Familienbeihilfe für Schutzberechtigte: Regierung zieht Notbremse — 16.000 Betroffene

Familienbeihilfe für Schutzberechtigte: Regierung zieht Notbremse — 16.000 Betroffene

Wegen einer neuen EU-Richtlinie hätten 16.000 subsidiär Schutzberechtigte erstmals Anspruch auf Familienbeihilfe bekommen — auch während des Grundversorgungsbezugs. Die Regierung reagiert mit einer raschen Gesetzesänderung. Und Wien liefert bereits erste Daten dazu, was passiert, wenn Leistungen gestrichen werden.

Was der Auslöser war

Im Zuge der Umsetzung des EU-Asyl- und Migrationspakts wurden die Rechte subsidiär Schutzberechtigter europaweit ausgeweitet. Subsidiär Schutzberechtigte sind jene Personen, die zwar nicht als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention anerkannt werden, bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland aber ernsthaften Schaden fürchten müssten. In Österreich wären durch die neue EU-Richtlinie rund 16.000 subsidiär Schutzberechtigte erstmals anspruchsberechtigt auf Familienleistungen geworden — auch wenn sie gleichzeitig Leistungen aus der Grundversorgung beziehen. Das war bisher ausgeschlossen.

Bauers Gegenmaßnahme: Kein Doppelbezug

Integrationsministerin Claudia Bauer (ÖVP) hat im Zuge des Doppelbudgets eine Gesetzesänderung durchgesetzt, die genau das verhindern soll. Laut oe24.at sollen staatliche Unterstützungsleistungen künftig „stärker danach differenziert werden, ob der Unterhalt von Kindern bereits im Rahmen existenzsichernder Leistungen sichergestellt wird oder Eltern selbst für den Unterhalt aufkommen.“ Im Klartext: Wer Grundversorgung bezieht, soll nicht zusätzlich Familienbeihilfe erhalten.

Bauer begründete das gegenüber oe24.at so: „Wer seinen Lebensunterhalt und den seiner Kinder bereits über Sozialleistungen, wie die Grundversorgung, abgesichert bekommt, soll nicht automatisch auch noch Familienleistungen beziehen können. Wir können und wollen uns nicht immer noch mehr Ausgaben leisten, die zusätzliche Anreize für Zuwanderung nach Österreich schaffen.“

Was geltendes Recht bisher vorsieht

Dass subsidiär Schutzberechtigte grundsätzlich Anspruch auf Familienbeihilfe haben, ist im österreichischen Recht bereits verankert — aber mit klaren Bedingungen. Wie sozialleistungen.at und die Arbeiterkammer dokumentieren, gilt der Anspruch nur, wenn keine Grundversorgungsleistungen bezogen werden und Erwerbstätigkeit oder AMS-Vormerkung vorliegt. Genau diese Hürde sollte durch die neue EU-Richtlinie fallen. Die Gesetzesänderung der Regierung soll diesen Ausschluss nun gesetzlich verankern und EU-rechtlich absichern.

Wien als Beispiel: Mindestsicherung weg — viele fanden Jobs

Der Kontext zu Bauers Argument ist wichtig: Wien strich subsidiär Schutzberechtigten bereits mit 1. Jänner 2026 die Mindestsicherung — wie wien.orf.at und sozialberatungwien.at dokumentieren. Einzelpersonen kommen seither mit 437,50 Euro Grundversorgung statt zumindest 1.230 Euro Mindestsicherung aus. Wie Der Standard berichtet, nahmen nach diesem Wegfall tatsächlich viele der Betroffenen Jobs an — Bauer nannte in ihrer Aussage gegenüber oe24.at einen Anteil von 31 Prozent, der sich sofort Arbeit suchte.

Diese Entwicklung ist aus Sicht der Regierung ein Beleg für die Wirksamkeit des Ansatzes. NGOs wie die Diakonie sehen das anders: Der Wegfall der Mindestsicherung habe viele Betroffene in existentielle Notlage gebracht, wie die Diakonie in einer Stellungnahme festhält — darunter besonders vulnerable Gruppen wie chronisch Kranke, Menschen mit Behinderung und Minderjährige.

Einordnung: Sparpolitik und EU-Recht

Die Maßnahme bewegt sich in einem rechtlich komplexen Raum. Die EU-Richtlinie zielt darauf ab, subsidiär Schutzberechtigte Flüchtlingen rechtlich gleichzustellen — auch bei Sozialleistungen. Ob die österreichische Gesetzesänderung EU-rechtlich standhält, hängt von der konkreten Ausgestaltung ab, die bisher nicht öffentlich vorliegt. Dass die Regierung hier rasch handelt, zeigt: Das Thema ist politisch brisant — und das Budget liefert den passenden Rahmen.

Credits: Parlamentsdirektion ​Ulrike Wieser

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