Keine Messer, Schlagringe, Armbrüste und Reizgas: In mehreren Berliner Bahnhöfen gilt ab dem 26. Mai ein temporäres Waffenverbot. Die Zahl der Gewalttaten auf Bahnanlagen steig seit 2019 um 52 %, vor allem in besonders frequentierten Bereichen des S-Bahn- und Fernverkehrsnetzes stieg die Zahl der Straftaten. Wäre diese Maßnahme auch gut für Wien? Und sind tatsächlich die Waffen das Problem?
Die Allgemeinverfügung betrifft zahlreiche Bahnhöfe in der Hauptstadt: etwa den Hauptbahnhof, Alexanderplatz, Friedrichstraße, Südkreuz, Gesundbrunnen und Ostbahnhof. Auch Stationen wie Zoologischer Garten, Warschauer Straße und Lichtenberg stehen auf der Liste, berichtet die Berliner Zeitung. In diesen Bereichen ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände untersagt. Wer dagegen verstößt, muss mit der Beschlagnahmung der Gegenstände und einem Zwangsgeld rechnen.
Zu den verbotenen Objekten zählen nicht nur klassische Waffen wie Messer, Pistolen oder Schlagstöcke, sondern auch Gegenstände, die als potenzielle Waffen missbraucht werden können – darunter Schraubendreher, Eispickel, Baseballschläger, Armbrüste, Bögen oder Reizgas. Die Definition der Polizei: alles, was „objektiv geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen“.
Zahl der Straftaten auf Bahngelände deutlich gestiegen
Die Bundespolizeidirektion Berlin begründet die Maßnahme mit einem „kontinuierlichen Anstieg an Gewaltdelikten“ auf Bahnanlagen. 2023 wurden insgesamt 4184 Straftaten in Berliner Bahnhöfen und Zügen registriert – sechs Prozent mehr als im Vorjahr. Besonders alarmierend: Gegenüber dem Vor-Corona-Jahr 2019 ist das ein Anstieg von 52 Prozent.
Allein 3450 Taten ereigneten sich im vergangenen Jahr in Bahnhöfen, mehr als 80 Prozent davon waren Gewaltdelikte. Oft kamen Messer, Reizgas oder ähnliche Gegenstände zum Einsatz. Besonders häufig betroffen: der Berliner Hauptbahnhof. Dort registrierte die Polizei 2023 764 Gewaltdelikte, mehr als an jedem anderen Bahnhof in Deutschland.
Bereits im April hatten sich die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), die Deutsche Bahn, die Bundespolizei und die Senatsverkehrsverwaltung darauf verständigt, ein generelles Waffenverbot im öffentlichen Nahverkehr einzuführen. Eine entsprechende Verordnung befindet sich derzeit in Vorbereitung. Anlass war ein tragischer Vorfall am U-Bahnhof Sophie-Charlotte-Platz: Ein 43-jähriger Mann hatte dort einen Passanten mit einem Messer tödlich verletzt und war anschließend von der Polizei erschossen worden, als er auch diese angriff.
Die Bundespolizei sieht im temporären Waffenverbot ein wichtiges präventives Signal: „Wir wollen zeigen, dass Bahnhöfe keine rechtsfreien Räume sind“, hieß es aus Behördenkreisen. Mit verstärkter Präsenz und gezielten Kontrollen wolle man potenzielle Täter abschrecken – und das Sicherheitsgefühl der Reisenden stärken.
Ob das Waffenverbot nach dem 30. Juni verlängert wird oder in eine dauerhafte Regelung mündet, ist derzeit noch offen.
Credit: APA
Neueste Kommentare