Die ÖVP Burgenland erhöht in der Asbest-Causa den Druck auf Landeshauptmann Hans Peter Doskozil, Rechtsanwalt Johannes Zink und die zuständigen Behörden. In fünf umfangreichen Informationsbegehren verlangt ÖVP-Landtagsabgeordneter Bernd Strobl die Offenlegung von Behördenakten, Taskforce-Protokollen, Gutachten, Messdaten, Verträgen, Honorarnoten und interner Kommunikation. Insgesamt umfassen die Anträge 144 konkrete Informationspunkte. Im Zentrum stehen vier Steinbrüche, mögliche Gesundheitsgefahren, die Rolle der Landesregierung sowie mögliche Interessenkonflikte rund um Zink und HBA Rechtsanwälte.
Die Asbest-Causa im Burgenland erreicht die nächste politische Eskalationsstufe. Am 27. August 2026 richtet die ÖVP Burgenland insgesamt fünf Informationsbegehren nach dem Informationsfreiheitsgesetz an das Amt der Burgenländischen Landesregierung, die Landesholding Burgenland, die Burgenland Energie sowie die Bezirkshauptmannschaften Oberwart und Oberpullendorf.
Die exxtra24 vorliegenden Anträge tragen die Unterschrift des ÖVP-Landtagsabgeordneten Bernd Strobl. Verlangt wird nicht nur die Beantwortung einzelner Fragen, sondern die Herausgabe vollständiger Akten, E-Mails, Protokolle, Gutachten, Rohdaten, Verträge, Honorarnoten und elektronischer Metadaten.
Die Anträge betreffen die Steinbrüche Rumpersdorf, Badersdorf, Bernstein und Pilgersdorf. Die ÖVP will insbesondere wissen, wann Behörden, Regierungsmitglieder und politische Büros erstmals über mögliche Asbestvorkommen und Gesundheitsgefahren informiert wurden – und welche Maßnahmen daraufhin gesetzt wurden.
Was wusste Doskozil – und seit wann?
Der umfangreichste Antrag mit 53 Informationspunkten richtet sich an das Amt der Burgenländischen Landesregierung. Darin wird konkret gefragt, wann Landeshauptmann Hans Peter Doskozil erstmals Informationen über natürlich vorkommenden Asbest in den betroffenen Steinbrüchen erhalten hat.
Die ÖVP verlangt sämtliche Aktenvermerke, Briefings, E-Mails, Gesprächsnotizen und Berichte über Doskozils Besuch im Steinbruch Rumpersdorf am 30. Mai 2018. Geklärt werden soll, ob bei diesem Termin oder in dessen Vorbereitung bereits über Asbest, Faserminerale, Staubbelastungen, Gesundheitsgefahren, frühere Messungen oder behördliche Auflagen gesprochen wurde.
Auch mögliche Verteilungen belasteten Materials auf Straßen, Wegen, Banketten, Baustellen, Sportflächen oder öffentlichen Grundstücken sind Gegenstand des Begehrens. Gefordert werden vorhandene Gefährdungs-, Mengen-, Liefer- und Fundstellenkataster sowie Sanierungs-, Rücknahme-, Entsorgungs- und Haftungskonzepte.
Taskforce-Protokolle und umstrittene Messwerte
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Asbest-Taskforce. Die Landesregierung soll offenlegen, auf welcher rechtlichen und organisatorischen Grundlage diese eingesetzt wurde, wer über Zusammensetzung und Leitung entschied und welche Personen an den einzelnen Sitzungen teilnahmen.
Verlangt werden Einladungen, Teilnehmerlisten, Kalendertermine, Tagesordnungen, Sitzungsprotokolle, Tischvorlagen und digitale Teilnahmelogs. Auch die Rolle von Mag. Temmel soll detailliert dargestellt werden. Die ÖVP fragt, welche Aufgaben und Koordinationsbefugnisse er hatte und ob von ihm Vorschläge oder Arbeitsaufträge zur Wiedereröffnung der Steinbrüche, zu Messmethoden oder zu einer 0,1-Prozent-Grenze ausgingen.
Besonders brisant: Die Landesregierung soll sämtliche Fassungen eines möglichen Vorberichts oder Gutachtenentwurfs von Dr. Schröck herausgeben. Gefragt wird ausdrücklich, ob eine frühere Fassung abweichende Berechnungen oder Ergebnisse enthalten habe und ob ein solcher Entwurf aus einem Akt entfernt, verschoben oder von der weiteren Verteilung ausgeschlossen worden sei.
Zu Messungen in Großpetersdorf im Mai 2026 verlangt die ÖVP sämtliche Einzelwerte und Rohdaten. In der Anfrage werden Werte von rund 13.000, 8.000 bis 9.000, 3.000 und 2.000 Fasern pro Kubikmeter angeführt. Die Landesregierung soll beantworten, ob derartige Werte festgestellt oder diskutiert wurden und auf welcher Grundlage ein Referenzwert von 1.000 Fasern pro Kubikmeter herangezogen worden sein soll.
Die Formulierung als Frage bedeutet allerdings noch keinen Beleg dafür, dass sämtliche genannten Messwerte tatsächlich vorlagen oder fachlich bestätigt wurden. Genau das sollen die angeforderten Unterlagen nun klären.
Zink, HBA und mögliche Interessenkonflikte
Ein eigener Fragenkomplex betrifft Rechtsanwalt Mag. Johannes Zink und HBA Rechtsanwälte. Die ÖVP will wissen, in welcher Funktion, auf wessen Einladung und auf Grundlage welchen Auftrags Zink beziehungsweise seine Kanzlei an Sitzungen der Asbest-Taskforce teilgenommen haben sollen.
Gefordert werden Informationen darüber, an welchen Besprechungen Zink teilnahm und welche Gutachten, Entwürfe, Messdaten und Protokolle er erhielt. Ebenso soll offengelegt werden, wer das Mandat „Land Burgenland / Asbest-ZIW“ erteilte und welche Leistungsbeschreibung, Vollmacht und Vergabeprüfung diesem Auftrag zugrunde lagen.
Konkret nennt die Anfrage zwei HBA-Honorarnoten:
- Honorarnote 26/710 über 20.020,01 Euro brutto
- Honorarnote 26/1795 über 29.885,89 Euro brutto
Die Landesregierung soll erklären, welche konkreten Leistungen verrechnet wurden, wer die Rechnungen prüfte und genehmigte, aus welcher Kostenstelle sie bezahlt wurden und ob weitere Honorarnoten oder noch nicht abgerechnete Leistungen existieren.
Brisant ist auch die Frage, ob dem Land bei der Beauftragung bekannt war, dass Zink Organfunktionen im Granit-Konzern ausübte und Klöcher Bau zur Granit Holding gehört. Die ÖVP verlangt entsprechende Offenlegungen, Conflict-Checks und Maßnahmen zur Vermeidung möglicher Interessenkonflikte.
Darüber hinaus soll geklärt werden, ob Zink nicht öffentliche Informationen über Stilllegungen, Gutachten, Wiedereröffnungen, Haftungsfragen oder behördliche Strategien erhielt – und ob dokumentiert wurde, dass derartige Informationen an Unternehmen oder Vertreter aus dem Granit- beziehungsweise Klöcher-Umfeld weitergegeben wurden.
Auch diese Fragen stellen zunächst politische und rechtliche Prüfaufträge dar. Ob tatsächlich eine unzulässige Informationsweitergabe oder ein relevanter Interessenkonflikt vorlag, ist damit noch nicht bewiesen.
Fragen zur Abspaltung des Betriebs Rumpersdorf
Die ÖVP nimmt außerdem die gesellschaftsrechtliche Abspaltung des operativen Betriebs Rumpersdorf ins Visier. Die Landesregierung soll offenlegen, ob ihr bekannt war, dass HBA im Mai 2026 für Klöcher eine entsprechende Abspaltung anmeldete.
Gefragt wird, wann das Land davon erfuhr und ob der zeitliche Zusammenhang zwischen Taskforce-Zugang, Gutachten, Stilllegung und Abspaltung intern rechtlich geprüft wurde. Auch die Landesholding soll mitteilen, ob die Abspaltung oder deren mögliche Auswirkungen auf Haftungsfragen besprochen wurden.
Landesholding soll Zahlungen seit 2015 offenlegen
Der an die Landesholding Burgenland gerichtete Antrag umfasst 22 Informationspunkte. Gefordert wird eine vollständige Aufstellung sämtlicher Mandate, Rahmenverträge und Zahlungen an Johannes Zink, HBA Rechtsanwälte oder verbundene Gesellschaften seit dem 1. Jänner 2015.
Die Landesholding soll aufschlüsseln, welche Aufträge Asbest, Steinbrüche, die Taskforce, Klöcher, Granit oder Rumpersdorf betrafen. Neben Verträgen und Vergabeunterlagen verlangt die ÖVP die Offenlegung sämtlicher Honorarnoten, Leistungsdaten, Bearbeiter, Stundensätze und Kostenstellen.
Explizit wird gefragt, ob persönliche Gespräche mit Landeshauptmann Doskozil über die Landesholding oder deren Gesellschaften mit Betreff: HBA / Zink – „Rechtliche Begleitung jour fix“ abgerechnet wurden. Für diesen Fall werden Datum, Gegenstand, Auftrag und Kosten verlangt.
Weiters soll die Landesholding sämtliche Organ- und Aufsichtsratsfunktionen Zinks seit 2015 sowie die daraus erhaltenen Vergütungen und Sitzungsgelder offenlegen.
Burgenland Energie im Visier
Auch die Burgenland Energie erhält ein eigenes Informationsbegehren mit 14 Punkten. Das Unternehmen soll darlegen, in welchen Funktionen Zink seit 2015 für die Burgenland Energie oder deren Konzerngesellschaften tätig war, welche Vergütungen er erhielt und welche Mandate an ihn oder HBA vergeben wurden.
Gefragt wird außerdem, ob seine Funktion im Granit-Konzern bekannt war und wie ein möglicher Interessenkonflikt beurteilt wurde. Die Burgenland Energie soll offenlegen, ob Zink in seiner dortigen Funktion an Beratungen über die Asbest-Causa, die Taskforce, Steinbrüche, Granit, Klöcher oder Rumpersdorf teilnahm.
Ebenso wird gefragt, ob Mitarbeiter, Gutachter, Messleistungen oder finanzielle Mittel der Burgenland Energie für die Asbest-Causa eingesetzt wurden.
Vollständige Steinbruchakten gefordert
An die Bezirkshauptmannschaft Oberwart richtet die ÖVP 30 Informationspunkte zu den Steinbrüchen Rumpersdorf, Badersdorf und Bernstein. Die BH Oberpullendorf wird in weiteren 25 Punkten zum Steinbruch Pilgersdorf befragt.
Gefordert werden vollständige Haupt-, Neben- und Bezugsakten samt Geschäftszahlen, Ordnungszahlen und Aktenverzeichnissen. Dazu zählen Genehmigungs-, Änderungs-, Überprüfungs-, Stilllegungs- und Wiedereröffnungsverfahren seit 2015 sowie sämtliche Bescheide, Verhandlungsschriften, Auflagen und Maßnahmen nach dem Mineralrohstoffgesetz.
Die Behörden sollen sämtliche Asbest-, Staub-, Luft-, Material- und Faseranalysen inklusive Rohdaten, Laborberichten, Probenahmeprotokollen und Messstellenplänen herausgeben. Auch Liefermengen, Abnehmerdaten, Beschwerden, Anzeigen und Gesundheitsmeldungen werden abgefragt.
Bei Pilgersdorf wird ausdrücklich nach einer personenbezogenen Luftmessung aus dem Jahr 2010 gefragt. Zudem will die ÖVP wissen, ob einer Sachbearbeiterin nach der Prüfung eingelangter Gutachtenteile der Akt oder die weitere Bearbeitung entzogen beziehungsweise an eine andere Stelle übertragen wurde.
Wurden Akten verändert oder Unterlagen weitergegeben?
Sowohl das Land als auch die Bezirkshauptmannschaften sollen offenlegen, ob Aktenbestandteile verschoben, umprotokolliert, gelöscht, ersetzt oder nicht zum Akt genommen wurden. Gefragt wird auch, welche Unterlagen bereits vor Abschluss der behördlichen Prüfung an Betreiber oder deren Rechtsvertreter weitergegeben wurden.
Die Landesregierung soll darüber hinaus sämtliche E-Mail-Verteiler, SharePoint-Bereiche, Teams-Kanäle und sonstigen Datenräume nennen, die für die Asbest-Causa verwendet wurden – einschließlich der externen Personen, die darauf Zugriff hatten.
Ein weiterer Punkt betrifft mögliche Medienkontakte. Die ÖVP fragt, ob Medienvertretern, insbesondere dem Magazin „profil“, Unterlagen oder Hintergrundinformationen aus Landes- oder Taskforcebeständen übermittelt wurden.
Wer beantwortet die IFG-Anträge?
Politisch besonders heikel ist die Frage, ob externe Rechtsanwälte bereits mit der Prüfung oder Formulierung von Antworten auf frühere IFG-Anträge zur Rolle Zinks und von HBA befasst wurden. Das Land, die Landesholding und die Burgenland Energie sollen entsprechende Aufträge, Leistungen und Kosten offenlegen.
Damit greift die ÖVP auch den Verdacht auf, externe Berater könnten an der Beantwortung von Informationsbegehren mitarbeiten, die ihr eigenes berufliches Umfeld betreffen. Ob dies tatsächlich der Fall war, sollen nun Verträge, Leistungsaufzeichnungen und Rechnungen zeigen.
Insgesamt 144 Informationspunkte
Zusammengerechnet enthalten die fünf IFG-Anträge 144 nummerierte Informationspunkte:
Die ÖVP verlangt eine elektronische und maschinenlesbare Übermittlung der Unterlagen. E-Mails sollen samt Anlagen, Tabellen möglichst als Excel- oder CSV-Dateien herausgegeben werden. Sollten einzelne Inhalte einem gesetzlichen Geheimhaltungsgrund unterliegen, wird eine teilweise Offenlegung unter Schwärzung verlangt.
Nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist der Zugang grundsätzlich ohne unnötigen Aufschub und spätestens innerhalb von vier Wochen zu gewähren; unter bestimmten Voraussetzungen kann die Frist verlängert werden. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Ablehnung verlangt Strobl bei den zuständigen Behörden bereits vorsorglich einen schriftlichen Bescheid. Rechtsgrundlage: Informationsfreiheitsgesetz
Die entscheidende Frage lautet nun: Werden Land, Landesholding, Burgenland Energie und Bezirkshauptmannschaften die verlangten Akten vollständig offenlegen – oder beginnt um Protokolle, Gutachten, Rechnungen und interne Kommunikation der nächste politische und juristische Streit?
Credits: Arne Müseler / www.arne-mueseler.com, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=132227569
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