Ab heute: EU-Defizitverfahren gegen Österreich auf Schiene!

Ab heute: EU-Defizitverfahren gegen Österreich auf Schiene!

Sie sorgten für Fress-Spesen um 56.000 Euro, bestellten „Zufußgeh“-Websites um 371.000 Euro, zahlten den Klimabonus an Verbrecher, Asylwerber und sogar Tote aus – in Folge der Misswirtschaft der schwarz-Grünen Ex-Regierung kommt nun fix das EU-Defizitverfahren auf Österreich zu: Ab heute ist alles auf Schiene, und am 20. Juni wird die EU den Start beschließen, dann hängt Österreich an der Finanzleine.

Die Europäische Kommission dürfte heute, Mittwoch, vorschlagen, ein Defizitverfahren gegen Österreich einzuleiten. Damit reagiert Brüssel auf die anhaltende Überschreitung der europäischen Haushaltsvorgaben durch die Republik. Sollte die Empfehlung ausgesprochen werden, muss sie noch vom Rat der EU-Wirtschafts- und Finanzminister bestätigt werden. Die nächsten Ratssitzungen finden am 20. Juni in Luxemburg und am 8. Juli in Brüssel statt.

Defizit über der Maastricht-Grenze

Auslöser für das drohende Verfahren ist das anhaltend hohe Budgetdefizit Österreichs. Im Jahr 2023 lag das Defizit bei 4,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP), für heuer werden 4,5 Prozent prognostiziert – deutlich über der im EU-Stabilitäts- und Wachstumspakt festgelegten Obergrenze von drei Prozent. Damit verletzt Österreich das sogenannte Maastricht-Kriterium, das eine solide Haushaltsführung in der Eurozone sichern soll.

Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) zeigte sich angesichts des drohenden Verfahrens unbeeindruckt. „Ich habe vor einem Defizitverfahren überhaupt keine Angst“, erklärte er jüngst im Bundesrat. Er verweist dabei auf die hohe Investitionstätigkeit des Staates und auf Maßnahmen, die bereits zur Haushaltskonsolidierung eingeleitet wurden.

Kommissionsbericht im Rahmen des Frühjahrs-Pakets

Am Mittwoch legt die EU-Kommission ihr Frühjahrsberichtspaket im Rahmen des sogenannten „Europäischen Semesters“ vor. Dieses enthält wirtschafts- und haushaltspolitische Empfehlungen an die Mitgliedstaaten sowie eine Bewertung der Haushaltslage einzelner Länder. Wird eine „übermäßige Abweichung“ festgestellt, kann die Kommission ein Defizitverfahren vorschlagen.

Grundlage für diese Entscheidung ist der Stabilitäts- und Wachstumspakt. Neben dem Defizitkriterium (maximal drei Prozent des BIP) sieht dieser auch eine Schuldenobergrenze von 60 Prozent des BIP vor. Wird eine dieser Grenzen überschritten, prüft die Kommission, ob strukturelle Probleme oder außergewöhnliche Ausgaben – etwa Investitionen – vorliegen und ob eine Korrektur realistisch ist.

Zweites Verfahren in Österreichs EU-Geschichte

Bereits im November 2023 hatte die Kommission die Möglichkeit eines Verfahrens gegen Österreich ins Spiel gebracht. Maßnahmen, die die damalige Regierung aus ÖVP und FPÖ im Jänner an die Kommission übermittelte, verhinderten jedoch zunächst den formalen Schritt. Sollte das Verfahren nun eröffnet werden, wäre es das zweite in der Geschichte der Zweiten Republik. Erstmals war Österreich nach der globalen Finanzkrise 2008 mit einem EU-Defizitverfahren konfrontiert worden.

Kommt es zur Einleitung, müssen Österreich und die EU-Kommission gemeinsam einen verbindlichen Plan zur Haushaltskonsolidierung erstellen. Dieser enthält Zielvorgaben, bis wann das Defizit unter die Drei-Prozent-Marke sinken soll. Die Wahl der konkreten Sparmaßnahmen bleibt dabei dem jeweiligen Mitgliedstaat überlassen. Die Laufzeit eines Defizitverfahrens beträgt üblicherweise vier Jahre.

Erfüllt ein Land die vereinbarten Ziele nicht, kann die EU als letzten Schritt finanzielle Sanktionen verhängen – auch wenn das bislang noch in keinem Fall umgesetzt wurde. Die politische und wirtschaftliche Signalwirkung eines solchen Verfahrens gilt jedoch als erheblich.

Credit: APA

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