Um 19:50 Uhr klingelt das Telefon. Der Tisch für zehn Personen, reserviert für 20 Uhr, wird nicht gebraucht. Die Gäste, die an der Tür abgewiesen wurden, sind längst weg. Was das Gasthaus “Zum grünen Wald” in Kronberg bei Frankfurt danach auf Facebook schrieb, hat einen Nerv getroffen: knapp 1.000 Kommentare, zwei Lager, eine Grundsatzfrage. Und die stellt sich auch in Österreich.
“Keine Lappalie”
Der Text der Wirtsleute ist kein Wutausbruch, sondern eine nüchterne Abrechnung. “Wir mussten gestern Gäste abweisen, die gerne bei uns eingekehrt wären”, schreiben sie. Diese habe man weggeschickt, um die reservierten Plätze freizuhalten.
“Eine Reservierung ist für uns schließlich nicht einfach nur ein Eintrag im Reservierungsbuch. Sie bedeutet Planung, Vorbereitung, Personaleinsatz und nicht zuletzt auch wirtschaftliche Verantwortung.”
Dass sich Pläne ändern können, verstehe man. Aber einen Tisch für zehn Personen zehn Minuten vorher abzusagen, sei für einen kleinen, inhabergeführten Betrieb “keine Lappalie”. Was man sich wünsche, sei “eigentlich nicht viel: Wertschätzung, Rücksichtnahme und vor allem Verbindlichkeit”.
Das Lager der Wirte
In den Kommentaren stellt sich die Mehrheit klar hinter das Gasthaus. Dass gleich alle zehn Personen verhindert seien, halten viele für unwahrscheinlich. Eine Kommentatorin beschreibt einen Trend, den sie selbst beobachte: Es sei “in Mode gekommen, Tage vorher in mehreren Lokalen zu reservieren und dann je nach Lust und Laune kurzfristig abzusagen”. Den Vergleich eines anderen Nutzers, wenn 50 Leute weniger zu McDonald’s gingen, gehe die Welt auch nicht unter, zerpflücken Dutzende: Ein Millionenkonzern sei kein Familienbetrieb, der seine Kellnerin nicht einfach heimschicken könne.
Das Lager der Verständnisvollen
Doch es gibt auch die andere Seite – und sie bringt die bewegendsten Geschichten. Eine Frau erzählt, ihre Mutter sei an ihrem 70. Geburtstag mit dem Notarzt abgeholt worden, die Reservierung für 20 Personen sei da das Letzte gewesen, woran man gedacht habe. Eine andere schildert, wie ihr Sohn am Mittag reanimiert werden musste – an den Tisch für sechs habe sie erst gedacht, als zehn Minuten vorher die Handy-Erinnerung aufpoppte. Immerhin hätten die Gäste in Kronberg ja angerufen, argumentieren manche, statt einfach nicht zu erscheinen. Und wenn der Gastgeber einer Feier ausfällt, kommt oft die ganze Runde nicht.
Was in Österreich gilt
In Österreich ist die Rechtslage klarer, als viele Gäste glauben. Laut Konsumentenschützern der Arbeiterkammer gilt eine Reservierung, ob schriftlich oder mündlich, als Vertragsabschluss, wie der ORF Kärnten berichtete. Ein Wirt kann eine Stornogebühr verlangen, wenn ihm nachweislich ein Schaden entsteht oder wenn er bei der Reservierung darauf hingewiesen hat. Die Wirtschaftskammer stellt Gastronomen eigene Geschäftsbedingungen und Textbausteine für No-Show-Gebühren zur Verfügung. Als “rechtzeitig” gilt für die Kammer eine Absage 24 Stunden vorher, wer am selben Tag absagt, sollte demnach bereits zahlen. Wichtig ist dabei Transparenz: Gäste müssen vorher klar darauf hingewiesen werden, etwa durch ein Häkchen bei der Online-Reservierung.
25 bis 350 Euro
Immer mehr heimische Betriebe nutzen das. Das Weinlokal Rebberg in Röthis verrechnet laut ORF Vorarlberg 25 Euro, wer ohne Absage fernbleibt. In der Spitzengastronomie geht es um ganz andere Summen: Laut “news” werden etwa bei Juan Amador in Wien nach Ablauf der 48-Stunden-Frist 350 Euro fällig. Und auch einer der Kommentatoren unter dem Kronberger Post berichtet, er habe bei einer Weihnachtsfeier-Reservierung einen Hinweis auf 35 Euro pro Person erhalten – und fand das “mehr als angemessen”. Die Wirtsleute in Kronberg setzen bisher auf Vertrauen. Für ihr Gänseessen ab November verlangen sie allerdings bereits eine Reservierung mindestens 14 Tage im Voraus.
Credits: Bild mit KI generiert
Neueste Kommentare