Nach monatelangem Hin und Her ist die sogenannte Chatkontrolle zurück: Das EU-Parlament hat in einer chaotischen Abstimmung grünes Licht dafür gegeben, dass Anbieter wie Google, Microsoft oder WhatsApp private Chats wieder nach Hinweisen auf sexuellen Kindesmissbrauch durchsuchen dürfen. Kritiker sprechen von einem demokratiepolitisch fragwürdigen Vorgehen.
Ein Vorschlag, der schon zweimal scheiterte
Bei der sogenannten Chatkontrolle handelt es sich um eine seit 2021 geltende Ausnahme von den europäischen Datenschutzregeln, die es Anbietern erlaubt, unverschlüsselte Nachrichten freiwillig auf Missbrauchsdarstellungen zu durchsuchen. Diese Übergangsregelung war Anfang April 2026 ausgelaufen, nachdem das EU-Parlament eine Verlängerung bereits am 26. März mit 311 Gegenstimmen abgelehnt hatte, wie das Fachportal Dr. Web dokumentiert. US-Plattformen scannten nach eigenen Angaben aber offenbar weiter, wie der frühere EU-Abgeordnete Patrick Breyer dokumentiert.
Wie das Thema überraschend zurück auf die Agenda kam
Mitte Juni brachte EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola das Thema beim EU-Gipfel überraschend erneut ins Spiel, wie L’essentiel berichtet. Daraufhin sprachen sich die EU-Mitgliedstaaten formell noch einmal für eine Verlängerung der Ausnahme aus und ermöglichten damit eine dritte Abstimmung im Parlament. Die konservative EVP-Fraktion, der auch CDU und CSU angehören, beantragte zusätzlich ein Eilverfahren, um noch vor der Sommerpause abstimmen zu können. Am 7. Juli votierte das Parlament mit 331 zu 304 Stimmen für dieses beschleunigte Verfahren, wie Dr. Web berichtet.
Die eigentliche Abstimmung am 9. Juli
Die inhaltliche Entscheidung fiel schließlich am 9. Juli in einer von ZDFheute als „chaotisch“ beschriebenen Abstimmung mit zahlreichen Änderungsanträgen. Laut L’essentiel stimmten von 719 Abgeordneten insgesamt 592 über die Ablehnung der Verlängerung ab: 276 sprachen sich für einen Stopp aus, 286 dagegen, 30 enthielten sich. Damit ging die Verlängerung der Ausnahmeregelung denkbar knapp durch. Die Übergangsregelung soll nun bis April 2028 gelten. Wichtig zur Einordnung: Ein Aufbrechen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist damit weiterhin explizit nicht erlaubt – betroffen sind nur unverschlüsselte Inhalte bei Diensten wie Gmail oder Skype. WhatsApp, Signal und Telegram bleiben, wie auch oe24.at richtig einordnet, von der Regelung unberührt.
Scharfe Kritik am Verfahren selbst
Dass ein bereits zweimal demokratisch abgelehnter Vorschlag über ein Eilverfahren erneut zur Abstimmung kam, sorgte parteiübergreifend für Kritik. Die AfD-Europaabgeordnete Mary Khan sprach laut Junge Freiheit von einem „demokratischen Skandal“. Auch aus der Fraktion der Grünen hieß es, der Vorgang missbrauche ein Verfahrens-Schlupfloch, während der parteilose deutsche Europaabgeordnete Friedrich Pürner kritisierte, das Thema sei „klammheimlich“ kurz vor der Sommerpause wieder auf die Tagesordnung gesetzt worden. Der deutsche Europaabgeordnete Martin Sonneborn und die Autorin Sibylle Berg bezeichneten das Eilverfahren in einem Brief an Metsola als unzulässig, wie L’essentiel berichtet.
Wie sich die österreichischen Abgeordneten positionierten
Auch die österreichischen EU-Mandatare waren gespalten: Wie Exxpress berichtet, kündigten SPÖ und ÖVP im Vorfeld an, für die Verlängerung zu stimmen, während FPÖ, NEOS und Grüne dagegen votierten – wenn auch aus unterschiedlichen Motiven. ÖVP-Europaabgeordneter Lukas Mandl begründete seine Zustimmung damit, dass Kinderschutz „keinen Aufschub“ dulde und nicht zur Verhandlungsmasse gemacht werden dürfe. Die FPÖ lehnte die Regelung als „anlasslose Massenüberwachung“ ab, die Grünen kritisierten, dass das ablehnende Votum vom März damit faktisch missachtet worden sei.
Wie es weitergeht
Mit dem Beschluss ist das Gesetzgebungsverfahren zwar fortgesetzt, aber noch nicht endgültig abgeschlossen. Die vom Parlament beschlossenen Änderungsanträge müssen laut Exxpress noch vom Rat der EU-Mitgliedstaaten separat gebilligt werden, was die endgültige Umsetzung weiter verzögern könnte. Über die eigentliche dauerhafte Nachfolgeregelung – die sogenannte CSA-Verordnung – wird derweil weiterhin in einem gesonderten Trilog zwischen Parlament, Rat und Kommission verhandelt. Eine ursprünglich diskutierte Pflicht zum sogenannten Client-Side-Scanning, die auch verschlüsselte Kommunikation betroffen hätte, wurde aus diesem Entwurf bereits gestrichen.
Credits: European Union , 2026
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