Am 26. März 2026 hat das Wiener Landesgericht für Strafsachen den Eurofighter-Untreue-Prozess mit drei Freisprüchen beendet. Wie oe24.at und der ORF berichten, begründete der Vorsitzende des Schöffensenats die Entscheidung damit, dass der Tatbestand der Untreue schlicht nicht vorgelegen habe. Das Kernargument: Letztlich habe das Unternehmen EADS selbst von den umstrittenen Zahlungen profitiert – und hätte die Eurofighter-Flugzeuge ohne diese Zahlungen gar nicht verkaufen können.
Der Richter machte dabei klar, dass der Freispruch keineswegs bedeute, man habe den Angeklagten geglaubt oder das Verfahren habe zu lange gedauert. Ganz im Gegenteil: Die Vector Aerospace LLP, über die Gelder flossen, sei nach Überzeugung des Gerichts ein „reines Scheinunternehmen“ gewesen. Die Darstellung der Angeklagten zu ihrer Verantwortung bezeichnete der Schöffensenat laut nachrichten.at als „völlig unglaubwürdig“.
Worum es im Prozess ging
Angeklagt waren drei Personen: ein früherer Luftfahrtmanager sowie zwei mutmaßliche Lobbyisten. Wie die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in der Anklage dargelegt hatte, sollen die drei einem ehemaligen EADS-Manager dabei geholfen haben, eine Schwarzgeld-Kassa auf Kosten des Konzerns einzurichten. Das Werkzeug dafür: Scheinrechnungen, die von EADS an die Vector Aerospace LLP – eine Briefkastenfirma in England – überwiesen wurden. Der inkriminierte Schaden für EADS belief sich auf 65 Millionen Euro.
Das Gericht schloss aus, dass Manager persönlich Geld eingesteckt hatten. Wie vienna.at berichtet, sah der Senat die Zahlungen als Verschleierung von Schmiergeldern, die bereits vor der Auftragsvergabe vereinbart worden waren und dem Eurofighter-Konsortium insgesamt zugutekamen – also auch EADS selbst. Untreue setzt einen Schaden für das eigene Unternehmen voraus, der hier aus Sicht des Gerichts nicht vorlag.
WKStA greift das Urteil an
Die Staatsanwaltschaft akzeptiert das Ergebnis nicht. Wie oe24.at und der ORF übereinstimmend berichten, hat die WKStA unmittelbar nach der Urteilsverkündung Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. Die weitere rechtliche Beurteilung der Taten bleibt damit vorerst offen.
Eine Affäre, die seit Jahrzehnten nicht endet
Der Eurofighter-Kauf belastet Österreich seit mehr als 25 Jahren. Die schwarz-blaue Bundesregierung unter Kanzler Wolfgang Schüssel hatte 2000 die Beschaffung neuer Abfangjäger beschlossen. Wie Puls24 in seiner Übersicht festhält, fiel 2002 überraschend die Entscheidung für die Eurofighter als Draken-Nachfolger, 2003 wurde der Vertrag unterzeichnet. Seitdem gab es drei parlamentarische Untersuchungsausschüsse, und seit 2019 hat die WKStA die Ermittlungen federführend übernommen. Ein Ende der juristischen Aufarbeitung ist auch nach diesem Urteil noch nicht in Sicht.
Es gilt die Unschuldsvermutung für alle Beteiligten.
Quellen:
- oe24.at: Drei Freisprüche im Eurofighter-Untreue-Prozess, 26. März 2026
- ORF (orf.at): Causa Eurofighter – Drei Freisprüche in Untreueprozess, 26. März 2026
- nachrichten.at: Eurofighter – Freisprüche für 3 Angeklagte im Untreue-Prozess, 26. März 2026
- vienna.at: Eurofighter-Prozess – Drei Freisprüche im Untreue-Verfahren, 26. März 2026
- Puls24 (puls24.at): Grünes Licht für Eurofighter-Anklage wegen Untreue, Dezember 2025
Credits: APA
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