Gericht in Straßburg erkennt Gesundheitsschäden durch Windrad an

Gericht in Straßburg erkennt Gesundheitsschäden durch Windrad an

In einem bemerkenswerten Urteil hat das Zivilgericht Straßburg erstmals einen direkten Zusammenhang zwischen einer Windkraftanlage und gesundheitlichen Beschwerden festgestellt. Ein Ehepaar erhält 13.300 Euro Entschädigung – der Anwalt spricht von einer „historischen“ Entscheidung.

Kopfschmerzen nach Inbetriebnahme der Anlage

Die Geschichte des Falls reicht bis ins Jahr 2009 zurück, wie die französische Zeitung „Le Figaro“ berichtete. Damals wurde in der Nähe des Dorfes der Klägerin eine Windkraftanlage errichtet. Wenige Monate nach der Inbetriebnahme hätten bei der Frau und ihrem Ehemann unerträgliche Kopfschmerzen begonnen, wie exxpress berichtet.

Das Gericht in Straßburg kam im November 2025 zu einem klaren Ergebnis: Die Windkraftanlage nahe dem Wohnhaus sei „die direkte und sichere Ursache für den Stress und die Angst, die die Klägerin empfindet“. Diese Formulierung ist für die betroffenen Kläger von entscheidender Bedeutung, da das Gericht damit einen kausalen Zusammenhang anerkannte.

Isolationsarbeiten brachten keine Besserung

Die Klägerin und ihr Ehemann hatten dem Bericht zufolge versucht, das Problem zu lösen. Sie ließen Isolationsarbeiten am Haus durchführen – jedoch ohne Erfolg. Die Beschwerden hielten an. Erst als das Ehepaar umzog, seien die gesundheitlichen Probleme verschwunden.

Ein bemerkenswertes Detail des Falls: Die Windkraftanlage stand sogar weiter vom Dorf entfernt, als es die französischen Gesetze vorschreiben. Dennoch sah das Gericht einen ursächlichen Zusammenhang mit den Beschwerden der Klägerin.

Anwalt macht Infraschall verantwortlich

Rechtsanwalt Philippe Bodereau, der die Klägerin vertrat, macht Infraschallwellen als Auslöser der Beschwerden verantwortlich. Dabei handelt es sich um sehr niedrige Frequenzen, die für Menschen nicht hörbar sind. Studien wiesen jedoch auf mögliche gesundheitliche Auswirkungen solcher Schallwellen hin, argumentierte der Anwalt.

Infraschall entsteht durch die Rotation der Rotorblätter und gilt in der Wissenschaft als umstritten. Während einige Studien gesundheitliche Auswirkungen nahelegen, kommen andere zu dem Schluss, dass Infraschall unterhalb der Wahrnehmungsschwelle keine Gesundheitsrisiken hervorruft.

13.300 Euro Entschädigung zugesprochen

Das Gericht verurteilte die Betreiber zur Zahlung einer Entschädigung von insgesamt 13.300 Euro an das betroffene Ehepaar. Anwalt Bodereau bezeichnete die Entscheidung als „historisch“ – es sei die erste Entscheidung dieser Art, bei der ein Gericht gesundheitliche Schäden direkt auf eine Windkraftanlage zurückführe.

Die Entscheidung stammt vom „tribunal judiciaire de Strasbourg“, einem Zivilgericht. Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung, die nicht automatisch auf andere Fälle übertragbar ist.

Unterschiedliche Rechtsprechung in Europa

Interessant ist ein Vergleich mit anderen europäischen Ländern: Bereits im Juli 2021 hatte ein Berufungsgericht in Toulouse einem Ehepaar 128.000 Euro Entschädigung zugesprochen und das „Windturbinensyndrom“ anerkannt. Auch in diesem Fall klagten Anwohner über Kopfschmerzen, Schlafstörungen und andere Beschwerden.

Deutsche Gerichte hingegen haben solche Klagen bisher weitgehend abgewiesen. Sie verweisen darauf, dass Grenzwerte nicht überschritten werden und genehmigte Anlagen eine umfassende Duldungspflicht der Nachbarn nach sich ziehen. Das Oberverwaltungsgericht Sachsen stellte etwa fest, dass Infraschall in der Regel unterhalb der Wahrnehmungsschwelle liegt und nach aktuellem wissenschaftlichem Erkenntnisstand keine Gesundheitsrisiken hervorruft.

Einzelfall oder Präzedenzfall?

Ob das Straßburger Urteil weitreichende Folgen für die Windkraftbranche haben wird, bleibt abzuwarten. Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung eines französischen Zivilgerichts, nicht um ein Grundsatzurteil eines Höchstgerichts.

Für Windkraftgegner dürfte das Urteil dennoch Aufwind bedeuten. In Frankreich und Deutschland gibt es Schätzungen zufolge rund 1.000 Bürgerinitiativen, die gegen den Bau von Windparks in der Nähe von Siedlungen kämpfen. Sie könnten sich auf die französische Rechtsprechung berufen – ob deutsche Gerichte dieser folgen, ist jedoch fraglich.

Teilen:
0 0 Abgegebene Stimmen
Artikel Bewertung
Abonnieren
Benachrichtigung von
guest
0 Kommentare
Älteste
Neuestes Meistgewählt
0
Ich würde mich über Ihre Meinung freuen, bitte kommentieren Sie.x