Generalprokuratur-Chefin zerpflückt Justizreform: „Dann besser das alte System“

Generalprokuratur-Chefin zerpflückt Justizreform: „Dann besser das alte System“

Die Leiterin der österreichischen Generalprokuratur, Margit Wachberger, hat die geplante Reform zur Schaffung einer Bundesstaatsanwaltschaft scharf kritisiert. Im ZiB2-Interview mit Armin Wolf äußerte sie erhebliche Zweifel, ob die versprochene Entpolitisierung der Justizspitze mit dem aktuellen Entwurf tatsächlich gelingen kann.

Der zentrale Kritikpunkt: Parlamentarische Bestellung

Im Zentrum von Wachbergers Kritik steht der geplante Bestellungsmodus für die Spitzenposten der neuen Bundesstaatsanwaltschaft. Da diese durch das Parlament besetzt werden sollen, sieht die Top-Juristin die eigentliche Zielsetzung der Reform konterkariert: „Wir haben jetzt eine Anscheinsproblematik, die durch eine parteipolitische Auswahl ersetzt würde.“ Sollte der Bestellungsmodus in dieser Form bleiben, sei aus ihrer Sicht das bestehende System vorzuziehen: „Wir haben ein gut funktionierendes System.“

Absage an eine eigene Bewerbung

Auf die direkte Frage, ob sie sich selbst für einen Posten in der neuen Bundesstaatsanwaltschaft bewerben werde, ließ Wachberger keinen Zweifel an ihrer Skepsis: „Das kommt auf die Ausgestaltung an – wenn es so bleibt, dann besser nicht.“

Scharfe Stellungnahme der Generalprokuratur im Begutachtungsverfahren

Wachbergers mündliche Kritik im ZiB2-Interview steht im Einklang mit der bereits zuvor eingebrachten offiziellen Stellungnahme der Generalprokuratur im Begutachtungsverfahren. Diese fiel deutlich aus: Gleich mehrfach werden darin Systemwidrigkeiten geortet – von der Zusammensetzung der Auswahlkommission über die aus Sicht der Behörde verhältnismäßig kurze Befristung der Amtsdauer auf sechs Jahre bis hin zur doppelten Verantwortlichkeit gegenüber Verfassungsgerichtshof und Oberstem Gerichtshof.

Auch europarechtliche Bedenken

Die Stellungnahme geht noch weiter und ortet auch Probleme mit europarechtlichen Vorgaben. Konkret kritisiert wird darin, dass „gerade die in Aussicht genommene, auf Einzelstrafsachen bezogene und besonders weit gehende Berichts- und Auskunftspflicht der Bundesstaatsanwaltschaft gegenüber dem Nationalrat und dem Bundesrat mit unabhängiger Strafverfolgung unvereinbar ist“.

Ein Reformvorhaben unter wachsendem Druck

Wachbergers Kritik reiht sich in eine bereits breite Front von Bedenken gegen den Gesetzesentwurf zur Bundesstaatsanwaltschaft ein. Auch 17 hochrangige Juristinnen und Juristen sowie Rechtsstaats-Experten, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und mehrere Oberstaatsanwaltschaften hatten bereits zuvor ähnliche Kritikpunkte vorgebracht – insbesondere zur Frage der tatsächlichen politischen Unabhängigkeit sowie zum Bestellungsverfahren. Mit der Stellungnahme der Generalprokuratur selbst, einer zentralen Institution der österreichischen Strafjustiz, erhält diese Kritik nun zusätzliches institutionelles Gewicht.

Credits: BKA, Christopher Dunker

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