Die Staatsanwaltschaft Wien hat ein Auslieferungsbegehren an den Nationalrat gestellt, um gegen den ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl ermitteln zu können. Der Vorwurf: Bruch des Amtsgeheimnisses. Wie aus dem Bericht von oe24.at hervorgeht, soll Gerstl im Vorfeld der Wien-Wahl 2025 als Mitglied der Bezirkswahlbehörde unrechtmäßig gehandelt haben.
Was wird Gerstl vorgeworfen?
Laut der Staatsanwaltschaft soll der 64-jährige Politiker Wähler kontaktiert haben, die Unterstützungserklärungen für die Liste „Fair“ abgegeben hatten. Diese Kontaktdaten habe er durch seine Position in der Wahlbehörde des 14. Bezirks erlangt. Besonders brisant: Gerstl soll fünf Personen angerufen und ihnen vorgeworfen haben, eine andere Liste als die ÖVP zu unterstützen. Einer Person habe er sogar nahegelegt, ein Dokument zu unterschreiben, das die Unterstützungserklärung für die Liste „Fair“ infrage stellt.
Datenweitergabe und politische Einflussnahme?
Wie oe24.at weiter berichtet, soll Gerstl die Daten mindestens einer dieser Personen an einen Parteikollegen weitergegeben haben. Die Staatsanwaltschaft sieht darin eine Gefährdung des Antretens der Liste „Fair“ sowie eine Einschränkung der freien politischen Betätigung der Unterstützer.
Immunität als Schutzschild?
Da Gerstl als Abgeordneter des Nationalrats Immunität genießt, kann die Staatsanwaltschaft erst nach einer Zustimmung des Parlaments mit den Ermittlungen beginnen. Mehrere Sachverhaltsdarstellungen wurden bereits eingebracht, die die Vorwürfe untermauern sollen.
Quelle: oe24.at
Credits: APA
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