„Würde nie auf die Idee kommen, Polizisten zu entwaffnen“: Karner verteidigt Messenger-Überwachung

„Würde nie auf die Idee kommen, Polizisten zu entwaffnen“: Karner verteidigt Messenger-Überwachung

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) greift in der ORF-Pressestunde zur ungewöhnlichen Analogie, um das umstrittene Überwachungsinstrument zu verteidigen – just während der VfGH den Fall prüft.

Der Vergleich und sein Kontext

Karner wies in der ORF-Pressestunde die Kritik zurück, dass die für die Messenger-Überwachung eingesetzte Software Eingriffe ermöglichen könnte, die über den gesetzlich erlaubten Rahmen hinausgehen. Seine Antwort laut Diepresse/APA war ein direkter Vergleich: „Schließlich würde man auch nie auf die Idee kommen, Polizisten zu entwaffnen, weil man mit einer Pistole mehr tun kann als diese zum Schutz der Bevölkerung zu verwenden.“ Die Überwachung finde in einem „extrem engen rechtlichen Korsett“ statt, betonte der Minister.

Was bereits beschlossen ist – und was der VfGH prüft

Zur Einordnung: Der Nationalrat hatte Anfang Juli 2025 mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS die Messenger-Überwachung beschlossen. Sie erlaubt es dem Staatsschutz, verschlüsselte Nachrichten auf Diensten wie WhatsApp oder Signal durch das Aufspielen spezieller Software direkt auf dem Gerät des Verdächtigen auszulesen – bei begründetem Verdacht auf Terrorismus, Spionage oder verfassungsgefährdende Aktivitäten. FPÖ und Grüne brachten im Jänner 2026 gemeinsam eine Drittelbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein – wie wir bereits berichteten. Der VfGH hielt dazu vergangene Woche eine öffentliche Verhandlung ab. Ein Erkenntnis wird noch im Sommer nicht erwartet.

Warum der Vergleich hinkt

Karners Pistolenvergleich ist kommunikativ einprägsam – inhaltlich aber angreifbar. Eine Pistole ist ein sichtbares Werkzeug mit physisch klar definierten Möglichkeiten. Eine Überwachungssoftware, die unbemerkt auf einem fremden Gerät läuft, wirft fundamental andere Grundrechtsfragen auf: Sie kann nicht nur Kommunikation mitlesen, sondern je nach Ausgestaltung auch Mikrofon, Kamera und Standort aktivieren – ohne dass der Betroffene das wahrnimmt. Genau diese Frage der Verhältnismäßigkeit und der technischen Kontrollierbarkeit ist der Kern dessen, was der VfGH derzeit prüft. Grünen-Verfassungssprecherin Alma Zadić hatte das Gesetz bereits als Instrument bezeichnet, das „genau das Gegenteil von dem“ tue, „wozu der Staat verpflichtet ist.“

EINORDNUNG DER REDAKTION
Dass Karner die Messenger-Überwachung ausgerechnet in der Woche nach der VfGH-Verhandlung öffentlich verteidigt, ist kein Zufall. Der politische Druck ist real: Wenn der VfGH das Gesetz kippt, wäre das eine empfindliche Niederlage für den Innenminister – die zweite nach dem gescheiterten Bundestrojaner von 2019, der ebenfalls am VfGH scheiterte. Sein Vergleich mit der Polizeipistole ist politisch verständlich, juristisch aber zu simpel: Der VfGH prüft nicht, ob Überwachung generell legitim ist – sondern ob dieses spezifische Instrument verhältnismäßig und ausreichend kontrollierbar ist. Das ist eine andere Frage.

Credits: Christopher Dunker, BKA

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