Wiener Volksschule: Katholischer Religionsunterricht fällt aus – Islam-Unterricht findet statt

Wiener Volksschule: Katholischer Religionsunterricht fällt aus – Islam-Unterricht findet statt

An einer Wiener Volksschule sorgt eine fehlende Lehrkraft für Unmut bei Eltern. Während der katholische Religionsunterricht mangels Personal ausfällt, findet an derselben Schule regulärer islamischer Religionsunterricht statt – ein Umstand, der bei einer betroffenen Mutter für deutliche Kritik sorgt.

Kein Religionslehrer für katholische Kinder

Betroffen ist die „Sir-Karl-Popper-Volksschule“ in Wien-Rudolfsheim-Fünfhaus, eine „Offene Volksschule“ mit Vormittagsunterricht und freiwilligem Nachmittagsprogramm. Wie „Heute“ berichtet, besucht das Kind der Leserin Maria S. dort die vierte Klasse – der römisch-katholische Religionsunterricht findet an der Schule aber schlicht nicht mehr statt. Die Mutter schildert gegenüber „Heute“ ihren Unmut: „Uns wurde gesagt, unsere Kinder sollen sich abmelden oder für diese eine Stunde in eine andere Schule gebracht und danach wieder zurückgebracht werden.“ Besonders störe sie der Vergleich zu einer anderen Glaubensrichtung: „Gleichzeitig gibt es an derselben Schule islamischer Religionsunterricht und sogar wöchentlich Arabisch als unverbindliche Übung.“ Ihr Fazit fällt entsprechend deutlich aus: „Ich halte diese Situation für nicht akzeptabel.“

Bildungsdirektion verweist auf Lehrermangel

Auf Anfrage von „Heute“ bestätigte die Bildungsdirektion den Missstand, erklärt ihn aber mit einem rein personellen Engpass: „Derzeit steht am betreffenden Schulstandort keine entsprechend ausgebildete Religionslehrkraft zur Verfügung.“ Da Religionsunterricht ausschließlich von qualifizierten Lehrpersonen erteilt werden dürfe, stehe die Schulleitung in engem Austausch mit dem Erzbischöflichen Schulamt, das für die Bereitstellung der Lehrkräfte für den katholischen Unterricht zuständig ist. Bis eine geeignete Lehrkraft gefunden ist, würden die betroffenen Schüler in der ausfallenden Stunde stattdessen im Schulhaus betreut.

Keine Ungleichbehandlung, sondern Verfügbarkeitsfrage

Zum naheliegenden Vorwurf einer Ungleichbehandlung zwischen den Glaubensgemeinschaften stellt die Bildungsdirektion klar, dass islamische Lehrkräfte der Schule durch das zuständige Fachinspektorat zugewiesen worden seien. Es handle sich daher „nicht um eine unterschiedliche Behandlung der Religionsgemeinschaften, sondern um die jeweilige Verfügbarkeit entsprechend qualifizierten Lehrpersonen“. Mit dieser Erklärung zeigt sich Maria S. allerdings nicht zufrieden – für sie bleibt die aktuelle Situation an der Schule ihres Kindes ein ungelöstes Problem.

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