88 Fragen ans Außenministerium: Wie kam Albaniens Botschafter Velaj zu seinem Agrément?

88 Fragen ans Außenministerium: Wie kam Albaniens Botschafter Velaj zu seinem Agrément?

Die NEOS kritisierten 2024 die Bestellung Fate Velajs zum albanischen Botschafter in Wien. Heute führt NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger das Außenministerium, und ihr Ressort muss nun über die Unterlagen zum damaligen Verfahren Auskunft geben.

Mit einem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) will die Redaktion klären, welche Unterlagen das Außenministerium zur Akkreditierung von Fate Velaj und zu seinen späteren Tätigkeiten besitzt. Der Antrag umfasst 88 Fragen. Im Mittelpunkt stehen drei Punkte: das Akkreditierungsverfahren selbst, die Kommunikation zwischen Wien und Tirana und die Frage, wie das Ministerium Velajs Auftreten als Autor und Künstler bewertet.

Von der parlamentarischen Anfrage zum IFG-Antrag

Im Jahr 2024 brachten der damalige NEOS-Nationalratsabgeordnete Helmut Brandstätter und weitere Abgeordnete eine parlamentarische Anfrage zur geplanten Bestellung Velajs ein (18722/J). Meinl-Reisinger war an der damaligen Entscheidung nicht beteiligt. Sie übernahm das Außenministerium erst im März 2025. Für die Behandlung des IFG-Antrags ist nun jedoch ihr Ressort zuständig. Damit trifft eine Frage, die ihre Partei in der Opposition gestellt hat, jetzt ihr eigenes Haus.

Warum sich das Agrément verzögerte

Laut der Anfragebeantwortung des Außenministeriums aus dem Jahr 2024 zog sich das Verfahren über mehrere Monate. Klärungsbedarf bestand unter anderem wegen Velajs damaliger österreichisch-albanischer Doppelstaatsbürgerschaft und wegen früherer gewerblicher Tätigkeiten in Österreich.

Das Ministerium verwies auf Artikel 42 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen. Danach dürfen Diplomaten im Empfangsstaat grundsätzlich keinem auf persönlichen Gewinn gerichteten Beruf und keiner solchen gewerblichen Tätigkeit nachgehen.

Die weiteren Schritte lassen sich genau datieren. Am 19. März 2024 wurde das Ministerium informiert, dass Velaj die österreichische Staatsbürgerschaft zurückgelegt hatte. Am 3. April 2024 erteilte Österreich das Agrément. Im Juni 2024 überreichte Velaj sein Beglaubigungsschreiben.

Was das Ministerium beantworten soll

Der Antrag verlangt vorhandene Verbalnoten, interne Aktenvermerke, rechtliche Beurteilungen und die Korrespondenz zwischen den Behörden in Wien und Tirana. Geklärt werden soll unter anderem, ob Österreich zunächst die Nominierung einer anderen Person angeregt hat und, falls ja, warum später davon Abstand genommen wurde.

Weitere Fragen betreffen Velajs Tätigkeit als Autor und Künstler, den Verkauf eigener Bücher und Kunstwerke während seiner Amtszeit sowie eine mögliche Unterstützung von Buchpräsentationen durch Einrichtungen des Außenministeriums. Außerdem fragt die Redaktion nach allfälligen persönlichen Interventionen im Akkreditierungsverfahren, nach einer Überprüfung akademischer Qualifikationen und nach einer in Albanien veröffentlichten Vermögenserklärung.

Ein Informationsbegehren ist kein Nachweis für ein Fehlverhalten. Mehrere Fragen zielen ausdrücklich darauf ab, ob entsprechende Akten oder Hinweise überhaupt existieren. Der Antrag behauptet weder strafbare Handlungen noch laufende Ermittlungen.

Opernball: War Velaj ein Thema?

Im Februar 2026 lud Meinl-Reisinger ihre albanische Amtskollegin Elisa Spiropali in ihre Loge beim Wiener Opernball ein. Spiropali war zuvor auch bei Veranstaltungen Velajs aufgetreten. Sie nahm an einem von ihm organisierten Forum zur EU-Integration teil und sprach bei der Präsentation eines seiner Bücher.

Der Antrag fragt deshalb, ob Velajs Akkreditierung oder seine Tätigkeit als Botschafter in Gesprächen mit Spiropali oder anderen albanischen Regierungsvertretern zur Sprache kam. Für eine Intervention zugunsten Velajs gibt es derzeit keinen Beleg.

Frist

Nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist über den Zugang zu vorhandenen Informationen ohne unnötigen Aufschub zu entscheiden, spätestens aber binnen vier Wochen nach Einlangen des Antrags. Aus besonderen Gründen kann die Frist um weitere vier Wochen verlängert werden. Welche Unterlagen das Ministerium herausgibt und welche es unter Berufung auf Geheimhaltungsgründe zurückhält, ist offen.

Credits: BKA

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