Eine vom Bund beauftragte Studie zur Medienkompetenz der Österreicher hat zwei brisante Beispiele als „Falschmeldungen“ eingestuft. Ein genauerer Blick zeigt: Die zugrunde liegende Faktenlage ist komplizierter, als es die Studie darstellt.
Die Studie und ihre Methodik
Wie exxpress berichtet, handelt es sich um die Untersuchung „Digital Skills Austria IV“, erstellt von den Universitäten Salzburg und Linz im Auftrag der staatlichen Medienbehörde RTR. Grundlage ist eine Online-Befragung von rund 2.300 Personen aus dem August 2025, rekrutiert über ein Online-Access-Panel des Instituts Marketagent. Die Autoren selbst räumen laut exxpress ein, dass eine „Repräsentativität im strengen statistischen Sinne nicht angemessen“ sei, weil es sich nicht um eine echte Zufallsstichprobe handle. Die Ergebnisse gelten demnach ausdrücklich nur für die Online-Bevölkerung.
Herzstück der Studie ist laut exxpress ein eigens entwickelter „Desinformationswissenstest“, bei dem den Teilnehmern Nachrichtenausschnitte vorgelegt wurden – zehn Falschmeldungen und vier wahre Nachrichten, von denen jeder zufällig sieben zugeteilt bekam. Im Schnitt erkannten die Befragten vier von sieben Aussagen korrekt.
Woher die Einstufungen stammen
Als Quellen für die Einstufung als „Falschmeldung“ nennt die Studie mehrere Faktencheck-Plattformen, darunter mimikama.org, den APA-Faktencheck, den AFP-Faktencheck, correctiv.org sowie das EU-mitfinanzierte German-Austrian Digital Media Observatory.
Der EU-Lobbyverdacht als Streitfall
Eines der Studienbeispiele lautete, die EU-Kommission bezahle Umwelt-NGOs mit bis zu 700.000 Euro pro Organisation für Lobbyarbeit im Sinne des European Green Deal – als Hauptverbreitungskanal nennt die Studie die „Welt am Sonntag“. Diese Einordnung greift zu kurz: Wie mehrere Medien unabhängig bestätigen, hatte die „Welt am Sonntag“ eigene Recherchen zu Förderverträgen der EU-Kommission veröffentlicht. Laut Euronews und der Fachzeitschrift LAND & FORST erhielt die Organisation ClientEarth demnach 350.000 Euro aus dem EU-Programm LIFE, mit der Erwartung, deutsche Kohlekraftwerke in Gerichtsverfahren zu verwickeln. Die EU-Kommission bestreitet „geheime Absprachen“ und betont, sie schreibe NGOs keine konkreten Kampagnen vor – ClientEarth selbst kritisierte den Bericht der „Welt am Sonntag“ ebenfalls als irreführend dargestellt. Gleichzeitig räumte EU-Haushaltskommissar Piotr Serafin laut Euronews ein, dass einige Förderungen aus dem LIFE-Programm „möglicherweise unangemessen“ gewesen seien, weil sie NGOs zur Lobbyarbeit bei EU-Abgeordneten verpflichteten. Der Europäische Rechnungshof stellte im April 2025 fest, die NGO-Finanzierung der Kommission sei „intransparent“, ohne dabei einen Verstoß gegen EU-Werte festzustellen. Die Faktenlage ist damit umstritten und keineswegs eindeutig auf eine Seite zu ziehen, wie es die schlichte Einstufung als „Falschmeldung“ suggeriert.
Der Faktenchecker, der selbst vor Gericht steht
Als zweiten Kritikpunkt nennt exxpress, dass einer der von der Studie herangezogenen Faktenchecker selbst Gegenstand laufender Gerichtsverfahren ist: Correctiv geriet mit seiner 2024 erschienenen Recherche „Geheimplan gegen Deutschland“ über das sogenannte Potsdamer Treffen in mehrere juristische Auseinandersetzungen. Wie exxpress unter Berufung auf NIUS berichtet, untersagte das Landgericht Berlin Correctiv im März 2026 zentrale Sätze des Artikels, darunter die Aussage, von dem Treffen bleibe ein „Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“ zurück. Der klagende Anwalt Carsten Brennecke wird dabei mit den Worten zitiert, Correctiv habe „gelogen und überzogen, das ist gerichtlich bestätigt“ – das ist allerdings seine eigene Einschätzung als Prozessvertreter der Klägerin, nicht der wörtliche Tenor des Gerichts.
Die Rechtslage dazu ist kompliziert. Das Berliner Urteil ist nicht rechtskräftig, Correctiv hat Berufung eingelegt. Wichtiger noch: Das Landgericht Hamburg hatte in einem separaten Verfahren bereits im Dezember 2025 zugunsten von Correctiv entschieden, wie die taz berichtete – die Hamburger Pressekammer befand, Leser könnten im Text erkennen, welche Aussagen Wiedergabe des Gesagten und welche redaktionelle Bewertung seien, weshalb die Einschätzung als zulässige Meinungsäußerung gelte. Beide Gerichte kamen also zu entgegengesetzten Ergebnissen zur selben Kernfrage, beide Urteile sind nicht rechtskräftig. Ergänzend hatte das Kammergericht Berlin laut Correctivs eigener Darstellung im Mai 2026 in einem weiteren Verfahren entschieden, dass das Potsdamer Treffen als „Deportationskonferenz“ bezeichnet werden dürfe.
Die Ukrainer-Sozialhilfe-Behauptung
Das zweite von exxpress angeführte Beispiel betrifft die Behauptung, Ukrainer würden mit dem Flixbus von Kiew nach Wien fahren, um sich dort die Sozialhilfe abzuholen. Diese Aussage geht laut Studie auf einen AFP-Faktencheck zurück, als Verbreitungskanal wird unzensuriert.at genannt. Tatsächlich beziehen ukrainische Vertriebene in Österreich keine Mindestsicherung, sondern die Grundversorgung – diese Tatsachenlage ist eindeutig widerlegbar. Der ursprüngliche Artikel von unzensuriert.at hatte die Behauptung allerdings, wie exxpress zutreffend schildert, als Frage formuliert und ausdrücklich von „wilden Spekulationen“ gesprochen, während als wahrscheinlichere Erklärung für ausgebuchte Busse schlicht Heimaturlaub genannt wurde. Aus dieser zugespitzten, aber als Frage gerahmten Darstellung wurde in Faktencheck und Studie eine klare „Falschmeldung“.
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