Asyl-Aberkennung in Österreich: 23.752 Verfahren – und dann?

Asyl-Aberkennung in Österreich: 23.752 Verfahren – und dann?

Eine parlamentarische Anfrage legt offen, wie oft der österreichische Staat Asylstatus wirklich entzieht – und wie wenig er darüber weiß, was danach passiert. Dazu kommt ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs, das die Lage weiter verkompliziert.

Die Zahlen: Viele Verfahren, wenige Entscheidungen

FPÖ-Abgeordneter Harald Schuh wollte es wissen und stellte eine parlamentarische Anfrage an das Innenministerium: Wie viele Asylaberkennungen gab es in Österreich – und was folgte daraus? Die Antwort von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) liefert zumindest einen Teil des Bildes.

Zwischen 2020 und 2024 wurden laut Ministerium 23.752 Aberkennungsverfahren eingeleitet. Das heißt: In fast 24.000 Fällen stand der Schutzstatus von Asylberechtigten auf dem Prüfstand.

Tatsächlich aberkannt wurde der Status aber nur in 5.035 Fällen – das entspricht knapp jedem Fünften. Im Jahresschnitt verloren damit rund 1.000 Personen ihren Schutzstatus, mit deutlichen Schwankungen: 2020 waren es 1.341, 2022 nur mehr 951, 2024 wieder 849.

Warum die Schere zwischen eingeleiteten und abgeschlossenen Verfahren so groß ist, erklärt das Ministerium nicht. Viele Verfahren laufen schlicht noch.

Was fehlt: Daten über das Danach

Genau hier wird es brisant. Schuh fragte auch: Wie viele der 5.035 Betroffenen wurden tatsächlich abgeschoben? Wie viele sind noch in Österreich? Und wie oft war Sozialleistungsbetrug der Grund für den Entzug?

Die Antwort des Ministeriums, wie exxpress berichtet: „Darüberhinausgehende Statistiken werden nicht geführt.“

Der Staat kann damit öffentlich nicht belegen, ob eine Asyl-Aberkennung tatsächlich zur Ausreise führt – oder ob die Betroffenen am Ende einfach weiter im Land bleiben. Das Österreichische Parlament hat darauf bereits reagiert: FPÖ-Abgeordneter Gernot Darmann forderte im Innenausschuss mehrfach, dass das Ministerium sicherheitsrelevante Statistiken erhebt und regelmäßig veröffentlicht.

Syrien: 8.900 offene Verfahren – und der Stau wächst

Besondere Brisanz bekommt das Thema durch die Lage syrischer Asylberechtigter. Nach dem Ende der Assad-Herrschaft im Dezember 2024 prüft Österreich bei vielen Syrern neu, ob ihr Schutzstatus noch gerechtfertigt ist. Mit Anfang Jänner 2026 waren laut Innenministerium mehr als 8.900 Aberkennungsverfahren gegen syrische Staatsangehörige anhängig – und das bei einem Bearbeitungstempo von rund 130 Entscheidungen pro Monat im Jahr 2025, wie exxpress und Vienna.at unter Berufung auf APA-Daten berichten. Selbst bei gleichbleibendem Tempo bleibt der Großteil dieser Fälle noch jahrelang offen.

VfGH-Urteil: Ein Hochgericht kippt den Automatismus

In diesen Stau hinein platzte im Dezember 2025 ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) mit weitreichenden Folgen. Bisher galt: Läuft ein Aberkennungsverfahren, ist der Familiennachzug automatisch eingefroren. Diesen Automatismus hat der VfGH mit seinem Erkenntnis vom 16. Dezember 2025 (E 1209/2025 ua) für nicht ausreichend erklärt.

Das Gericht stellte klar, wie der Fachjuristenblog blogasyl.at festhält: Das Bundesverwaltungsgericht muss künftig in jedem Einzelfall prüfen, ob eine Aberkennung überhaupt realistisch ist – und ob das Verfahren in angemessener Zeit abgeschlossen wird. Je länger ein Verfahren dauert, desto mehr kann das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf Familienleben (Art. 8 EMRK) zum Trumpf werden. Eine jahrelange Trennung von Ehefrau und Kindern kann damit eine Nachzugsbewilligung rechtlich erzwingen – selbst wenn der Asylstatus des Mannes noch unsicher ist.

Das Innenministerium betonte gegenüber der APA, das Urteil habe „keine Auswirkung auf den Stopp des Familiennachzugs“ – der per Verordnung bis Ende September 2026 ausgesetzt ist. Das ist formal richtig. Ab Oktober müssen die aufgestauten Anträge jedoch entschieden werden. Wenn bis dahin möglichst viele Aberkennungsverfahren nicht abgeschlossen sind, droht genau dann der nächste Schub.

Viele Verfahren, wenig Klarheit

Das Bild, das die parlamentarische Anfrage zeichnet, ist ernüchternd: Der Staat weiß, wie viele Verfahren er einleitet. Er weiß, wie viele Aberkennungen er ausspricht. Aber was danach passiert – ob die Betroffenen ausreisen oder bleiben – das erfasst er schlicht nicht. Und ein Höchstgerichtsurteil macht es ab Herbst 2026 schwerer, den Familiennachzug für jene zu stoppen, deren Asylstatus noch gar nicht rechtskräftig entzogen ist.


Quellen: exxpress.at (26.02.2026) · Parlamentarische Anfragebeantwortung Innenminister Karner (2025) · Österreichisches Parlament (Innenausschuss-Protokolle 2025) · VfGH-Erkenntnis E 1209/2025 vom 16.12.2025 · blogasyl.at (Jänner 2026) · Vienna.at/APA (Jänner 2026) · Tiroler Tageszeitung (November 2025) · ORF.at (November 2025)

Credits: APA (Symbolbild)

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