Ein Kontrollamtsbericht, ein Dringlicher Antrag der ÖVP und ein privat beauftragtes Rechtsgutachten mit schweren Vorwürfen: Rund um den städtischen Eigenbetrieb „Wohnen Graz“ steht Bürgermeisterin Elke Kahr (KPÖ) unter Druck. Ein genauer Blick zeigt allerdings, dass nicht alle Zahlen und Behauptungen halten, was sie auf den ersten Blick versprechen.
Der unbestrittene Kern: Wohnen Graz braucht eine Sanierung
Dass beim Eigenbetrieb Handlungsbedarf besteht, ist nicht strittig. Wie 5 Minuten berichtet, hält das Grazer Kontrollamt in einem umfassenden Prüfbericht fest, dass die jährlichen Verluste seit 2020 merklich gestiegen sind und eine wirtschaftliche Stabilisierung nötig ist. Ob das über höhere Einnahmen, geringere Ausgaben oder zusätzliche Zuschüsse der Stadt geschehen soll, sei letztlich politisch zu entscheiden. Genau darüber debattierte am Donnerstag der Gemeinderat: ÖVP-Gemeinderat Markus Huber fordert per Dringlichem Antrag ein umfassendes Sanierungskonzept.
Das Gutachten: Untreue und Amtsmissbrauch im Raum
Parallel dazu hat Huber einen Wirtschaftsanwalt mit einer rechtlichen Beurteilung beauftragt. Diese befasst sich mit drei Punkten: nicht vorgenommenen Mietzinsanpassungen, Mietzinserlassen beziehungsweise Forderungsnachsichten sowie dem Umgang mit der Forderung nach einem Sanierungskonzept. Daraus leitet der Anwalt unter anderem einen Verdacht auf Untreue und möglicherweise Amtsmissbrauch ab. Entscheidend ist die Einordnung: Es handelt sich um die Rechtsmeinung eines von Huber beauftragten Anwalts, nicht um eine behördliche oder gerichtliche Feststellung. Zudem soll das Gutachten laut 5 Minuten teilweise von falschen Grundlagen ausgehen – so seien entgegen der Darstellung sehr wohl Mietzinsanpassungen vorgenommen worden. Der Grazer Magistratsdirektor hält das Gutachten laut dem Bericht für unschlüssig. Für Kahr gilt die Unschuldsvermutung.
Wer wofür zuständig ist
Kahr ist als Bürgermeisterin die zuständige politische Referentin für Wohnen Graz. Die operative Leitung des Eigenbetriebs liegt laut Stadt Graz bei Sabine Hinteregger.
Die Zahlen im Faktencheck
Auch bei den kursierenden Summen lohnt der genaue Blick. Die thematisierten rund 1,1 Millionen Euro an Mietrückständen sind laut Stellungnahme von Wohnen Graz nicht innerhalb eines Jahres entstanden: Etwa 800.000 Euro davon stammen aus früheren Jahren und werden weitergeführt, weil Verfahren offen oder Forderungen noch nicht endgültig abgeschrieben sind. Bei den Leerstandskosten fließen neben stadteigenen Wohnungen auch Genossenschaftswohnungen im sogenannten Übertragungswohnbau ein, für die Wohnen Graz nach längerer Nichtvermietung Kosten übernehmen muss – seit 2023 seien diese Kosten rückläufig. Die von Huber öffentlich genannten 55,8 Millionen Euro an Verlusten bis 2031 stammen laut Wohnen Graz aus einer Mittelfristplanung, die bereits beim Doppelbudget im Dezember 2024 vorlag. Sie beschreiben also eine Prognose, keinen eingetretenen Verlust. Tatsächlich ausgewiesen sind in den Jahresabschlüssen 2021 bis 2025 kumulierte Verluste von 28,7 Millionen Euro.
Huber rudert zurück
Im Gespräch mit 5 Minuten relativierte Huber selbst die Stoßrichtung: „Wir werfen der Bürgermeisterin nichts vor. Wir wollen nur zeigen, wohin es führen könnte.“ Es gehe darum, die finanzielle Lage gemeinsam auf eine stabile Basis zu bringen. Zu den 55,8 Millionen Euro verweist er auf den Strategiebericht der Stadt vom Juni: „Also ich berufe mich bei den 55,8 Millionen alleine nur auf Seite 14 im Strategiebericht.“ Eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft habe er bewusst nicht eingebracht.
Sanierungskonzept ist bereits in Arbeit
Auch die Forderung nach einem Sanierungskonzept ist weniger neu, als es der Schlagabtausch vermuten lässt. Laut Kontrollamt wurde ein solches Konzept bereits im April 2025 vom Verwaltungsausschuss angekündigt, lag bis zum Prüfungsabschluss aber noch nicht vor. Wohnen Graz verweist darauf, dass bereits vereinbart sei, es gemeinsam mit Verwaltungsausschuss und Finanzdirektion zu erarbeiten.
Kahr schickt das Gutachten selbst zur Staatsanwaltschaft
Die überraschendste Wendung: Obwohl Huber auf eine Anzeige verzichtet hat, soll das Papier nun doch bei der Staatsanwaltschaft landen – übermittelt von Kahr beziehungsweise der Magistratsdirektion selbst, gemeinsam mit einer rechtlichen Stellungnahme der Stadt. Ob sich daraus ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt ergibt, müssen damit nun die Ermittler prüfen.
Credits: Christian Jungwirth
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