EU erwägt Streichung von Öl-Händler von Russland-Sanktionsliste – und steckt gleichzeitig in der Verlängerungs-Krise

EU erwägt Streichung von Öl-Händler von Russland-Sanktionsliste – und steckt gleichzeitig in der Verlängerungs-Krise

Während Brüssel intern prüft, einen sanktionierten Öl-Trader von der Liste zu streichen, drohen Ungarn und die Slowakei damit, die gesamten Russland-Sanktionen auslaufen zu lassen. Die EU steckt in einer doppelten Zwickmühle.


Wer ist Niels Troost – und warum könnte er von der Liste kommen?

Die Europäische Union erwägt laut einem Bericht der Financial Times, die Sanktionen gegen den niederländischen Öl-Händler Niels Troost aufzuheben. Troost war im Dezember 2024 mit einem Einreiseverbot und dem Einfrieren von Vermögenswerten belegt worden. Hintergrund war, wie die Financial Times damals berichtete, der Vorwurf, dass eine in Dubai ansässige Tochter seines Schweizer Unternehmens Paramount Energy and Commodities russisches Öl über der von der EU mitgetragenen Preisobergrenze von 60 US-Dollar pro Barrel gehandelt habe. Auch Großbritannien und die Schweiz belegten ihn mit Sanktionen. Troost, der in der Schweiz lebt, legte dagegen Klage ein – ein Urteil steht noch aus.

Laut einem Verordnungsentwurf, den die Financial Times einsehen konnte, gehört Troost nun zu zwei Personen, deren Streichung von der Sanktionsliste vorgeschlagen wird. Die zweite Person ist Maya Nikolaevna Bolotova, Tochter des Chefs des russischen Pipeline-Staatskonzerns Transneft.

Rechtliche Schwäche als Begründung

EU-Diplomaten begründen den möglichen Schritt laut der Financial Times nicht mit politischem Entgegenkommen, sondern mit juristischen Erwägungen: Troost und Bolotova würden intern als „weniger politisch und rechtlich schwächer“ eingestuft als andere Sanktionierte. Mit anderen Worten: Brüssel fürchtet, vor Gericht zu unterliegen – und agiert damit präventiv. Wie die Recherchen der NGO Public Eye zeigen, waren die Geschäfte von Troost und seiner Paramount-Gruppe bereits seit 2022 Gegenstand internationaler Medienberichte und behördlicher Prüfungen in der Schweiz, Großbritannien und der EU.

Ungarn und Slowakei als Blockierer – mit Deadline

Gleichzeitig steht die gesamte Sanktionsarchitektur der EU unter Druck. Wie Euronews berichtet, blockieren Ungarn und die Slowakei derzeit die routinemäßige Verlängerung der individuellen Russland-Sanktionen, die bis zum 15. März 2026 erfolgen muss. Gelingt keine Einigung, würden automatisch alle sanktionierten Personen von der Liste gestrichen – darunter Wladimir Putin und Außenminister Sergej Lawrow, aber auch Hunderte Oligarchen, Propagandisten und Rüstungsunternehmen, die dann wieder auf eingefrorene Gelder in der EU zugreifen könnten.

Der Streit hat einen konkreten Hintergrund: Beide Länder verloren seit Ende Jänner 2026 ihre Öllieferungen über die Druschba-Pipeline, die russisches Öl durch die Ukraine transportiert. Ungarn und die Slowakei machen die Ukraine für den Ausfall verantwortlich, Kiew verweist auf kriegsbedingte Infrastrukturschäden. Wie Euronews weiter berichtet, verlangt die Slowakei zudem die Streichung weiterer Namen von der Sanktionsliste – darunter jene des russisch-usbekischen Oligarchen Alischer Usmanov.

Orbán nutzt Vetorecht als Druckmittel

Bereits beim Versuch, das 20. Sanktionspaket Ende Februar 2026 – pünktlich zum vierten Jahrestag des russischen Einmarsches in die Ukraine – zu verabschieden, scheiterte die EU an Ungarns Veto. Wie nachrichten.at berichtet, erklärte Ungarns Außenminister Péter Szijjártó damals auf X: Solange die Ukraine den Öltransit nicht wieder aufnehme, werde Budapest keine für Kiew wichtigen Entscheidungen zulassen.

Für die EU ist das strukturelle Problem längst bekannt: Das Einstimmigkeitsprinzip in der Außenpolitik macht jeden einzelnen Mitgliedstaat zum potenziellen Vetospieler. Rechtswissenschaftler des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht arbeiten laut einer Veröffentlichung des Instituts bereits an rechtlichen Konstruktionen, die eine Blockade durch einzelne Mitgliedstaaten künftig umgehen könnten – etwa durch ein Verfahren zur Aberkennung von Stimmrechten bei Verstößen gegen das Solidaritätsprinzip.


Quellen: Weltwoche, Financial Times, Euronews, Public Eye, nachrichten.at, Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht
Credits: APA

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