Seit mehr als 20 Jahren wird in Österreich über eine unabhängige Spitze für die Staatsanwaltschaften diskutiert. Auch das jüngste Treffen hat daran wenig geändert. Die Regierungsparteien haben sich am Donnerstag mit den Grünen beraten, deren Stimmen sie für die Reform brauchen. Das Gespräch sei “gut und konstruktiv” gewesen – ein neuer Entwurf lag aber nicht auf dem Tisch.
Zadić: “Grundlegende Überarbeitung”
Für die Grünen verhandelte Justizsprecherin Alma Zadić, die als frühere Justizministerin selbst jahrelang erfolglos um die Bundesstaatsanwaltschaft gerungen hatte. Nach dem Treffen erklärte sie laut oe24: “Der Entwurf der Bundesregierung braucht eine grundlegende Überarbeitung. Das haben wir heute noch einmal unterstrichen.” Die “einhellige Kritik” aus der Begutachtung müsse ernst genommen werden und sich im neuen Entwurf wiederfinden. Ihr zentraler Punkt: “Politische Mehrheiten dürfen nicht darüber entscheiden, wer an der Spitze der Bundesstaatsanwaltschaft steht.”
Was die Regierung plant
Bisher ist die Justizministerin die oberste Weisungsspitze für die Staatsanwälte. Sie entscheidet damit letztlich auch über Anklagen gegen Politiker anderer Parteien. Das will die Regierung ändern. Laut dem Ende Juni in Begutachtung geschickten Entwurf soll ein Dreiergremium innerhalb der Generalprokuratur das Weisungsrecht übernehmen, berichteten APA und ORF. Seine Mitglieder sollen auf Vorschlag einer zehnköpfigen Kommission vom Nationalrat für sechs Jahre gewählt werden, der Vorsitz wechselt alle zwei Jahre.
Kritik von OGH bis WKStA
In der Begutachtung gingen laut ORF 846 Stellungnahmen ein, ein großer Teil davon kritisch. Der Oberste Gerichtshof sah den Entwurf von einem “evidenten massiven Misstrauen gegenüber einer unabhängigen Weisungsspitze” geprägt, die Generalprokuratur befürchtete eine “massive Verschlechterung gegenüber dem Status quo”. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft kam laut news.at zu dem Schluss, der Entwurf verfestige die bestehende Problematik. Kritisiert wurden unter anderem die Wahl durch den Nationalrat und die Zusammensetzung der Auswahlkommission. Die Grünen sprachen schon im August von “Etikettenschwindel”.
Sporrer sieht die ÖVP am Zug
Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) kündigte Anfang September eine “grundlegende Überarbeitung” an. Die Kritik richte sich “so gut wie ausschließlich an die Verfassungsbestimmungen, die das Bundeskanzleramt entworfen hat”, sagte sie dem “Standard”, wie der ORF berichtete – also an den Teil, für den das ÖVP-geführte Kanzleramt zuständig war. Entsprechend sieht man im Justizministerium laut oe24 nun die ÖVP am Zug. Die Volkspartei hatte einer unabhängigen Weisungsspitze lange skeptisch gegenübergestanden.
Ohne Grüne oder FPÖ geht nichts
Für einen Beschluss braucht die Regierung eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat, also die Stimmen der Grünen oder der FPÖ. Die FPÖ lehnt das Vorhaben grundsätzlich ab. “Die Weisungsspitze muss beim Justizminister bleiben”, hatte FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan im Juni erklärt, das Dreiergremium entziehe sich der parlamentarischen Kontrolle. Damit hängt die Reform an den Grünen – und die haben am Donnerstag klargemacht, dass sie dem bisherigen Entwurf nicht zustimmen. Wann ein neuer vorliegt, ist offen.
Credits: Parlamentsdirektion/Johannes Zinner
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