Die Herausgeber von exxtra24 geben bekannt, dass am 7. Juli 2026 mehrere Anrufe von der Mobilnummer +43 6703019159 eingegangen sind, die das Unternehmen als mögliche gefährliche Drohung im Sinne des §107 StGB wertet.
Im Zuge dieses Anrufes sei behauptet worden, exxtra24 beziehungsweise dessen Verantwortliche stünden hinter der externen Website „Kriminelle Freimaurer“. Zudem sei aufgefordert worden, diese Website mit sofortiger Wirkung einzustellen, andernfalls müsse man mit „größeren wirtschaftlichen und persönlichen Konsequenzen“ rechnen.
exxtra24 weist diese Darstellung entschieden zurück.
Das Unternehmen verweist darauf, dass es in der Vergangenheit bereits eine rechtliche Auseinandersetzung im Zusammenhang mit einem Artikel eines ehemaligen Mitarbeiters über diese Website gegeben hat.
Im Zuge dieser Angelegenheit schlossen die Kanzlei Dr. Zöchbauer, als Rechtsvertreter des Großmeisters der Großloge von Österreich, Georg Semler, sowie die Rechtsvertretung von exxtra24, die Kanzlei Böhmdorfer, Schender & Völk, eine wechselseitige Vereinbarung ab, wonach sämtliche gegenseitigen Ansprüche ruhend gestellt wurden.
Darüber hinaus haben die Herausgeber und Gesellschafter eidesstattlich erklärt, dass sie nicht hinter dem betreffenden Internetprojekt stehen.
exxtra24 betont erneut, dass weder die Eigentümer noch die Herausgeber in irgendeiner Weise Betreiber oder Verantwortliche der genannten Website sind. Zugleich weist das Unternehmen darauf hin, dass es keine Aussagen über das Verhalten ehemaliger Mitarbeiter als Privatpersonen treffen könne, welche auch die eidesstattliche Erklärung nicht unterzeichnet haben.
exxtra24 hat die mutmaßlichen Drohanrufe inzwischen dokumentiert und zur rechtlichen Prüfung an einen Rechtsanwalt sowie an einen privaten Ermittler übergeben, um die Hintergründe des Sachverhalts und mögliche weitere Beteiligte zu ermitteln.
Das Unternehmen kündigt an, den Sachverhalt umfassend prüfen zu lassen und – sofern sich straf- oder zivilrechtlich relevantes Verhalten bestätigen sollte – entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten.
Bis zu einer behördlichen Klärung gilt die Unschuldsvermutung für sämtliche Beteiligten.
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