Ein Vorfall in einem Linienbus im oberösterreichischen Salzkammergut wirft schwere Fragen an Justiz und Kinder- und Jugendhilfe auf. Eine 45-jährige Frau soll dort ihre 13-jährige Tochter mit einem Messer attackiert haben – die Beschuldigte war bereits 2018 wegen der Tötung ihres damals acht Monate alten Sohnes verurteilt worden.
Der Vorfall im Bus
Wie oe24 berichtet, meldete ein Busfahrer am vergangenen Montag gegen 13.40 Uhr über Notruf, eine Frau bedrohe andere Fahrgäste mit einem Messer. Der Bus befand sich zu diesem Zeitpunkt beim Bahnhof Steeg-Gosau in Bad Goisern. Als die Polizei eintraf, war die Lage zunächst unübersichtlich – rund 15 Fahrgäste standen in der Nähe des Bahnhofs. Die 45-Jährige aus Wien saß auf einer Bank und blutete stark im Halsbereich, ihre 13-jährige Tochter wies ebenfalls eine Verletzung am Hals auf und wurde im Büro des Fahrdienstleiters betreut.
Zeugen verhinderten Schlimmeres
Nach Zeugenangaben hatte die Frau ihre Tochter zuvor im Bus mit einem Messer angegriffen. Durch das Eingreifen zweier Fahrgäste konnte eine weitere Eskalation verhindert werden. Im Anschluss verletzte sich die Mutter laut Polizeiangaben selbst mit der Tatwaffe am Hals und an der Hand, dabei soll sie wiederholt „Dämon, Dämonen“ gerufen haben. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Wels wurde die Frau in die Justizanstalt Wels eingeliefert, ein psychiatrisches Gutachten wurde beauftragt. Sie befindet sich wegen des Verdachts auf Mordversuch in Untersuchungshaft. Für sie gilt die Unschuldsvermutung.
Eine schwer belastete Vorgeschichte
Wie oe24 aus informierter Quelle erfuhr, war die Beschuldigte bereits 2018 einschlägig auffällig geworden: Damals soll sie ihren acht Monate alten Sohn im Wiener Donauspital getötet haben und wurde in der Folge wegen des Anlassdelikts Mord in eine forensisch-therapeutische Einrichtung eingewiesen. Vor dieser Tat war sie zudem an einem sogenannten erweiterten Suizidversuch mit ihrer damals vierjährigen Tochter gescheitert. Ihre damalige Beschuldigung, wonach der Schwiegervater das Mädchen sexuell missbraucht habe, erwies sich nach behördlicher Prüfung als unzutreffend, das Verfahren gegen den Mann wurde eingestellt.
Fragen an die zuständigen Behörden
Die 37-Jährige wurde damals in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, nach Jahren jedoch – gestützt auf ein fachärztliches Gutachten und mit Genehmigung des zuständigen Vollzugsgerichts – bei entsprechender Medikation als geheilt beziehungsweise nicht mehr gefährlich eingestuft und wieder in Freiheit entlassen. Angesichts des aktuellen Vorfalls drängen sich damit ernste Fragen auf: War diese Entscheidung angemessen? Und warum durfte die Frau erneut mit ihrer Tochter zusammenleben? Ob sie überhaupt die Obsorge innehatte, muss nun die zuständige oberösterreichische Kinder- und Jugendhilfe beantworten. Diese bestätigte gegenüber oe24, dass die 13-Jährige nach dem Vorfall ambulant im Krankenhaus behandelt und anschließend wieder an die Familie übergeben wurde.
Hinweis: Dieser Artikel behandelt Gewalt gegen ein Kind sowie psychische Krisen. Wer selbst betroffen ist oder Hilfe für Betroffene sucht, kann sich rund um die Uhr kostenlos und vertraulich an Rat auf Draht (147) oder die Kinder- und Jugendhilfe wenden. Bei akuter Gefahr gilt der Notruf 133.
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