Ab 2027: EU verbietet Barzahlungen über 10.000 Euro im Geschäftsverkehr

Ab 2027: EU verbietet Barzahlungen über 10.000 Euro im Geschäftsverkehr

Brüssel zieht die Zügel beim Bargeld an. Eine EU-Verordnung, die ab Juli 2027 unmittelbar und ohne nationale Umsetzungsgesetze gilt, setzt erstmals eine einheitliche Obergrenze für Barzahlungen im Geschäftsverkehr. Österreich, das bisher gar keine Bargeldobergrenze kannte, ist direkt betroffen.

Was konkret gilt — und was nicht

Wie finanz.at und vienna.at erklären, tritt die EU-Verordnung (EU) 2024/1624 am 10. Juli 2027 in allen 27 Mitgliedstaaten verbindlich in Kraft. Ab diesem Datum dürfen Barzahlungen im Geschäftsverkehr — also zwischen Privatpersonen und Unternehmen sowie zwischen Unternehmen untereinander — die Grenze von 10.000 Euro nicht mehr überschreiten. Ein Auto beim Händler, ein Schmuckstück beim Juwelier oder eine Maschine bei einem Gewerbetreibenden: All das ist dann nur noch bis zu 10.000 Euro bar bezahlbar.

Zusätzlich wird laut finanz.at eine Kontrollschwelle bei 3.000 Euro eingeführt: Schon ab diesem Betrag müssen gewerbliche Verkäufer die Identität des Käufers feststellen und dokumentieren.

Wichtige Ausnahme: Private Transaktionen zwischen zwei Privatpersonen bleiben unbeschränkt. Wer sein Auto oder andere Wertgegenstände direkt privat verkauft, darf weiterhin beliebig hohe Beträge bar abwickeln — sofern der Verkäufer kein Gewerbetreibender ist.

Österreich bisher ohne Bargeldgrenze — das ändert sich nun

Wie der Steuerberater-Blog stb-huemer.at festhält, kannte Österreich bislang im Geschäftsverkehr keine generelle Obergrenze für Barzahlungen. Lediglich ab 10.000 Euro galt eine Nachweispflicht über die Herkunft des Geldes. Das ändert sich nun grundlegend: Da die neue Regelung als EU-Verordnung und nicht als Richtlinie erlassen wurde, gilt sie unmittelbar in jedem Mitgliedstaat — ohne dass nationale Parlamente eigene Gesetze beschließen müssen. Nationale Verschärfungen, also noch niedrigere Grenzen, bleiben aber möglich. Frankreich und Griechenland etwa haben bereits heute Limits von 1.000 Euro.

Neue EU-Behörde AMLA übernimmt die Kontrolle

Hintergrund des gesamten Pakets ist der Aufbau einer neuen europäischen Anti-Geldwäsche-Behörde: der Anti-Money Laundering Authority (AMLA) mit Sitz in Frankfurt, die seit dem 1. Juli 2025 operativ tätig ist. Wie kerberos-compliance.com erläutert, soll AMLA ein einheitliches europaweites Regelwerk schaffen — ohne bisherige Schlupflöcher durch unterschiedliche nationale Umsetzungen. Ziel: Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und die Umgehung von Sanktionen wirksamer zu bekämpfen.

Kritiker sehen in der Regelung allerdings einen weiteren Schritt zur Einschränkung des Bargelds. Wie kosmo.at berichtet, bemängeln vor allem Handwerk, Gebrauchtwarenhandel und kleinere Betriebe, dass die Grenze bürokratischen Aufwand erhöht und die unternehmerische Freiheit beschneidet.

Credits: APA

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