Ein Wiener Gericht hat einem Gaza-Aktivisten recht gegeben, der Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS) öffentlich scharf attackiert hatte. Das Urteil zieht Grenzlinien für zulässige Kritik an Spitzenpolitikern – und markiert den vorläufigen Schlusspunkt eines monatelangen Konflikts.
Der Freispruch im Detail
Wie das Wiener Landesgericht für Strafsachen am Dienstag entschied, wurde der Youtuber und Gaza-Aktivist Rafael Eisler vom Vorwurf der Beleidigung und üblen Nachrede rechtskräftig freigesprochen. Eisler, der unter dem Pseudonym „VeniCraft“ einen Youtube-Kanal mit mehr als 200.000 Abonnenten betreibt, hatte Meinl-Reisinger im vergangenen Frühjahr im Zusammenhang mit ihrer Nahost-Politik als „Schandfleck“ und „Unmensch“ bezeichnet.
Die richterliche Begründung
Der zuständige Richter ging davon aus, dass Eisler öffentlich Stellung bezogen hatte, weil sich die Außenministerin im Gaza-Konflikt seiner Ansicht nach nicht ausreichend für Sanktionen gegen Israel eingesetzt beziehungsweise nicht klar genug positioniert habe. Auch eine weitere, besonders drastische Wortschöpfung Eislers – er hatte die Ministerin als „Beate Völkermord-Reiniger“ bezeichnet – wertete der Richter als noch von der Europäischen Menschenrechtskonvention gedeckte, zulässige Kritik. Es handle sich nicht um „bloße Beschimpfung“: Eisler habe vielmehr Meinl-Reisingers politisches Agieren und Verhalten bewertet. Wörtlich hielt der Richter fest: „Die Grenzen von zulässiger Kritik reichen bei Spitzenpolitikern deutlich weiter als bei der durchschnittlichen Bevölkerung.“
Zweiter Anklagepunkt: Diversion statt Verurteilung
Ein zweiter Anklagepunkt wurde diversionell, also ohne förmliche Verurteilung, erledigt. Dabei ging es um eine von Eisler erstellte Fotomontage, in der er die israelische Flagge mit sich ausbreitenden Krebszellen gleichgesetzt hatte – die Staatsanwaltschaft hatte ihm deswegen Verhetzung vorgeworfen. Nachdem Eisler nach Beratung mit seiner Verteidigerin Astrid Wagner dafür Verantwortung übernahm („Es war überspitzt. Grenzwertig. Meine Intention war es nicht, Menschen mit Krebszellen gleichzusetzen“), entging er einer strafrechtlichen Verurteilung. Der Richter erlegte dem 29-Jährigen eine zweijährige Probezeit auf, während der er sich nichts zuschulden kommen lassen darf. Zusätzlich muss Eisler beim Verein Neustart das Programm „Dialog gegen Hass“ absolvieren sowie 250 Euro an Prozesskosten zahlen. Sämtliche Entscheidungen sind bereits rechtskräftig, die Staatsanwältin gab noch im Gerichtssaal einen Rechtsmittelverzicht ab.
Die Vorgeschichte: Eine Meldung beim Staatsschutz
Der nun entschiedene Fall hatte im Frühsommer bereits für Aufsehen gesorgt. Wie DER STANDARD berichtet, hatte das Büro von Meinl-Reisinger im Zuge der öffentlichen Kritik Eislers eine Meldung bei der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) veranlasst. Eisler selbst wertete diesen Schritt als Ausdruck von Repression. Seine Anwältin Astrid Wagner erklärte gegenüber dem Portal KOSMO, dass von ihrem Mandanten zu keinem Zeitpunkt Drohungen gegen die Ministerin ausgegangen seien, und prüfte im Gegenzug, ob die Einschaltung des Staatsschutzes selbst den Tatbestand des Amtsmissbrauchs erfüllen könnte.
Ein Fall mit politischer Aufladung
Der Prozess wurde in Teilen der pro-palästinensischen Szene als politisch bedeutsam wahrgenommen: Wie die linke Plattform Linkswende jetzt! im Vorfeld der Verhandlung schrieb, sahen Unterstützer Eislers in dem Verfahren einen Testfall für die Meinungsfreiheit bei Kritik an israelbezogener Politik. Im Gerichtssaal selbst waren laut oe24.at zahlreiche Sympathisanten des Aktivisten anwesend, die auf die verhängte Diversion mit Gelächter reagierten.
Was der Fall grundsätzlich zeigt
Das Urteil bestätigt einen bereits durch frühere Rechtsprechung etablierten Grundsatz: Politiker in exponierten Ämtern müssen sich schärfere öffentliche Kritik gefallen lassen als Privatpersonen. Wo genau die Grenze zwischen zulässiger scharfer Kritik und tatsächlicher strafbarer Beleidigung verläuft, bleibt dabei stets eine Einzelfallentscheidung – wie der aktuelle Fall zeigt, fällt sie mitunter zugunsten drastischer, polemischer Wortwahl aus.
Credits: BKA, Andy Wenzel
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