Der Fall Marlene Hess-Kohlbacher ist längst kein Einzelfall mehr — er ist zum Symbol für ein System geworden, das zwischen gesetzlichem Anspruch und gelebter Praxis klafft. Wie exxpress in einer neuen Recherche berichtet, zeigt sich nun: Selbst die juristischen Ratschläge aus dem Justizministerium helfen Betroffenen im konkreten Fall nicht weiter.
Was das Ministerium schreibt — und was vor Gericht passiert
Anfang 2026 wandte sich Martina Mayr, die Mutter der 27-jährigen Autistin, an Justizministerin Anna Sporrer und bat um eine unabhängige Prüfung schwerwiegender Vorwürfe rund um die gerichtliche Erwachsenenvertretung ihrer Tochter. Die Antwort des Justizministeriums war auf dem Papier eindeutig: Wie exxpress berichtet, verwies es ausdrücklich auf Paragraph 116a AußStrG, wonach eine betroffene Person „unabhängig von ihrer Verfahrensfähigkeit Verfahrenshandlungen vornehmen kann“ — und dass bei widersprüchlichen Anträgen „alle Anträge inhaltlich zu berücksichtigen“ seien.
Die Realität vor dem Landesgericht St. Pölten sieht anders aus: Wie DOSSIER in einer umfassenden Recherche dokumentiert, spricht das zuständige Gericht Marlene Hess-Kohlbacher aufgrund ihrer Behinderungen pauschal die Fähigkeit ab, Anträge zu stellen. Eingaben werden schlicht als „nicht zurechenbar“ zurückgewiesen. Wie noe.ORF.at berichtet, gibt es dabei offiziell sogar eine sogenannte „Querulantenklausel“, auf die sich das Gericht stützen kann, um Anträge ungelesen zu den Akten zu legen.
Gutachten bestätigen Kommunikationsfähigkeit — Gerichte ignorieren das
Besonders brisant: Zwei unabhängige Fachgutachten aus dem Frühjahr 2025 kommen laut exxpress übereinstimmend zum Schluss, dass Marlene Hess-Kohlbacher sehr wohl über ausreichende Kommunikations- und Entscheidungsfähigkeit verfügt. Das Gericht kommt trotzdem zum gegenteiligen Ergebnis — und schließt sie damit effektiv von der Möglichkeit aus, sich gegen ihren eigenen Erwachsenenvertreter zur Wehr zu setzen.
Wie DOSSIER recherchiert hat, gibt es für diese Situation keine unabhängige Beschwerdestelle. Die Volksanwaltschaft kann in individuellen Fällen weder Gerichte noch Erwachsenenvertreter kontrollieren — eine Ombudsstelle, wie sie im Pflege- und Patientenbereich längst existiert, fehlt im Bereich der Erwachsenenvertretung bis heute.
Ein System ohne wirksame Kontrolle
Der Fall steht exemplarisch für ein strukturelles Problem, das weit über Marlene hinausgeht. Wie exxpress und DOSSIER berichten, stehen in Österreich rund 70.000 Menschen unter gerichtlicher Erwachsenenvertretung. Gesetzlich darf ein Anwalt maximal 15 Personen vertreten — in der Praxis betreuen manche Hunderte gleichzeitig, über Ampelsysteme, Auslagerungen und Subunternehmen. Persönliche Besuche, eigentlich gesetzlich vorgeschrieben, werden delegiert oder finden gar nicht statt.
Im Fall Marlene ließ der Erwachsenenvertreter laut DOSSIER sogar ihre gesamte Post in seine Kanzlei umleiten — eine Praxis, die laut VertretungsNetz rechtlich unzulässig ist. Die Konsequenzen trägt nicht er, sondern Marlene: Sie musste medizinische Kosten vorstrecken, weil die umgeleitete E-Card nie bei ihr ankam.
Quellen:
- exxpress.at: Sporrer scheitert im eigenem Zuständigkeitsbereich – Tipps unbrauchbar (23.03.2026)
- exxpress.at: Niemand fühlt sich zuständig: Der Fall Marlene spitzt sich dramatisch zu (11.01.2026)
- exxpress.at: Entmündigt im Namen des Schutzes: Ein weiteres Staatsversagen kommt ans Licht (14.12.2025)
- dossier.at: Die Vertretenen / Ausgeliefert (2025)
- noe.orf.at: Kritik an „Geschäftsmodell“ Erwachsenenvertretung (Dezember 2025)
- justiz.gv.at: Erwachsenenvertretung — Rechtliche Grundlagen
Credits: APA
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