Behörden-Chaos nach Lianas (†16) Tod: Ministerin taucht ab, Schuldzuweisungen beginnen

Behörden-Chaos nach Lianas (†16) Tod: Ministerin taucht ab, Schuldzuweisungen beginnen

Eine Welle der Empörung erschüttert Niedersachsen nach dem tragischen Tod der 16-jährigen Liana. Das junge Mädchen wurde mutmaßlich von Muhammad A. (31) vor einen Güterzug gestoßen. Nun kocht die Wut hoch, denn es wird klar: Dieser Vorfall hätte möglicherweise verhindert werden können. Im Zentrum des Sturms stehen die Landesaufnahmebehörde (LAB) und das Amtsgericht Hannover, die sich gegenseitig die Schuld für das Versagen bei der Abschiebung des Tatverdächtigen zuschieben.

Ministerin kneift vor dem Innenausschuss

Während die Öffentlichkeit nach Antworten schreit, hat der Fall längst die politische Bühne erreicht. Wie Bild.de berichtet, sollte die niedersächsische Landesregierung im Innenausschuss Rede und Antwort stehen. Doch Innenministerin Daniela Behrens (SPD) glänzte durch Abwesenheit. Statt selbst Verantwortung zu übernehmen, schickte sie ihre Abteilungsleiterin Dr. Susanne Graf vor.

Für die CDU ist dieses Verhalten ein Skandal. Die parlamentarische Geschäftsführerin Carina Hermann nannte es einen „Affront gegenüber den Angehörigen der Toten“. Sie erklärte gegenüber Bild.de: „Wir haben erwartet, dass die Innenministerin kommt und Verantwortung übernimmt.“ Doch diese Erwartung wurde bitter enttäuscht.

Ein Versäumnis mit fatalen Folgen

Die entscheidende Frage, die im Raum steht: Warum war Muhammad A. überhaupt noch in Deutschland? Die LAB hatte bereits im Juli versucht, ihn in Abschiebehaft zu nehmen, um ihn nach Litauen zu überstellen, wo er bereits einen Asylantrag gestellt hatte. Doch das Amtsgericht Hannover lehnte den Antrag ab. Die Begründung: Die dargelegte Fluchtgefahr sei nicht ausreichend. Laut Bild.de heißt es im Gerichtsbeschluss, die Darlegungen würden „nicht genügen, um den Haftgrund der erheblichen Fluchtgefahr zu begründen“.

Die Vertreterin der Ministerin, Dr. Graf, verteidigte das Vorgehen ihrer Behörde. Die Fluchtgefahr sei sehr wohl begründet gewesen, da Muhammad A. sich zuvor in der Schweiz aufgehalten und Termine beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geschwänzt haben soll. Doch selbst eine kurzfristig nachgereichte Ergänzung konnte das Gericht nicht überzeugen.

Keine Beschwerde – ein unverzeihlicher Fehler?

Besonders brisant: Nachdem der Haftantrag abgelehnt wurde, legte die LAB keine Beschwerde ein. Zur selben Zeit saß Muhammad A. eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen Exhibitionismus ab. Nur vier Tage später kam er wieder frei. Die Begründung der Behörde für die fehlende Beschwerde wirkt fast zynisch: Der Fall habe sich bis dahin „völlig unaufgeregt“ gezeigt, so Graf. Man habe eine Beschwerde für nicht mehr erfolgreich gehalten, bevor A. aus der Haft entlassen würde. Eine fatale Fehleinschätzung, die Liana das Leben gekostet haben könnte.

Politische Konsequenzen und ein spätes Erwachen

Zehn Jahre nach Beginn der großen Migrationsbewegung arbeiten das Innenministerium und das Amtsgericht nun an einem „Musterhaftantrag“, der bald fertig sein soll. Eine Maßnahme, die für Liana viel zu spät kommt. Die CDU fordert härtere Konsequenzen und verlangt, wie CDU-Fraktionschef Sebastian Lechner gegenüber Bild.de äußerte, die schnelle Einrichtung eines zentralen Dublin-Zentrums in Niedersachsen. Dort sollen alle Asylbewerber untergebracht werden, die in einen anderen EU-Staat zurückkehren müssen, um eine Verteilung auf die Kommunen zu verhindern. Während die Politik streitet, bleibt die Frage, wie viele Pannen noch passieren müssen, bis wirksame Lösungen gefunden werden.

Credits: APA

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