrer Amtsübergabe zur Eile angetrieben haben. Ein internes Schreiben ihres Staatssekretärs Hans Georg Engelke zeigt, dass das Ministerium die Veröffentlichung der Hochstufung „idealerweise gegen 10.00 Uhr“ des 2. Mai angeordnet haben soll.

Die AfD klagte dagegen beim Verwaltungsgericht Köln – dem zuständigen Gericht, weil das BfV dort seinen Sitz hat – und stellte gleichzeitig einen Eilantrag. Der Verfassungsschutz gab daraufhin eine Stillhaltezusage ab und verzichtete bis zur gerichtlichen Entscheidung auf die Bezeichnung „gesichert rechtsextrem“.

Was das Gericht inhaltlich feststellte

Das Gericht folgte der Bewertung des Verfassungsschutzes nicht – zumindest nicht vollständig. Zwar liege, wie die Richter schreiben, eine hinreichende Gewissheit vor, dass innerhalb der AfD Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung entfaltet werden. Für die gesamte Partei lasse sich daraus jedoch keine verfassungsfeindliche Grundtendenz ableiten.

Wie ZDF heute berichtet, stützte sich der Verfassungsschutz im Verfahren ausschliesslich auf öffentlich zugängliche Quellen. Das Gericht erkannte darin zwar verfassungsfeindliche Elemente, besonders mit Blick auf muslimfeindliche Forderungen einzelner Parteimitglieder – ein verfassungsfeindliches Gesamtbild der Partei konnte es jedoch nicht feststellen.

Das Verfahren war von aussergewöhnlicher Intensität: Die elektronische Akte umfasst laut Gerichtsmitteilung zwanzig Bände mit über 7.000 Seiten, dazu wurden dem Gericht BfV-Akten mit einem Datenvolumen von 1,5 Terabyte übermittelt.

Die politischen Reaktionen

AfD-Chefin Alice Weidel bezeichnete die Entscheidung gegenüber der Bild-Zeitung als „großen Erfolg für die AfD und für die Demokratie in Deutschland“. Gemeinsam mit Co-Parteichef Tino Chrupalla erklärte sie, die beständig erhobenen Vorwürfe seien durch das Urteil widerlegt.

SPD und Linke kündigten dagegen an, ein Parteiverbotsverfahren auch nach der Gerichtsentscheidung weiter vorantreiben zu wollen. Laut ZDF ist das über eine direkte Mehrheit im Bundestag, Bundesrat oder Bundeskabinett möglich, die sich direkt an das Bundesverfassungsgericht wendet.

Politisch brisant: Laut aktueller Sonntagsfrage liegt die AfD bundesweit bei rund 24 bis 25 Prozent. In Baden-Württemberg wird bereits am 8. März 2026 gewählt, in Sachsen-Anhalt im September.

Was das Urteil bedeutet – und was nicht

Das Eilverfahren ist keine Freispruch-Entscheidung. Das Hauptsacheverfahren läuft weiterhin. Einzelne Landesverbände – darunter Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen – gelten nach wie vor als gesichert rechtsextremistisch. Auch der bundesweite Verdachtsfall bleibt bestehen.

Was sich ändert: Der Verfassungsschutz darf weniger geheimdienstliche Mittel einsetzen und die Partei öffentlich nicht mehr als gesichert extremistisch bezeichnen. Eine rechtliche Klärung in der Hauptsache bleibt abzuwarten.


Quellen: Pressemitteilung Verwaltungsgericht Köln (26.2.2026, Az. 13 L 1109/25), ZDF heute (26.2.2026), Tagesspiegel (26.2.2026), t-online (26.2.2026), Euronews Deutschland (26.2.2026), Tichys Einblick (26.2.2026), 20 Minuten (26.2.2026)

Credits: APA

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