Manner-Schnitten, Butterpackungen, Ketchuptütchen: Die neue EU-Verpackungsverordnung zwingt Unternehmen bis 2030 zu teils radikalen Umstellungen. Wirtschaftsexperten schlagen Alarm.
Was die EU ab 2030 verbietet
Die Verordnung ist beschlossen. Wie die Wirtschaftskammer Österreich auf Basis des offiziellen EU-Amtsblatts berichtet, gelten Verwendungsbeschränkungen für bestimmte Verpackungsformate ab dem 1. Januar 2030 – darunter Einweg-Plastikverpackungen für unverarbeitetes Obst und Gemüse, Einwegverpackungen für Lebensmittel und Getränke im Gastronomiebereich sowie Einwegverpackungen für Kosmetika in der Hotellerie. WKO
Dazu kommen Recyclierbarkeits-Grenzwerte. Wie der Recycling-Dienstleister ARA festhält, dürfen Verpackungen, die weniger als 70 Prozent recyclingfähig sind, ab 2030 nicht mehr in den europäischen Markt eingebracht werden. Verpackungen mit Kunststoffanteilen müssen zudem zu einem Mindestprozentsatz aus Rezyklaten bestehen – je nach Produkt zwischen 10 und 35 Prozent. ARA
Manner, Butter, Ketchuptüte – konkret betroffen
Die Denkfabrik Agenda Austria machte die Folgen am 13. März in einem Posting auf X greifbar: Manner müsse für seine Schnitten neue Verpackungslösungen finden, ebenso Molkereien für Butter. Was das für Unternehmen bedeute, scheine in Brüssel wieder einmal zweitrangig zu sein.
Für viele Betriebe bedeutet das nicht nur Umdenken beim Design, sondern handfeste Investitionen. Maschinen, die noch jahrzehntelang genutzt werden könnten, müssen vorzeitig ausgetauscht oder umgebaut werden – für neue Anlagen, die den EU-Vorgaben entsprechen.
Planungsunsicherheit als zusätzliches Problem
Besonders brisant: Die genauen Standards, nach denen Verpackungen künftig bewertet werden, stehen noch gar nicht fest. Wie ARA-Vorstandssprecher Harald Hauke gegenüber dem Fachmagazin CASH erklärte, werden die Design-for-Recycling-Guidelines erst 2028 veröffentlicht, gelten aber ab 2030 verbindlich. Die Industrie weiß aktuell nicht genau, ab wann eine Verpackung als recyclingfähig gilt – das erschwert die langfristige Planung erheblich. Baeckerzeitung
Österreich schon Vorreiter – trotzdem betroffen
Österreich steht im EU-Vergleich gut da. Laut ARA hat das Land in den letzten drei Jahrzehnten eines der erfolgreichsten Sammlungs- und Verwertungssysteme für Verpackungen aufgebaut. ARA Genau deshalb trifft die neue Regulierungswelle heimische Unternehmen besonders hart: Wer bereits vorausschauend investiert hat, muss jetzt erneut umbauen – diesmal nicht freiwillig, sondern auf Brüsseler Anordnung.
Die PPWR gilt ab 12. August 2026 in allen EU-Staaten. Die schärfsten Verbote und Quoten folgen dann gestaffelt bis 2030 und darüber hinaus.
Quellen:
- Wirtschaftskammer Österreich (WKO): wko.at
- Altstoff Recycling Austria (ARA): ara.at
- Österreichische Bäcker & Konditor Zeitung (mit ARA-Vorstand Harald Hauke): baeckerzeitung.at
- Agenda Austria (X-Posting, 13. März 2026)
- exxpress.at
Credits: APA
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