Gericht gibt „Omas gegen Rechts“ recht: Verfügung gegen Haimbuchner

Gericht gibt „Omas gegen Rechts“ recht: Verfügung gegen Haimbuchner

Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen hat eine einstweilige Verfügung gegen Oberösterreichs Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) erlassen. Grund war ein Facebook-Posting, das die Bürgerinitiative „Omas gegen Rechts“ in unzulässiger Weise mit einem Skandal um den deutschen Liedermacher Konstantin Wecker in Verbindung brachte.

Das umstrittene Facebook-Posting

Der Post auf Haimbuchners Facebook-Seite trug den Titel „Beziehung mit Minderjähriger. Konstantin Wecker schrieb Danksagung an Omas gegen Rechts“, wie oe24 berichtet. Damit spielte Haimbuchner auf Berichte der „Süddeutschen Zeitung“ an, wonach der mittlerweile 78-jährige Musiker 2011 und 2012 eine Beziehung zu einer damals 15- und später 16-jährigen Schülerin gehabt haben soll. Wecker räumte die Vorwürfe über seinen Anwalt ein und bat um Entschuldigung.

Wecker ist Unterstützer der Initiative „Omas gegen Rechts“, einer seit 2017 bestehenden parteiunabhängigen Bürgerinitiative, die sich gegen Rechtsextremismus engagiert. Haimbuchners Posting suggerierte einen Zusammenhang zwischen dieser Unterstützung und dem persönlichen Fehlverhalten Weckers.

Gerichtsentscheidung: Namensrecht verletzt

Laut dem Beschluss des Wiener Landesgerichts für Zivilrechtssachen, der der APA vorliegt, muss Haimbuchner es nun unterlassen, den Namen der Initiative „ohne sachlichen Anlass mit dem Skandal um die Beziehung von Konstantin Wecker zu einer Minderjährigen in sozialen Medien oder anderen Medien zu nennen oder in Verbindung zu bringen.“

Das Gericht befand, dass der im Posting hergestellte Zusammenhang das Namensrecht und den Ruf der Initiative verletzt. Die „Omas gegen Rechts“ hatten sich zu dem Skandal um Wecker nicht geäußert – der Musiker ist lediglich einer von vielen Unterstützern der Bewegung.

„Es sei wichtig, sich solche Diffamierungen nicht gefallen zu lassen“, sagte die Anwältin der „Omas gegen Rechts“, Maria Windhager, wie der ORF berichtet.

Haimbuchner: „Nicht für Facebook-Seite zuständig“

Haimbuchner versuchte sich laut Gerichtsdokument mit dem Argument zu verteidigen, dass nicht ihm, sondern der FPÖ Oberösterreich die Gestaltung der Facebook-Seite obliege. Er selbst kümmere sich lediglich um das politische Geschäft.

Das Gericht ließ dieses Argument nicht gelten: Auf dem Facebook-Profil würden Beiträge im Namen Haimbuchners veröffentlicht, weshalb Betrachter davon ausgehen könnten, dass diese zumindest seine Überzeugungen wiedergeben. Der oberösterreichische Landeshauptmann-Stellvertreter trägt damit die Verantwortung für die dort erscheinenden Inhalte.

Rechtsmittel noch möglich

Die einstweilige Verfügung ist noch nicht rechtskräftig. Haimbuchner kann den Beschluss binnen zwei Wochen bekämpfen. Ob er von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird, ist derzeit nicht bekannt.

Der Fall reiht sich ein in eine Serie juristischer Auseinandersetzungen zwischen politischen Akteuren und zivilgesellschaftlichen Initiativen. Erst kürzlich wurde die FPÖ verurteilt, weil sie Vizekanzler Andreas Babler als „linke Zecke“ bezeichnet hatte – die Partei musste 5.000 Euro zahlen, wie die Nachrichtenagentur APA berichtete.

Credits: APA

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