Ein Vorfall am Mittwochabend in der nordfranzösischen Stadt Caen hat für erhebliche Bestürzung gesorgt: Ein Autofahrer steuerte sein Fahrzeug gezielt in eine Menschenmenge, die an einer Bushaltestelle vor dem Bahnhof auf die Straßenbahn wartete. Ein Mensch starb, zehn weitere wurden verletzt.
Der Vorfall im Detail
Wie der französische Sender France 3 unter Berufung auf die Feuerwehr des Départements Calvados berichtet, ereignete sich der Vorfall gegen 22.30 Uhr im Bahnhofsviertel von Caen. Nach vorläufiger Bilanz der Rettungskräfte wurden elf Menschen verletzt oder getötet: Eine Person starb, vier weitere schweben in akuter Lebensgefahr, sechs erlitten leichtere Verletzungen. Der zuständige Präfekt des Départements, David Clavière, begab sich selbst an den Tatort und bestätigte die schwere Bilanz.
Vorausgegangene Auseinandersetzung als möglicher Auslöser
Laut dem Bürgermeister von Caen, Aristide Olivier, der gegenüber dem Regionalsender „ICI Normandie“ Stellung nahm, soll der Vorfall im Zusammenhang mit einer vorangegangenen Schlägerei zwischen zwei Personengruppen stehen – der Fahrer sei demnach nach der Auseinandersetzung mit quietschenden Reifen losgefahren. Diese Information werde derzeit noch von den Behörden überprüft, betonte Olivier. Auch die Behörden werten aktuell Überwachungskamera-Aufnahmen aus, um den genauen Tatablauf zu rekonstruieren.
Festnahme des mutmaßlichen Fahrers
Der Tatverdächtige, ein 26-jähriger Mann, wurde noch in derselben Nacht an der Küste nahe Ouistreham festgenommen und in Polizeigewahrsam genommen, wie der Sender „ICI“ berichtet. Der Fall wird nun von den zuständigen Ermittlungsbehörden weiter untersucht.
Ein Vorfall mit vielen offenen Fragen
Ob es sich bei der Tat tatsächlich um eine gezielte Racheaktion im Zusammenhang mit der vorangegangenen Auseinandersetzung handelte oder welche weiteren Umstände zu dem tödlichen Vorfall führten, ist derzeit noch unklar. Die laufenden Ermittlungen, einschließlich der Auswertung von Videomaterial, dürften in den kommenden Tagen weitere Details zutage fördern. Für den festgenommenen Verdächtigen gilt bis zu einer allfälligen rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
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