Bundesverwaltungsgericht bestätigt: „Der Wegscheider“ verstieß gegen Objektivitätsgebot

Bundesverwaltungsgericht bestätigt: „Der Wegscheider“ verstieß gegen Objektivitätsgebot

Nach jahrelangem Rechtsstreit hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden: ServusTV hat mit der Sendung „Der Wegscheider“ in mehreren Fällen gegen das Objektivitätsgebot verstoßen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ein Verfahren mit XXL-Anlauf

Die Geschichte dieses Verfahrens beginnt im Jahr 2021. Damals reichte der Presseclub Concordia eine offizielle Beschwerde gegen die Wochensendung des damaligen ServusTV-Intendanten Ferdinand Wegscheider ein. Der Vorwurf: Die Sendung enthalte falsche und irreführende Äußerungen sowie einseitige, unsachliche Ausführungen — insbesondere zu Corona, Impfstoffen und Klimawandel. Wegscheider hatte in seinem Wochenkommentar wiederholt von einer „Plandemie“ gesprochen, die Wirksamkeit von Corona-Impfstoffen infrage gestellt, die Ereignisse des 11. September in Zweifel gezogen und den Klimawandel als „vom Menschen erdacht“ bezeichnet.

KommAustria, Aufhebung, neue Prüfung — jetzt Bestätigung

Wie bvz.at berichtet, hatte die Medienbehörde KommAustria bereits 2022 einen Verstoß gegen das Objektivitätsgebot des Audiovisuellen Mediendienste-Gesetzes (AMD-G § 41 Abs. 1) festgestellt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte diese Entscheidung jedoch in einem ersten Verfahren aufgehoben — mit der Begründung, die Sendung sei kein Nachrichtenformat, sondern Satire, weshalb das Objektivitätsgebot nicht anwendbar sei. Der Verwaltungsgerichtshof verlangte daraufhin eine neuerliche Überprüfung. Diese liegt nun vor — und diesmal bestätigt das Bundesverwaltungsgericht die KommAustria-Entscheidung großteils.

Wie exxpress berichtet, sieht das Gericht in mehreren Aussagen Wegscheiders einen klaren Verstoß gegen das Objektivitätsgebot. ServusTV hatte weiterhin argumentiert, dass es sich um Satire handle und das AMD-G daher nicht anwendbar sei. Diese Auffassung teilt das Bundesverwaltungsgericht laut bvz.at nicht.

Was das Urteil bedeutet — und was noch offen ist

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wie exxpress berichtet, hat ServusTV die Möglichkeit, erneut den Verwaltungsgerichtshof anzurufen. Der Medienrechtliche Streit könnte damit in die nächste Runde gehen.

Für die österreichische Medienlandschaft hat der Fall dennoch Signalwirkung. Es ist das bisher weitreichendste Verfahren zur Frage, inwieweit private Fernsehsender mit meinungsstarken Kommentarsendungen die gesetzlichen Objektivitätsgrenzen überschreiten — und ob der Satire-Begriff als Schutzschild gegen medienrechtliche Konsequenzen taugt. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Frage nun klar beantwortet: nein.

Credits: Von Asurnipal – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=122545581

Teilen:
0 0 Abgegebene Stimmen
Artikel Bewertung
Abonnieren
Benachrichtigung von
guest
0 Kommentare
Älteste
Neuestes Meistgewählt
Inline-Rückmeldungen
Alle Kommentare anzeigen
0
Ich würde mich über Ihre Meinung freuen, bitte kommentieren Sie.x