Der ÖVP-Klubchef August Wöginger steht erneut im Rampenlicht – und diesmal geht es um bares Geld. Nach der Diversion im Amtsmissbrauchsverfahren könnte der Staat nun Schadenersatz von ihm fordern.
Die Causa Wöginger: Ein Überblick
August Wöginger, einst mächtiger Klubobmann der ÖVP, hat sich durch die Diversion im Amtsmissbrauchsverfahren zwar ein Strafurteil erspart, doch die Geschichte ist noch lange nicht vorbei. Wie die Tageszeitung Die Presse berichtet, prüft das Finanzministerium derzeit, ob es eine zivilrechtliche Klage gegen Wöginger einreichen wird. Der Grund: Schadenersatzforderungen, die der Staat an die geschädigte Beamtin Christa Scharf zahlen musste.
Scharf, die eigentlich die Leitung des Finanzamts Braunau übernehmen sollte, wurde durch Postenschacher zugunsten eines ÖVP-nahen Kandidaten übergangen. Das Bundesverwaltungsgericht sprach ihr daraufhin 9.000 Euro Schadenersatz zu – eine Summe, die der Staat nun möglicherweise von Wöginger und zwei weiteren Beteiligten zurückfordern könnte.
Diversion: Kein Freifahrtschein?
Wöginger musste im Rahmen der Diversion 44.000 Euro an den Staat zahlen, während die beiden mitangeklagten Beamten 22.000 bzw. 17.000 Euro entrichteten. Zusätzlich leisteten alle drei symbolische Zahlungen von jeweils 500 Euro an Christa Scharf. Doch wie Zivilrechtsprofessor Martin Spitzer von der Wirtschaftsuniversität Wien betont, können diese Beträge nicht mit möglichen Schadenersatzforderungen verrechnet werden. „Die diversionelle Buße soll ein zusätzliches Übel sein und nicht den entstandenen Schaden wiedergutmachen“, erklärt Spitzer gegenüber Die Presse.
Was sagt das Finanzministerium?
Das Finanzministerium unter Markus Marterbauer (SPÖ) hält sich noch bedeckt. „Wir prüfen diesen Regressanspruch und überlegen die nächsten Schritte“, hieß es am Donnerstag. Doch Experten wie der Salzburger Schadenersatzrechtler Andreas Kletečka sehen gute Chancen für eine Klage. „Es ist klar, dass dem Staat Schaden zugefügt wurde, indem er die übergangene Kandidatin entschädigen musste“, so Kletečka.
Ein Präzedenzfall?
Die Republik Österreich hat in der Vergangenheit bereits ähnliche Fälle geprüft, wie etwa nach einer umstrittenen Personalentscheidung der früheren Infrastrukturministerin Doris Bures (SPÖ). Damals wurde jedoch von einer Klage abgesehen. Ob es diesmal anders läuft, bleibt abzuwarten.
Quelle: Die Presse, oe24.at
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