Die exxtra24-Serie, Teil 1: Asbest im Burgenland – Wie Behörden 30 Jahre lang wegsahen

Die exxtra24-Serie, Teil 1: Asbest im Burgenland – Wie Behörden 30 Jahre lang wegsahen

Vier Steinbrüche im Süden des Burgenlands, jahrzehntelang bekannte Asbestbelastung, tausende Tonnen Schotter in Wohngebieten, auf Spielplätzen, bei einer Klinik – und eine Behörde, die spätestens seit 1995 Bescheid wusste. exxtra24 hat die zentralen Behördenakten, Gutachten und Firmenbuchunterlagen zur Causa ausgewertet. Teil 1 der Serie zeigt, was die Papiere über drei Jahrzehnte Untätigkeit verraten – inklusive bisher zurückgehaltener Akten.

Ein Hinweis, viele Jahrzehnte Vorgeschichte

Im November 2025 erreichte Greenpeace über eine Hinweisgeberplattform der Tipp, dass in einem burgenländischen Steinbruch asbesthaltiges Gestein abgebaut wird. Die anschließende Recherche führte direkt zu einer seit Jahrzehnten bekannten geologischen Formation: dem „Rechnitzer Fenster“ im Südburgenland, wo bereits 1932 und 1987 wissenschaftliche Arbeiten „reichliches Auftreten von Asbest“ beschrieben, wie es im Endbericht Montanuniversität Leoben, Rumpersdorf heißt.

Vier Steinbrüche, ein geologisches Fenster

Betroffen sind die vier Serpentinit-Steinbrüche Rumpersdorf (auch „Postmann“ genannt), Badersdorf, Bernstein und Pilgersdorf. Alle vier wurden zwischen 23. und 29. Dezember 2025 von den zuständigen Bezirkshauptmannschaften Oberwart und Oberpullendorf per Bescheid stillgelegt, wie aus dem Stilllegungsbescheid Pilgersdorf, BH Oberpullendorf hervorgeht. Grundlage waren verschärfte Arbeitnehmerschutz-Grenzwerte: Der zulässige Asbestfasergehalt am Arbeitsplatz wurde mit 1. Jänner 2026 von 100.000 auf 10.000 Fasern pro Kubikmeter gesenkt.

Den Anstoß zur Stilllegung in Rumpersdorf gab eine Luftmessung im August 2025 – sie war nicht Teil einer freiwilligen Kontrolle des Betreibers, sondern von der Behörde selbst vorgeschrieben worden. Das Ergebnis: ein oberer Vertrauensbereich von 25.450 Fasern pro Kubikmeter, deutlich über dem damals noch gültigen Grenzwert. Bei Pilgersdorf wurden im November 2025 in allen vier entnommenen Proben Chrysotilasbest-Anteile zwischen 5 und 50 Prozent festgestellt, wie der Stilllegungsbescheid Pilgersdorf, BH Oberpullendorf ausweist.

1995: Der erste amtliche Beleg

Der zentrale Fund der Recherche ist älter als drei Jahrzehnte. Ein BMU-Schreiben an BH Oberwart an die Bezirkshauptmannschaft Oberwart hält fest, dass Schotter aus der Region als „Stoff“ im Sinne des Chemikaliengesetzes gilt und die damalige Asbestverordnung damit grundsätzlich anwendbar ist. Grundlage waren Proben der BH Oberwart selbst, bei denen Asbestanteile von mehr als 0,1 Massenprozent festgestellt worden waren.

Das Schreiben stellt außerdem klar, dass zwar Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten mineralischer Rohstoffe nach bergrechtlichen Vorschriften vom Chemikaliengesetz ausgenommen ist – das Inverkehrsetzen von asbesthältigem Schotter jedoch nicht. Und es benennt bereits 1995 die Gesundheitsgefahr unmissverständlich: Durch das Einatmen von Asbestfasern könnten Asbestose und Mesotheliome entstehen, heißt es darin, mit einer Gefährdung nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für die Verwender des Schotters.

Die lange Stille bis 2025

Dass diese frühe Kenntnis folgenlos blieb, zeigt die weitere Aktenlage. Bereits 1994 wurden Proben aus Bernstein in einem Grazer Labor auf Asbest untersucht – die damaligen Ergebnisse dürften auch der Behörde vorliegen. 1999 befasste sich ein Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mit möglichen Gefahren für Anrainer einer Asphaltmischanlage. 2006 beschrieb eine geologische Publikation Asbestfasern in den Steinbrüchen.

2008 musste ein als Streusplitt abgefülltes Produkt nach einem Asbestfund zurückgerufen werden – allerdings nicht freiwillig: Erst eine Klage aus Salzburg erzwang den Rückruf. Die Betreiberseite hatte sich zuvor mit allen Mitteln dagegen gewehrt, musste sich dem aber letztlich beugen.

Am dichtesten ist die Beleglage bei Pilgersdorf: Personenbezogene Luftmessungen im laufenden Tagbaubetrieb ergaben dort im Oktober 2010 einen ersten Messwert von 100.380 Fasern pro Kubikmeter – über dem damaligen Arbeitsplatzgrenzwert. Ein UVP-Feststellungsbescheid des Landes von 2011 hielt daraufhin fest, dass eine Gefährdung von Arbeitnehmern und deren Haushaltsangehörigen „keinesfalls auszuschließen“ sei, wie der UVP-Feststellungsbescheid Pilgersdorf (2011)  dokumentiert. Der Betrieb lief danach weitere 14 Jahre.

Die vier Steinbrüche im Vergleich

Alle vier unabhängigen Gutachten der Prüfstelle ESW Consulting/Wruss vom Juni 2026 kommen zum selben Schluss: Es handle sich um Gesteinsmaterial mit vergleichsweise hohem Asbestgesamtgehalt und merklichem Faserfreisetzungspotenzial, wie die Berichte zu Gutachten ESW/Kochberger, Rumpersdorf, Gutachten ESW/Kochberger, Badersdorf, Gutachten ESW/Kochberger, Bernstein und Gutachten ESW/Kochberger, Pilgersdorf übereinstimmend festhalten.

Was die Gesundheitsforschung sagt

Wissenschaftlich unstrittig ist, dass eingeatmete Asbestfasern unter anderem Lungenkrebs, Kehlkopfkrebs, Mesotheliome und Asbestose auslösen können und Erkrankungen erst Jahrzehnte nach der Exposition auftreten. Die Weltgesundheitsorganisation stuft sämtliche Hauptformen von Asbest als krebserregend ein.


EINORDNUNG DER REDAKTION
Die in diesem Teil dargestellten Fakten stützen sich auf behördliche Bescheide, unabhängige Gutachten und Firmenbuchunterlagen, die exxtra24 vorliegen. Die 30-jährige Zeitspanne zwischen erster dokumentierter behördlicher Kenntnis (1995) und den Stilllegungen (2025/26) ist durch Quellen belegt; warum in dieser Zeit keine durchgreifenden Maßnahmen erfolgten, ist bislang nicht abschließend geklärt und Gegenstand laufender Recherche. exxtra24 wurden die Dokumente über einen Whistleblower zugespielt. 

Hier geht es zu den Gutachten und Dokumenten

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