Bildungskarenz: Warum der Bund 2025 tief in die Tasche greifen musste

Bildungskarenz: Warum der Bund 2025 tief in die Tasche greifen musste

376,3 Millionen Euro – so viel hat der Bund im Jahr 2025 für die Bildungskarenz ausgegeben. Das sind satte 102 Millionen Euro mehr als ursprünglich geplant. Doch was steckt hinter diesen Mehrausgaben?

Ein Ansturm vor dem Aus

Wie das Arbeitsministerium auf Anfrage der APA erklärte, war der Grund für die unerwartet hohen Kosten ein regelrechter Ansturm auf die Bildungskarenz. Viele Arbeitnehmer nutzten die Gelegenheit, bevor die Maßnahme endgültig abgeschafft wurde. Besonders im ersten Quartal 2025, während der Übergangsphase, wurden zahlreiche Vereinbarungen abgeschlossen. „Die breite öffentliche Diskussion über die Abschaffung hat sicherlich dazu beigetragen“, so das Ministerium.

Weniger Bezieher, aber höhere Kosten

Interessanterweise ging die Zahl der Bezieher im Vergleich zum Vorjahr zurück. Während 2024 noch 65.149 Personen zumindest einen Tag Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld bezogen, waren es 2025 nur noch 45.942. Dennoch stiegen die Kosten: 2024 wurden 440 Millionen Euro ausgegeben, 2025 waren es trotz weniger Bezieher immer noch 376,3 Millionen Euro. Ein Grund dafür könnte die Konzentration auf teurere Weiterbildungsmaßnahmen sein.

Das Ende der Bildungskarenz und ein neues Kapitel

Mit dem Ende der Bildungskarenz am 31. März 2025 wurde ein neues Kapitel aufgeschlagen. Ab Juni 2026 startet das Nachfolgemodell „Weiterbildungszeit“. Dieses richtet sich vor allem an Menschen mit niedriger formaler Bildung und bringt strengere Kriterien mit sich. So wird die Förderhöhe künftig gestaffelt, und es gibt keinen Rechtsanspruch mehr auf die Beihilfe. Das Budget wurde drastisch gekürzt: Statt 650 Millionen Euro stehen nur noch 150 Millionen Euro zur Verfügung.

Strengere Regeln und neue Chancen

Die neuen Regeln sollen sicherstellen, dass die Weiterbildungszeit gezielt für beruflich verwertbare Qualifikationen genutzt wird. Freizeitkurse oder Persönlichkeitsseminare fallen aus dem Förderrahmen. Arbeitgeber müssen bestätigen, dass die gewählte Weiterbildung zum Tätigkeitsfeld passt. Auch Onlinekurse müssen künftig einen klaren Lernaufwand nachweisen.

Quellen: oe24.at, ORF, Nachrichten.at, Arbeiterkammer, oesterreich.gv.at
Credits: APA

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