Die Alternative für Deutschland (AfD) muss aufgrund von Verstößen gegen das Parteiengesetz über eine Million Euro Strafe zahlen. Damit ist die AfD stärker betroffen als andere Parteien in Deutschland.
Strafen im Überblick
Seit dem Einzug der AfD in den Bundestag 2017 summieren sich die Strafzahlungen auf rund 1,1 Millionen Euro. Das berichtet die „Welt am Sonntag“ mit Berufung auf die Bundestagsverwaltung. Im Vergleich dazu: Die CDU zahlte etwa 200.000 Euro, die SPD 140.000 Euro.
Ein wesentlicher Grund für die hohe Strafsumme sind verdeckte Spenden aus der Schweiz sowie undurchsichtige Finanzierungsstrukturen.
Die Rolle der Schweizer Goal AG
Insbesondere die Schweizer Goal AG um Alexander Segert steht im Fokus. Nach Recherchen von NDR, WDR und der „Zeit“ ließ ein sogenannter „Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und bürgerlichen Freiheiten“ millionenschwere Werbe- und Plakatkampagnen zugunsten der AfD durchführen. Zwar wurde dies offiziell durch Kleinspender aus Deutschland deklariert, jedoch zeigen Berichte, dass auf den Vereinskonto meist nur geringe Beträge lagen. Die maßgeblichen Finanzmittel flossen demnach offenbar direkt aus der Schweiz über die Goal AG.
Angebote und Veranstaltungsfinanzierung
Im Jahr 2018 bot die Goal AG der bayerischen AfD-Politikerin Katrin Ebner-Steiner die Finanzierung eines politischen Herbstfests für 48.000 Euro an. Die Politikerin lehnte das Angebot ab, unter Verweis auf die gesetzlichen Regelungen. Auch der Vereinsvorsitzende David Bendels sollte im Rahmen dessen ein Honorar erhalten.
Zahlungen an die Bundestagsverwaltung
Im April 2025 überwies die AfD vorsorglich 2,35 Millionen Euro an die Bundestagsverwaltung. Hintergrund war eine möglicherweise unzulässige Plakatkampagne, die laut Parteiangaben von dem ehemaligen österreichischen FPÖ-Politiker Gerhard Dingler bereitgestellt wurde. Wie Tagesschau berichtet, gab es jedoch Hinweise aus Österreich, dass dieser kurz vor der Spende einen noch höheren Betrag von Henning Conle, der als AfD-Unterstützer gilt, erhalten hatte. AfD-Bundesschatzmeister Carsten Hütter erklärte gegenüber Stern und RTL/ntv, die Überweisung erfolge vorsorglich, um mögliche zusätzliche Strafzahlungen zu vermeiden.
Reaktionen und Verfahren
Die AfD bestreitet, gegen geltendes Recht verstoßen zu haben, und verweist darauf, dass man inzwischen interne Kontrollmechanismen eingeführt habe, darunter ein „Sechs-Augen-Prinzip“ sowie Schulungen zum Umgang mit Spenden. Ein weiterer Teilbetrag von 108.000 Euro ist aktuell noch Gegenstand eines Verfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht. Die Partei hat Klage gegen die Forderung eingereicht.
Strafen bei anderen Parteien
Die Strafen anderer Parteien fielen im gleichen Zeitraum deutlich geringer aus:
- CDU: 200.000 Euro, vor allem wegen einer unzulässigen Spende in Rheinland-Pfalz
- SPD: 140.000 Euro, unter anderem wegen Verstößen mit Fraktionsmitteln
- Grüne: 134.000 Euro, im Zusammenhang mit wahlkampfnaher Kommunikation im Saarland
- Die Linke: 92.000 Euro, wegen Missbrauchs von Fraktionsmitteln bei der Bundestagswahl 2013
- CSU: 79.300 Euro, überwiegend wegen Unternehmensspenden
- FDP: 2.300 Euro wegen zweckwidriger Verwendung von Mitteln
Unklarheit über die Herkunft der Mittel
Bis heute ist nicht vollständig geklärt, wer die entscheidenden Mittel für die Pro-AfD-Kampagnen bereitgestellt hat. Schätzungen gehen von mindestens drei Millionen Euro für Plakatkampagnen aus, wie unter anderem Correctiv, ZDF und „Spiegel“ berichten. Die Bundestagsverwaltung prüft weiterhin, ob es sich bei den Vorgängen um illegale Parteispenden handelt.
Credits: APA
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