Millionenwerte wechseln in Österreich jedes Jahr den Besitzer. Oft geht es um das hart erarbeitete Eigenheim oder ein beachtliches Sparbuch. Doch was als finanzieller Segen für die nächste Generation gedacht ist, endet für viele Familien im bitteren Streit vor Gericht. Wer glaubt, dass Erben in Österreich völlig gratis und unkompliziert ist, tappt in eine gefährliche Falle.
Viele Menschen wiegen sich in falscher Sicherheit. Die gefürchtete Erbschaftssteuer wurde zwar 2008 abgeschafft, doch der Fiskus greift trotzdem kräftig zu. Besonders bei Immobilien lauern tückische Kosten und rechtliche Stolpersteine, die Existenzen bedrohen können.
Die Steuer-Illusion: Wenn das Gratis-Erbe plötzlich Tausende Euro kostet
Offiziell gibt es keine Erbschaftssteuer mehr. Doch das ist nur die halbe Wahrheit. Wer ein Haus oder eine Wohnung innerhalb der Familie vererbt oder verschenkt, muss tief in die Tasche greifen. In diesem Fall wird nämlich die Grunderwerbsteuer fällig. Diese ist gestaffelt und kann bei wertvollen Immobilien richtig teuer werden.
Für die ersten 250.000 Euro fallen 0,5 Prozent an, für die nächsten 150.000 Euro bereits 2 Prozent und für alles darüber stolze 3,5 Prozent. Dazu kommt noch die Grundbucheintragungsgebühr von 1,1 Prozent. Bei einem Haus mit einem steuerlichen Wert von 400.000 Euro müssen Erben plötzlich fast 9.000 Euro an Gebühren auf den Tisch legen. Wer dieses Geld nicht flüssig hat, steht sofort unter massivem Druck.
Die drei größten Fehler, die Familien ein Vermögen kosten
Experten für Erbrecht schlagen Alarm, weil in heimischen Familien immer wieder dieselben dramatischen Fehler passieren.
1. Blind in die Zukunft: Keine klaren Regeln
Viele scheuen den Gang zum Notar und haben kein Testament. Die Folge: Es greift die gesetzliche Erbfolge. Plötzlich gehört das Elternhaus der Mutter und mehreren Kindern gemeinsam. Das Chaos ist vorprogrammiert, wenn ein Kind verkaufen will und das andere nicht.
2. Das Haus verschenken und auf der Straße landen
Wer sein Eigentum schon zu Lebzeiten an die Kinder übergibt, meint es meist nur gut. Doch das kann böse enden. Wird das Wohnrecht oder das Fruchtgenussrecht nicht wasserdicht im Grundbuch abgesichert, können Eltern im schlimmsten Fall aus dem eigenen Haus geworfen werden, wenn sich die familiäre Stimmung dreht oder das Kind in die Pleite rutscht.
3. Den finanziellen Ruin der Erben unterschätzen
Oft übernimmt ein Kind das Haus und muss die Geschwister auszahlen. Dabei werden die Beträge gnadenlos unterschätzt. Wenn das übernehmende Kind keinen hohen Kredit aufnehmen kann, droht der Zwangsverkauf der geliebten Familienimmobilie.
Der Pflichtteil lässt sich nicht einfach wegzaubern
Ein weiterer Irrtum, der für Tränen sorgt: Man kann ungeliebte Kinder oder den Ehepartner nicht einfach komplett enterben. Das österreichische Gesetz sieht einen strengen Pflichtteil vor. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und muss in der Regel in bar ausgezahlt werden. Selbst Schenkungen, die Jahre zurückliegen, können hier noch angerechnet werden und plötzlich hohe Nachzahlungen auslösen.
Auch wer großzügig Bargeld verschenkt, wird vom Finanzamt beobachtet. Zwar gibt es keine Schenkungssteuer, aber eine strenge Meldepflicht. Fließen mehr als 50.000 Euro im Jahr an Angehörige, muss das zwingend gemeldet werden. Bei Freunden oder Bekannten liegt die Grenze sogar bei nur 15.000 Euro in fünf Jahren. Wer das vergisst, riskiert empfindliche Strafen.
Wer sein Vermögen und seine Familie schützen will, muss rechtzeitig handeln. Ein klares Testament, offene Gespräche am Küchentisch und professionelle Beratung sind die einzigen Wege, um das Erbschafts-Drama zu verhindern.
Quelle: exxpress.at
Credits: APA
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