27.000 Zurückweisungen: Deutschlands verschärfte Grenzkontrollen zeigen Wirkung

27.000 Zurückweisungen: Deutschlands verschärfte Grenzkontrollen zeigen Wirkung

Seit Bundesinnenminister Dobrindt die Grenzkontrollen im Mai 2025 massiv ausgeweitet hat, zieht Berlin nun Bilanz. Die Zahlen sind beachtlich – doch die rechtliche Debatte läuft parallel weiter.

Was die Zahlen zeigen

Vom 8. Mai 2025 bis Ende Januar 2026 wurden rund 27.000 Menschen an den deutschen Grenzen zurückgewiesen oder zurückgeschoben. Das geht aus Zahlen des Bundesinnenministeriums hervor, die der Welt am Sonntag vorliegen. Mehr als 1.100 der Betroffenen hatten dabei ein Asylbegehren geäußert – wurden also trotz Schutzantrag nicht ins Land gelassen.

Die Bundespolizei fasste in diesem Zeitraum außerdem über 1.100 mutmaßliche Schleuser vorläufig. Besonders auffällig: Rund 6.700 Menschen, gegen die ein offener Haftbefehl vorlag, konnten an der Grenze gestellt werden. Zusätzlich identifizierte die Polizei laut Ministerium rund 1.200 Extremisten aus verschiedenen Spektren – links, rechts, islamistisch oder ausländerextremistisch. Die Zahl illegaler Einreisen ist laut Bundespolizei auf den niedrigsten Stand seit vier Jahren gesunken.

Dobrindt zieht Erfolgsbilanz – mit Kritik aus den eigenen Reihen

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte die verschärften Kontrollen an allen neun deutschen Binnengrenzen einen Tag nach seinem Amtsantritt am 7. Mai 2025 angeordnet. Sein Ziel: Ordnung und Kontrolle im Migrationsbereich wiederherstellen. Gegenüber der Welt am Sonntag lobte er die Ergebnisse als Beweis für eine eingeleitete Migrationswende.

Etwas nüchterner fällt die Bewertung von Heiko Teggatz aus, Chef der Bundespolizeigewerkschaft. Wie Apollo News berichtet, sieht er zwar Fortschritte, mahnt aber weitere Schritte an: Personen ohne Aufenthaltsrecht müssten konsequenter abgeschoben, Pull-Faktoren müssten reduziert werden. Die Grenzkontrollen allein seien kein Allheilmittel.

Rechtlich umstritten – EU unter Beobachtung

Was politisch als Erfolg verkauft wird, ist juristisch nicht unumstritten. Das Berliner Verwaltungsgericht erklärte die Zurückweisung von Asylsuchenden in einem konkreten Fall für rechtswidrig – mit Verweis auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs. EU-Recht schreibt vor, dass Schutzgesuche zunächst im Land geprüft werden müssen, bevor Abschiebungen möglich sind. Die Bundesregierung interpretiert das anders und beruft sich auf eine migrationspolitische Notlage.

Dobrindt verlängerte die Grenzkontrollen trotzdem – über den ursprünglich geplanten Termin 15. März 2026 hinaus, um weitere sechs Monate bis in den Herbst. Wie das Bundesinnenministerium offiziell bestätigte, wurde die entsprechende Notifizierung an die Europäische Kommission übermittelt. Die EU-Kommission hat die Einhaltung der Schengen-Regeln durch Deutschland noch nicht formal beanstandet – prüft den Fall aber, laut Berichten der Welt, seit März.

Was als nächstes kommt

Mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), die im Juni 2026 in Kraft treten soll, könnte sich die Lage verändern. Der Bundestag hat bereits zwei Umsetzungsgesetze verabschiedet. Kern ist die Einrichtung sogenannter Sekundärmigrationszentren für Personen, deren Asylverfahren laut Dublin-Abkommen in einem anderen EU-Staat abgewickelt werden muss. Migrationsrechtler Daniel Thym erwartet laut web.de, dass die Grenzkontrollen spätestens im Juni 2026 faktisch nicht mehr rechtlich haltbar sein werden.

Bis dahin bleibt die Lage an Deutschlands Grenzen ein Balanceakt – zwischen politischem Gestaltungsanspruch und europäischem Rechtsrahmen.


Quellen: Weltwoche, Welt am Sonntag, Bundesinnenministerium (bmi.bund.de), Apollo News, taz, Legal Tribune Online, Bundesverfassungsgericht Berlin (01.03.2026)

Credits: APA

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