Nach OGH-Urteil: Bauer fordert gestaffelten Mutterschutz bei Schwangerschaftsverlust

Nach OGH-Urteil: Bauer fordert gestaffelten Mutterschutz bei Schwangerschaftsverlust

Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs bringt Bewegung in eine Frage, die viele betroffene Frauen seit Jahren beschäftigt. Familienministerin Claudia Bauer (ÖVP) nimmt die Entscheidung zum Anlass, ihre Forderung nach einem gestaffelten Mutterschutz nach einem Schwangerschaftsverlust zu erneuern.

Die 500-Gramm-Grenze vor Gericht

Wie oe24 berichtet, gab der OGH einer Frau recht, deren Antrag auf Wochengeld abgelehnt worden war. Sie hatte ihr Kind in der 25. Schwangerschaftswoche verloren, das Geburtsgewicht lag unter 500 Gramm. Genau diese Grenze ist im Hebammengesetz als Kriterium festgelegt, das zwischen Tot- und Fehlgeburt unterscheidet – und damit bisher auch darüber entschied, ob Anspruch auf Wochengeld besteht.

Keine starre Grenze für die Sozialversicherung

Der OGH sieht das differenzierter: Für sozialversicherungsrechtliche Ansprüche gelte die Grammgrenze nicht absolut, besondere Umstände könnten sehr wohl für eine Totgeburt und damit für einen Anspruch auf Wochengeld sprechen. Im konkreten Fall berücksichtigte das Gericht insbesondere die fortgeschrittene 25. Schwangerschaftswoche, die zweitägige Geburt mit Wehen sowie die körperlichen und seelischen Belastungen der Frau. Das Ergebnis: Der Anspruch auf Wochengeld besteht.

„Ein Gramm darf nicht entscheiden“

Bauer bezeichnet das Urteil als „wichtigen Meilenstein“ und sieht nun „alle zuständigen Ressorts“ gefordert. „Der Verlust eines Kindes ist für Eltern ein schwerer Schicksalsschlag und für die Mutter eine enorme körperliche und seelische Belastung“, so die Ministerin. Es sei weder sachlich noch menschlich nachvollziehbar, wenn ein einziges Gramm darüber entscheide, ob eine Frau Wochengeld erhält. Ohne gesetzliche Klarstellung, argumentiert Bauer, blieben weiterhin Einzelfallprüfungen notwendig. Das bedeute zusätzlichen Aufwand für die Sozialversicherungsträger, könne zu unterschiedlichen Entscheidungen und weiteren Gerichtsverfahren führen – und belaste damit ausgerechnet jene Frauen, die gerade einen Schwangerschaftsverlust erlitten haben.

Deutschland als Vorbild

Als Modell nennt Bauer die Regelung in Deutschland, wo 2025 ein gestaffelter Mutterschutz eingeführt wurde. Dort gilt ab der 13. Schwangerschaftswoche ein Mutterschutz von zwei Wochen, ab der 17. Woche von sechs Wochen und ab der 20. Woche von acht Wochen. Das deutsche Modell sieht zudem eine Opt-out-Möglichkeit vor: Betroffene Frauen können ausdrücklich erklären, schon vor Ablauf der Schutzfrist an ihren Arbeitsplatz zurückkehren zu wollen.

Ob und wann eine vergleichbare Regelung in Österreich kommt, hängt nun von den Verhandlungen mit den zuständigen Ressorts ab – einen konkreten Zeitplan nannte Bauer nicht.


Credits: Andy Wenzel

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