„Gegen Ausgrenzung von Menschen“: Deutsche Stadt verbietet das Wort Spielplatz

„Gegen Ausgrenzung von Menschen“: Deutsche Stadt verbietet das Wort Spielplatz

Die Millionenstadt Köln sorgt mit einer ungewöhnlichen Entscheidung für Diskussion: Das Wort „Spielplatz“ wird gestrichen. Stattdessen sollen die rund 700 Anlagen künftig als „Spiel- und Aktionsflächen“ ausgeschildert werden. Der Grund: Der Begriff „Spielplatz“ sei nicht mehr zeitgemäß.

Vorgestellt wurde der Plan kürzlich im Jugendhilfeausschuss des Kölner Rathauses, wie zunächst der Kölner Stadt-Anzeiger berichtete. In einem offiziellen Papier mit dem Titel „Entwicklung eines neuen Informationsschildes für die Kölner Spiel-, Bolz- und Aktionsflächen“ argumentiert die Stadtverwaltung, dass der neue Begriff inklusiver sei.

Inklusion statt Etikettierung

Konkret heißt es: Die bisherigen Schilder mit der Bezeichnung „Spielplatz“ seien eingrenzend, da sie primär an Kinder adressiert seien. Künftig sollen die Flächen jedoch als Orte der Bewegung, Begegnung und Teilhabe für alle Altersgruppen verstanden werden – also auch für Jugendliche, Erwachsene und Menschen mit Behinderungen.

Ziel sei es, den „erweiterten Inklusionsgedanken“ umzusetzen: Spiel- und Bewegungsflächen seien nicht mehr nur dem klassischen Kinderspiel vorbehalten, sondern sollten „verschiedenen Alters- und Zielgruppen zahlreiche Nutzungsmöglichkeiten bieten“ – vom Ballspielen über Skaten bis hin zu sozialen Begegnungen im Stadtteil.

Neue Schilder ab 2025

Die neuen Schilder, die ab Herbst 2025 sukzessive an sanierten oder neu geschaffenen Flächen angebracht werden, zeigen bunte Piktogramme: Kinder im Sandkasten, Jugendliche beim Ballspiel, Skater – ein Abbild der vielfältigen Nutzung. Der Verzicht auf den Begriff „Spielplatz“ sei laut Stadt ein bewusster Schritt, um „einen Begegnungsort für alle jungen Menschen“ zu schaffen.

Doch ganz ohne „Spiel“ geht es nicht

Ganz verzichten konnte die Stadt allerdings nicht auf das Wort „Spiel“: Wie der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet, bestand das Ordnungsamt auf dem Begriff, um im Fall zweckwidriger Nutzung – etwa durch Hundehalter oder Grillgruppen – rechtlich eingreifen zu können.

Credit: APA

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