Benko: Anklage wegen betrügerischer Krida fix, bis zu 10 Jahre Haft drohen

Benko: Anklage wegen betrügerischer Krida fix, bis zu 10 Jahre Haft drohen

Die Wirtschafts‑ und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat am Dienstag Anklage gegen den in Untersuchungshaft sitzenden Signa‑Gründer René Benko erhoben. Dem 47‑jährigen Unternehmer wird betrügerische Krida vorgeworfen – ein Insolvenzdelikt, bei dem Vermögen beiseitegeschafft wird.

Die 49‑seitige Anklageschrift liegt beim Landesgericht Innsbruck. Der gesetzliche Strafrahmen reicht von einem bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.

Kern des Vorwurfs sind zwei mutmaßlich unzulässige Geldbewegungen kurz vor Benkos Privatinsolvenz:

  • eine Miet‑ und Betriebskostenvorauszahlung von rund 360 000 Euro für eine von der Familie benutzte Villa auf der Innsbrucker Hungerburg – überwiesen im Oktober 2023, als sich Benkos Liquiditätslage bereits zuspitzte;
  • eine 300 000‑Euro‑Schenkung an seine Mutter Ingeborg.
    Die WKStA bewertet beide Transaktionen als Vermögensverschiebungen zulasten der Gläubiger. Der behauptete Gesamtschaden beläuft sich somit auf 660 000 Euro.

Die beschlagnahmte Hungerburg‑Villa spielt seit Monaten eine zentrale Rolle in den Ermittlungen: Laut Abschlussbericht der Soko Signa war das Haus zum Zeitpunkt der hohen Vorauszahlung aufgrund eines Hangrutsches und massiver Wasserschäden unbewohnbar. Ermittler sprechen von einem „Geldkarussell“ zwischen Benko, der Laura‑Privatstiftung und deren Immobilientochter, in dem die 360 000 Euro letztlich wieder in die Stiftung zurückgeflossen sein könnten.

Benkos wirtschaftlicher Absturz begann mit dem Kollaps des Signa‑Konzerns Ende 2023. Am 6. März 2024 meldete er Privatinsolvenz an; laut Gutachten hätte die Zahlungsunfähigkeit bereits im Februar 2023 bestanden. Inzwischen ermittelt die WKStA in einem Dutzend weiterer Stränge – von Untreue über schweren Betrug bis zu Gläubigerbegünstigung.

Seit seiner Festnahme am 23. Jänner 2025 sitzt Benko wegen Tatbegehungs‑ und Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft. Sein Verteidiger Norbert Wess kündigte bislang an, sämtliche Vorwürfe zu bekämpfen; Benko bestreitet jede Schuld. Auf einen Einspruch gegen die neue Anklage hat die Verteidigung 14 Tage Zeit. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Rechtsexperten erwarten, dass das Innsbrucker Verfahren – sollte es zur Hauptverhandlung kommen – zum Präzedenzfall für den Umgang mit vermögenden Pleitiers wird, die komplexe Stiftungs‑ und Trust­konstruktionen nutzen. Parallel laufen in Wien und Berlin weitere Ermittlungen zu mutmaßlich überhöhten Darlehen, verdeckten Beteiligungen und Asset‑Deals im Signa‑Umfeld.

Credit: APA

Teilen:
0 0 Abgegebene Stimmen
Artikel Bewertung
Abonnieren
Benachrichtigung von
guest

0 Kommentare
Älteste
Neuestes Meistgewählt
0
Ich würde mich über Ihre Meinung freuen, bitte kommentieren Sie.x