Die Steiermark führt im Rahmen der Grundversorgung die sogenannte Sachleistungskarte ein. Begonnen wird mit der Ausgabe an Asylwerber, anschließend erhalten auch Personen mit Vertriebenenstatus die Karte. Laut Landesregierung startet die schrittweise Einführung spätestens in vier Monaten.
Die Karte soll für einheitliche Strukturen sorgen und eine digitalisierte, effiziente Abwicklung ermöglichen. Technisch schließt sich das Land der bundesweiten Rahmenvereinbarung mit der Firma PayCenter GmbH an. Damit werden künftig auch vom Bund zugewiesene Asylwerber direkt mit einer Sachleistungskarte in die steirische Versorgung überstellt.
Erstmals auch Vertriebene erfasst
Österreichweit erstmals werden auch Vertriebene in das Sachleistungskartensystem aufgenommen – laut Landesangaben ein Schritt in Richtung Gleichbehandlung. Insgesamt sind 7500 Personen in der Steiermark betroffen, etwa 6000 davon Vertriebene. Die Zielgruppen umfassen neben Asylwerbern auch subsidiär Schutzberechtigte, Asylberechtigte in den ersten vier Monaten nach Zuerkennung sowie Personen, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind.
40 Euro monatliches Taschengeld
Die Karte wird ab dem 14. Lebensjahr ausgegeben. Für jüngere Personen wird sie über die Karte der Eltern abgewickelt. Bargeldbehebungen sind mit maximal 40 Euro pro Monat limitiert – unabhängig vom individuellen Guthaben. Diese Summe gilt als gesetzlich vorgeschriebenes „Taschengeld“.
Die Gesamtkosten des neuen Systems betragen laut Schätzungen rund 450.000 Euro für eine Laufzeit von vier Jahren.
Credit: APA
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