Bürger scannen, eigene Chats schützen: Von der Leyens Transparenz-Doppelstandard

Bürger scannen, eigene Chats schützen: Von der Leyens Transparenz-Doppelstandard

Die EU-Kommission wollte Millionen privater Messenger-Nachrichten scannen lassen – und verschwieg gleichzeitig von der Leyens eigene Chats mit Pfizer-Chef Bourla und Selenskyj. Ein Widerspruch, der keine parlamentarische Mehrheit überzeugte.

Was die Kommission wollte

Seit 2022 verfolgte die EU-Kommission eine Verordnung, die Messenger-Dienste wie WhatsApp, Signal oder Telegram verpflichten sollte, private Nachrichten ihrer Nutzer bereits vor dem Versand auf Missbrauchsdarstellungen zu scannen – anlasslos, automatisch, jeden Nutzer betreffend, wie netzpolitik.org ausführlich dokumentiert. Formal war die Initiative Innenkommissarin Ylva Johansson zuzuordnen – politische Verantwortung als Kommissionspräsidentin trägt jedoch von der Leyen, die den Vorschlag nie stoppte. Das sogenannte Client-Side-Scanning sollte direkt auf dem Gerät des Nutzers stattfinden, bevor Nachrichten verschlüsselt werden. Offizieller Zweck: Kinderschutz. Kritiker – von der Digitalen Gesellschaft über den Chaos Computer Club bis zu europäischen Datenschützern – sprachen von einem Angriff auf das digitale Briefgeheimnis und anlassloser Massenüberwachung aller EU-Bürger. Laut dem eigenen Evaluierungsbericht der Kommission vom November 2025, den netzpolitik.org zitiert, stammten rund 99 Prozent aller Chat-Meldungen an die Polizei in Europa von einem einzigen US-Konzern – Meta. Das BKA berichtete, dass 48 Prozent der gemeldeten Chats strafrechtlich irrelevant waren.

Das Parlament sagte zweimal Nein

Die Kommission scheiterte gleich zweimal. Im Oktober 2025 fand ihr Vorschlag im EU-Ministerrat keine ausreichende Mehrheit. Am 26. März 2026 lehnte das EU-Parlament die Verlängerung der freiwilligen Chatkontrolle endgültig ab – in einem dramatischen Abstimmungskrimi, wie Patrick Breyer und netzpolitik.org detailliert dokumentieren. Die EVP hatte zuvor in einem umstrittenen Manöver eine zweite Abstimmung erzwungen, um das erste Nein des Parlaments zu kassieren – und scheiterte erneut. Die freiwillige Chatkontrolle 1.0 lief damit am 3. April 2026 ersatzlos aus. Laut heise.de war das „eine Schlappe für die Kommission“ – ihr Kalkül, das Parlament durch künstlich erzeugte Zeitknappheit zur Zustimmung zu bewegen, sei nicht aufgegangen.

Während Bürger gescannt werden sollten: Von der Leyens eigene Chats verschwinden

Genau in dieser Zeit häuften sich Fälle, in denen von der Leyens eigene Kommunikation nicht offengelegt wurde. Im Pfizer-Fall – SMS mit Konzernchef Albert Bourla über Impfstoffverträge in Milliardenhöhe – entschied das EU-Gericht im Mai 2025, die Kommission habe keine plausible Erklärung geliefert, warum die Nachrichten nicht auffindbar seien, wie wir bereits berichteten. Die Europäische Staatsanwaltschaft EPPO ermittelt weiterhin. Anfang Juni 2026 rügte die EU-Ombudsfrau Teresa Anjinho die Kommission erneut: Eine Macron-Nachricht zur Mercosur-Handelsvereinbarung war automatisch gelöscht worden. Am 19. Juni 2026 eröffnete sie eine Untersuchung zum sogenannten „Washington-Group-Chat“ – einem geheimen Gruppenchat zwischen von der Leyen, Selenskyj, Macron, Merz, Meloni und Starmer, wie Follow the Money und die Berliner Zeitung berichten. Die EU-Kommission verweigert den Zugang mit dem Argument, eine Veröffentlichung könne „den internationalen Beziehungen der EU schaden.“

Der Widerspruch

EU-Bürger sollten laut Kommissionsvorschlag ohne Verdacht und ohne Anlass gescannt werden – mit dem Argument, Kriminalität zu bekämpfen. Die Kommissionspräsidentin selbst hält ihre eigene Kommunikation unter Verschluss – mit dem Argument, internationale Beziehungen zu schützen. Der Grundsatz dahinter ist in beiden Fällen derselbe: Wer entscheidet, wessen Kommunikation einsehbar sein muss und wessen nicht? Im Chat-Control-Fall wäre die Antwort gewesen: alle Bürger, automatisch, ohne Verdacht. Im Pfizer- und Selenskyj-Fall lautet die Antwort der Kommission: die Präsidentin nicht, weil es politisch unpassend wäre. Das EU-Gericht hat diesen Doppelstandard im Pfizer-Fall bereits sanktioniert. Die Ombudsfrau prüft ihn erneut.

Credits: European Union , 2026

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