Drei Jahre unbedingte Haft für den Kabarettisten Günther “Gunkl” Paal wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes, gut zwei bis knapp drei Jahre für die beiden Frauen, die ihn erpresst hatten: Das Urteil des Wiener Landesgerichts sorgt auch unter Juristen für Diskussionen. Der Linzer Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer hält es für ungewöhnlich hart.
Drei Fünftel des Höchstmaßes
“Die Strafzumessung war sehr streng und ist in Relation zur Höhe der Strafen für die beiden Frauen schwer nachvollziehbar”, sagt Birklbauer im Interview mit den “Oberösterreichischen Nachrichten”. Bei Ersttätern sei in der Praxis das sogenannte Einstiegsdrittel des Strafrahmens üblich. Für Paal lag dieser laut Birklbauer bei sechs Monaten bis fünf Jahren. “Mit drei Jahren hat das Gericht drei Fünftel des Höchstmaßes ausgeschöpft.” Es hätten bei ihm mehrere Milderungsgründe vorgelegen.
Was für Paal sprach
Welche Gründe das aus Birklbauers Sicht konkret sind, ist im frei zugänglichen Teil des Interviews nicht nachzulesen. Aus dem Prozess bekannt ist laut ORF: Paal war bisher unbescholten, legte ein umfassendes Geständnis ab und hatte selbst Anzeige bei der Polizei erstattet. Die Schadenersatzforderung von 5.000 Euro für das betroffene Mädchen erkannte er an, das Geld war bereits bei seinem Verteidiger hinterlegt. Inzwischen hat er nach eigenen Angaben einen Therapieplatz. Solche Umstände wirken sich im österreichischen Strafrecht in der Regel mildernd auf die Strafhöhe aus.
Der Vergleich mit den Frauen
Für Birklbauer ist vor allem das Verhältnis der Strafen schwer erklärbar. Die beiden Mitangeklagten, Mutter und Tochter, wurden wegen schwerer Erpressung zu zwei Jahren und drei Monaten bzw. zu zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Sie hatten Paal laut Anklage rund ein Jahr lang unter Druck gesetzt und insgesamt 159.000 Euro von ihm erhalten, bei einer weiteren Übergabe von 30.000 Euro wurde die jüngere Frau unter Einbindung der Polizei festgenommen. Laut Anklage hatten die beiden Frauen ihm auch das Kind zugeführt, an dem es zum Übergriff kam. Paal erhielt trotzdem die höchste der drei Strafen.
Noch nicht das letzte Wort
Ob die Urteile halten, ist offen. Sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft können Rechtsmittel einlegen, über die Strafhöhe würde dann das Oberlandesgericht Wien entscheiden. Ob das geschieht, war zunächst nicht bekannt.
Credits: gunkl.at
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