Rund 38.000 Menschen in Österreich, davon etwa 60 Prozent Frauen, nutzen derzeit die Altersteilzeit. Doch nun sorgt ein Vorstoß der Regierung für gewaltigen Unmut: Ab 2026 soll es ein Verbot für Nebenjobs geben. Gleichzeitig übt der Rechnungshof scharfe Kritik am bestehenden Modell. Es sei „zu teuer“ und erfülle nicht seinen Zweck, ältere Menschen länger im Arbeitsleben zu halten. Die Folge: Wütende Bürger, denen wichtige Zusatzeinkommen wegbrechen, und ein Staat, dem Steuereinnahmen entgehen.
Rechnungshof: Modell ist teuer und ineffektiv
In einem am Freitag veröffentlichten Bericht nimmt der Rechnungshof (RH) die Altersteilzeit genau unter die Lupe. Das Ergebnis ist ernüchternd. Die erst kürzlich von fünf auf drei Jahre verkürzte Maßnahme trage nicht dazu bei, ältere Arbeitnehmer im Job zu halten. Vielmehr diene sie als früher Einstieg in die Pension. Finanziert wird das Modell aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung, wobei das Arbeitsmarktservice (AMS) allein im Jahr 2024 fast 600 Millionen Euro an Altersteilzeitgeld auszahlte.
Laut Rechnungshof gebe es keine Hinweise, dass die Altersteilzeit Personen länger im Arbeitsleben hält. Stattdessen sei davon auszugehen, dass das Leistungspotenzial älterer Arbeitnehmer nicht optimal genutzt werde. Die Kosten sind dabei enorm: Pro Person wurden im Schnitt rund 43.300 Euro über die gesamte Bezugsdauer ausgezahlt.
Wut über Nebenjob-Verbot: „Die Regierung lässt mich nicht mehr arbeiten“
Während der Rechnungshof ungenutztes Potenzial kritisiert, sind viele Betroffene empört, weil sie mehr arbeiten wollen, aber nicht dürfen. Ab 2026 verbietet die Regierung das Ausüben von Nebenjobs während der Altersteilzeit. Eine Regelung, die viele als Skandal empfinden.
Arbeitsministerium verteidigt die neue Regelung
Das Arbeitsministerium rechtfertigt das Vorgehen. Wie das Ministerium gegenüber oe24 erklärt, soll Altersteilzeit älteren Beschäftigten einen sozial abgesicherten Übergang in die Pension ermöglichen und „nicht als staatlich gefördertes Sparmodell für Unternehmen dienen“. Zur neuen Regelung heißt es: „Wird während der Altersteilzeit eine neue Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber aufgenommen, besteht für diese Monate kein Anspruch auf Altersteilzeitgeld und Lohnausgleich. Damit stellen wir sicher, dass die geförderte Freizeit tatsächlich der Entlastung dient.“ Für bereits bestehende Vereinbarungen gibt es eine Übergangsfrist bis Mitte 2026.
Quellen: oe24.at, Rechnungshof (RH), Arbeitsmarktservice (AMS)
Credits: APA
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