Die Affäre um den 2023 verstorbenen Justizsektionschef Christian Pilnacek liefert erneut Stoff für Schlagzeilen. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat eine Diversion gegen zwei Frauen aufgehoben, die im Zusammenhang mit dem Verbleib von Pilnaceks Laptop falsch ausgesagt haben sollen.
Worum es in dem Verfahren geht
Betroffen sind eine Vertraute des verstorbenen Top-Juristen sowie deren frühere Mitbewohnerin, wie Heute.at berichtet. Beide waren zuvor auch in den parlamentarischen Pilnacek-Untersuchungsausschuss geladen worden. Der Vorwurf der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wiegt schwer: Wie das OLG in einer Aussendung mitteilt, sollen die beiden Frauen bei ihrer förmlichen Zeuginnenvernehmung im Ermittlungsverfahren falsche Angaben zum Verbleib von Pilnaceks Laptop gemacht haben.
Konkret soll die Ex-Mitbewohnerin laut Anklage angegeben haben, sich nicht mehr erinnern zu können, wann und wo sie den Laptop zuletzt gesehen habe – dabei hatte sie das Gerät laut SN.at bereits am 7. November selbst an einen Dritten weitergegeben. Die Vertraute Pilnaceks wiederum soll verschwiegen haben, dass sie über den Verbleib des Laptops Bescheid wusste, wie aus dem SN.at-Bericht hervorgeht. Vor Gericht bekannten sich beide Frauen zumindest teilweise schuldig, wobei eine von ihnen laut Heute.at angab, sich „nicht schuldig“ zu fühlen, da sie sich eingeschüchtert gefühlt habe.
Erstgericht hatte auf Diversion gesetzt
Das Erstgericht hatte das Verfahren gegen beide Angeklagten ursprünglich mit einer Diversion beendet: je 180 Stunden gemeinnützige Arbeit sowie eine Kostenzahlung, wie oe24.at berichtet. Gegen diese Entscheidung legte die WKStA Beschwerde ein – mit Erfolg, wie news.ORF.at berichtet.
OLG verweist auf Generalprävention
Das OLG begründete die Aufhebung mit „generalpräventiven Erwägungen“, wie es in der Gerichtsaussendung heißt. Die Strafrechtspflege sei in hohem Maß auf die Richtigkeit und Vollständigkeit von Zeugenaussagen angewiesen. Werde bei falschen Aussagen anstelle eines Urteils lediglich mit Diversion vorgegangen, entstehe in der Bevölkerung „der Eindruck der Bagatellisierung“, was den Beweiswert wahrheitsgemäßer Aussagen grundsätzlich infrage stelle, zitiert oe24.at aus der Begründung des Gerichts. Es geht dem OLG damit erkennbar darum, zu verhindern, dass sich Falschaussagen mittels Diversion „richten“ lassen.
Kein Einzelfall: Parallelen zu Wöginger und Luger
Bemerkenswert ist, dass das OLG dieselbe Begründung bereits bei zwei anderen prominenten Fällen herangezogen hat: bei der Aufhebung der Diversionen gegen den ehemaligen ÖVP-Klubchef August Wöginger und den Linzer Bürgermeister Klaus Luger, wie oe24.at in Erinnerung ruft. Das Gericht verfolgt damit erkennbar eine konsistente Linie in Fragen von Falschaussagen im Umfeld politisch brisanter Verfahren.
Credits: Harvey Kneeslapper – Eigenes Werk, CC0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=181971938
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