Ein Beschluss mit Signalwirkung. Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorläufig untersagt, die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen. Das Urteil ist noch kein Freispruch – aber es verändert die politische Debatte grundlegend.
Was das Gericht entschieden hat
Am 26. Februar 2026 gab das Verwaltungsgericht Köln dem Eilantrag der AfD im Wesentlichen statt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und behandeln. Auch die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung muss das BfV vorläufig unterlassen – bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens. Tagesspiegel
Zudem muss der Verfassungsschutz laut Berliner Zeitung eine Pressemitteilung vom 2. Mai 2025, in der er die Hochstufung bekannt gegeben hatte, von seiner Website löschen. Kommt er dieser Anordnung nicht nach, droht ein Ordnungsgeld. Berliner Zeitung
Der Beschluss mit dem Aktenzeichen 13 L 1109/25 umfasst über 50 Seiten Begründung. Wie Legal Tribune Online berichtet, wäre eine andere Entscheidung im Hauptverfahren angesichts dieser ausführlichen Begründung eine große Überraschung. Legal Tribune Online
Die Logik des Gerichts: Verdacht ja, Gewissheit nein
Das Gericht hat eine juristische Linie gezogen, die es in sich hat. Mit dem Satz „Nicht jede verfassungswidrige Forderung begründet bereits eine verfassungsfeindliche Grundtendenz“ zieht das Gericht die entscheidende Grenze. Berliner Zeitung
Konkret: Zwar erkannten die Richter, dass es innerhalb der AfD verfassungsfeindliche Elemente gibt – etwa islamfeindliche Forderungen im Wahlprogramm, die die Religionsfreiheit berühren. Doch das reiche nicht aus. Das Gericht sah zwar verfassungsfeindliche Elemente, insbesondere mit Blick auf muslimfeindliche Forderungen – ein verfassungsfeindliches Gesamtbild der AfD konnten die Richter jedoch nicht feststellen. ZDFheute
Außerdem betonte das Gericht laut Berliner Zeitung, dass eine Hochstufung mit weit reichenden nachrichtendienstlichen Befugnissen verbunden wäre – verdeckte Ermittlungen, Einsatz von Informanten – die sich im Nachhinein kaum rückgängig machen ließen. Ein effektiver Rechtsschutz verlange deshalb eine vertiefte Prüfung, bevor solche Instrumente gegen eine im Bundestag vertretene Partei eingesetzt werden. Berliner Zeitung
Vorgeschichte: Faesers letzter Amtsakt
Der Hintergrund des Verfahrens ist politisch aufgeladen. Wie Tichys Einblick berichtet, soll Ex-Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) in ihren letzten Amtsstunden Druck auf das BfV ausgeübt haben, die Hochstufung der AfD zu „gesichert rechtsextremistisch“ überhastet zu veröffentlichen – entgegen dem Votum der Fachabteilung. Tichys Einblick Der Verfassungsschutz hatte sein Gutachten im Mai 2025 öffentlich gemacht – ein 1.108 Seiten starkes Werk, das ausschließlich auf öffentlich zugänglichen Quellen beruhte.
Politische Reaktionen: Jubel und Trotz
AfD-Parteichefin Alice Weidel sprach gegenüber der Weltwoche von einem „großen Sieg“ für die Partei und für den Rechtsstaat. BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht sekundierte bei Bild: „Man muss die AfD nicht mögen, um sich darüber zu freuen, dass der Rechtsstaat in Deutschland noch funktioniert.“ weltwoche
AfD-Anwalt Ralf Höcker zog laut Weltwoche eine klare Schlussfolgerung: Es genüge in einer Demokratie nicht, „auf ein paar durchgeknallte Parteimitglieder zu zeigen, um eine Partei als Ganzes verbieten zu können.“ weltwoche Damit sei ein Verbot der AfD „nicht mehr denkbar“.
Auf der anderen Seite wollen SPD und Linke laut ZDF das AfD-Verbotsverfahren trotz des Urteils weiter vorantreiben. Die Grünen schlagen in dieselbe Kerbe. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) gab sich vorsichtiger: „Wegregieren und nicht wegverbieten“ bleibe seine Devise.
Was bleibt: Ein Etappensieg, kein Endurteil
Wichtig zum Verständnis: Das Eilverfahren ist kein abschließendes Urteil. Gegen den Beschluss kann in der nächsthöheren Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster vorgegangen werden. Euronews Das Hauptverfahren läuft weiter – und könnte sich laut Euronews noch Jahre hinziehen.
Die AfD liegt laut aktueller Sonntagsfrage bundesweit bei rund 24 bis 25 Prozent und ist damit mit Abstand stärkste Oppositionspartei. Das Kölner Urteil dürfte den politischen Druck auf die anderen Parteien erhöhen, sich inhaltlich mit ihr auseinanderzusetzen – anstatt auf rechtliche Mittel zu setzen.
Quellen: Weltwoche (Philipp Gut), ZDFheute, Tagesspiegel, Berliner Zeitung, Legal Tribune Online, Euronews, Juraarchiv, Cicero, Verwaltungsgericht Köln (Az. 13 L 1109/25)
Credits: APA
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