EU-Chatkontrolle: Einigung gescheitert – Streit geht weiter

EU-Chatkontrolle: Einigung gescheitert – Streit geht weiter

Brüssel, 17. März 2026. Am 3. April läuft die bisherige Regelung aus. Eine Verlängerung ist gescheitert. Die EU streitet seit Jahren darüber, ob private Nachrichten gescannt werden dürfen – und kommt nicht zur Ruhe.

Was die Chatkontrolle ist – und woher sie kommt

Seit 2021 gilt in der EU eine befristete Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln: Messengerdienste wie WhatsApp, Plattformen wie Instagram und LinkedIn sowie Tech-Konzerne wie Google und Microsoft dürfen Nachrichtenverläufe ihrer Nutzer automatisiert scannen, um Bilder und Videos mit kinderpornografischem Material aufzuspüren und zu melden. Diese Regelung – im Volksmund „Chatkontrolle 1.0″ – ist kein dauerhaftes Gesetz, sondern eine temporäre Ausnahme von der ePrivacy-Richtlinie.

Wie die Digitale Gesellschaft e.V. in einer Stellungnahme dokumentiert, hat die EU-Kommission im Mai 2022 dann einen weitergehenden Verordnungsvorschlag eingebracht, der alle Anbieter zur anlasslosen Durchleuchtung privater Chats verpflichten sollte – auch bei Ende-zu-Ende-verschlüsselten Diensten wie Signal. Dieser Vorschlag scheiterte wiederholt: Deutschland und Österreich gehörten zu jenen Ländern, die den Entwurf als nicht grundrechtskonform ablehnten. netzpolitik.org Die verpflichtende Variante ist damit vorerst vom Tisch.

Warum die Verlängerung jetzt scheiterte

Da die langfristige Lösung auf sich warten lässt, wollte die EU-Kommission die bisherige Übergangslösung im Eilverfahren um weitere zwei Jahre verlängern – bis April 2028. Das Europaparlament spielte nicht mit. Wie heise online auf Basis der Parlamentsdebatten berichtet, stimmten die Abgeordneten zunächst im zuständigen Innenausschuss gegen den Kommissionsvorschlag, einigten sich dann aber im Plenum auf eine eigene, eingeschränktere Version: Verlängerung nur bis August 2027, und das Scannen nur noch bei Nutzern, gegen die ein von Justizbehörden festgestellter konkreter Verdacht besteht. Anlassloses Massenscanning wäre damit nicht mehr zulässig.

Wie netzpolitik.org berichtet, sieht der vom Parlament angenommene Änderungsantrag vor, dass das Scannen nur „zielgerichtet, spezifisch und beschränkt“ auf einzelne Nutzer oder Gruppen erfolgen darf, bei denen ein „begründeter Verdacht“ vorliegt. Außerdem sollen verschlüsselte Chats nicht angetastet werden dürfen.

Der EU-Rat der Mitgliedstaaten wollte hingegen eine dauerhaftere freiwillige Lösung ohne diese Einschränkungen. Im Trilog-Verfahren konnten sich Parlament und Rat nicht einigen. Wie der ORF unter Berufung auf eine Sprecherin der zypriotischen Ratspräsidentschaft berichtet, gebe es nun eine Lücke ORF – die bestehende Regelung läuft am 3. April 2026 aus, ohne Nachfolger.

Was das in der Praxis bedeutet

Ab dem 3. April können Plattformen wie WhatsApp, Instagram oder Google ihre bisherigen freiwilligen Scan-Aktivitäten rechtlich nicht mehr auf diese Ausnahmeregelung stützen. Die Sprecherin der Ratspräsidentschaft warnte laut heise online, das Scheitern werde Auswirkungen darauf haben, „wie wir die Opfer dieses schrecklichen Verbrechens retten und die Täter vor Gericht stellen können.“

Die für das Gesetz zuständige Parlamentsberichterstatterin Birgit Sippel (SPD) plädierte nach dem Scheitern dafür, die Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden zu stärken, wie heise online weiter berichtet – und das Bewusstsein der Nutzer für die Bedrohungen im Netz zu schärfen.

Der Streit ist nicht vorbei

Die eigentliche Auseinandersetzung – um die dauerhafte Chatkontrolle 2.0 – läuft weiter. Wie die Digitale Gesellschaft e.V. in ihrem Lagebericht festhält, hat die EU-Kommission ihren ursprünglichen Verordnungsvorschlag trotz aller Kritik nicht zurückgezogen. Datenschutzexperten, Juristen und Bürgerrechtler warnen seit Jahren, dass das anlasslose Scannen aller privaten Kommunikation gegen die Artikel 7 und 8 der EU-Grundrechtecharta verstoße – das Recht auf Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten. Auch der Europäische Datenschutzbeauftragte hatte die Ausnahmeregelung als unverhältnismäßig eingestuft.

Ob und wann ein neuer Anlauf kommt, ist offen. Sicher ist nur: Das Thema verschwindet nicht.


Quellen:

  • ORF, „EU-Einigung scheitert: Freiwillige Chatkontrolle endet“, 17. März 2026: orf.at
  • heise online, „EU-Einigung scheitert: Freiwillige Chatkontrolle endet“, 17. März 2026: heise.de
  • heise online, „Freiwillige Chatkontrolle: EU-Parlament für Verlängerung mit Einschränkungen“, 11. März 2026: heise.de
  • netzpolitik.org, „Nur auf Verdacht: EU-Parlament stimmt gegen Massenüberwachung bei freiwilliger Chatkontrolle“, 11. März 2026: netzpolitik.org
  • Digitale Gesellschaft e.V., Stellungnahme zur Chatkontrolle 1.0, März 2026: digitalegesellschaft.de
  • Patrick Breyer (Piratenpartei), Dokumentation zur Chatkontrolle: patrick-breyer.de
  • netzpolitik.org, „Internes Protokoll: EU-Staaten starten Endspurt zur Chatkontrolle“ (Hintergrund): netzpolitik.org

Credits: APA

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